Hauptnavigation überspringen
Abgemahntes Impressum

Unvollständiges Impressum: Der unterschätzte Abmahnklassiker

Unvollständiges Impressum: Der unterschätzte Abmahnklassiker
6 min
Beitrag vom: 18.11.2025

Ein unvollständiges Impressum kann schnell teuer werden. Um Abmahnungen zu vermeiden, müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben für das Impressum kennen.

Was war Anlass für die Abmahnung?

Ein Online-Händler betrieb einen Online-Shop für den Verkauf von Waren. In seinem Impressum fehlten sowohl die Angaben zur vertretungsberechtigten Person, also auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Eine Abmahnung ließ nicht lange auf sich warten - auch in diesem Fall galt die Devise: Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Rechtliche Bewertung: Gefahr eines Verstoßes gegen das Digitale-Dienste-Gesetz

Ein unvollständiges oder inkorrektes Impressum im Rahmen einer Internetpräsenz bedeutet einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Der wettbewerbsrechtliche Verstoß kann zur Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung führen, darüber hinaus entstehend für die Abmahnung empfindliche Abmahnkosten.

Banner Unlimited Paket

Best Practice: Rechtssicheres Impressum für Ihren Internetauftritt bereithalten

Jeder Diensteanbieter, der geschäftsmäßige, regelmäßig entgeltlich angebotene, digitale Dienste bereitstellt, hat die Pflicht, ein Impressum vorzuhalten. Hierzu zählen auch Online-Händler.

Der Pflichtinhalt eines solchen Impressums ist in § 5 Abs. 1 DDG vorgegeben:

  • der Name des Diensteanbieters: Vollständiger Name, bestehend aus Nachname und zumindest einem Vornamen
  • die Anschrift der Niederlassung
  • bei juristischen Personen zusätzlich: die Vertretungsberechtigten und die Rechtsform (sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, auch das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen)
  • Kontaktdaten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation, einschließlich der Adresse für die elektronische Post (die E-Mail-Anschrift). Der Diensteanbieter muss den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss neben seiner E-Mail-Adresse eine weitere schnelle, unmittelbare und effiziente Kommunikationsmöglichkeit bereitstellen. Dabei erfordert der Begriff „unmittelbar“, dass kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet ist.
  • soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf: Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • sofern vorhanden: das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, die entsprechende Registernummer und das Registergericht
  • bei Freiberuflern, deren Berufsausübung und Berufsbezeichnung besonders geregelt ist: Angaben über die Kammer, der sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind.
  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. die Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit eine solche nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes bzw. nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden ist. Es ist weder die Angabe der Steuernummer noch der Steueridentifikationsnummer erforderlich. Dagegen ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben, sofern dem Diensteanbieter eine solche vom Finanzamt zugeteilt worden ist.
  • bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden: die Angabe hierüber
  • bei Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten: die Angabe des Mitgliedsstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden

Art und Platzierung der Darstellung des Impressums ergeben sich auch aus § 5 Abs. 1 DDG:

Das Impressum ist

  • leicht erkennbar,
  • unmittelbar erreichbar und
  • ständig verfügbar

vorzuhalten.

Das Impressum kann unter der gleichen Domäne bereitgestellt werden, ebenso kann auch das Impressum auf der eigenen Webseite verlinkt werden. In letzterem Fall muss aus dem Impressum jedoch klar und deutlich ersichtlich sein, auf welchen digitalen Dienst es sich bezieht.

Das Gesetz macht keine Vorschriften darüber, dass das Impressum an einer bestimmten Stelle vorzuhalten ist. Eine klare und verständliche Information kann auch mittels eines vom Verbraucher aufzurufenden Links gewährleistet werden.

Die Anbieterkennzeichnung muss unmittelbar erreichbar sein, dies beinhaltet aber lediglich eine Abrufbarkeit ohne wesentliche Zwischenschritte. Die Weiterleitung über einen Link genügt diesen Anforderungen. Das Impressum ist nicht notwendigerweise bereits auf der Startseite vorzuhalten. Eine Erreichbarkeit über mehrere (zwei) Links von der Startseite aus ist zulässig.

Vier Tipps zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Impressums

  • Tipp #1: Ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum wird am einfachsten eingehalten, wenn das Impressum bei einer durchschnittlichen Bildschirmauflösung von 1024*768 Pixel dauerhaft sichtbar ist.
  • Tipp #2: Das Impressum sollte nicht erst über ein langes Scrollen der Homepage erreichbar sein.
  • Tipp #3: Es sollte die Überschrift „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ gewählt werden. Unzulässig sind dagegen die unklaren Bezeichnungen wie „Backstage“, „Information / Info“, „Kundenbetreuung“ o.Ä.
  • Tipp #4: Optimalerweise kann das Impressum von jeder Seite der Homepage mit nur einem Klick erreicht werden. Dies kann z.B. durch eine Linkanführung am unteren Seitenrand, die auf jeder Seite einer Web-Präsenz unverändert existiert, gewährleistet werden.

Für eine umfassende Information über ein rechtssicheres Impressum empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres ultimativen FAQs rund um das Thema Impressum.

Vermeiden Sie Abmahnungen mit unserem Service LegalScan Pro

Sobald Sie LegalScan Pro eingerichtet haben, scannt unser Service Ihre Angebote regelmäßig und erkennt dabei:

  • über 350 wettbewerbsrechtliche Risiken
  • über 300 markenrechtlich problematische Begriffe und
  • über 50 Produktkategorien mit besonderen rechtlichen Anforderungen.

Die Scan-Ergebnisse werden Ihnen übersichtlich präsentiert. Jedes identifizierte Problem wird mit einer genauen Analyse und konkreten Lösungsvorschlägen erläutert, so dass Sie schnell die notwendigen Änderungen vornehmen können.

Unser intelligenter E-Mail-Benachrichtigungsservice informiert Sie außerdem sofort, wenn neue Risiken auftreten.

LegalScan Pro steht unseren Mandanten im Mandantenportal zur Verfügung und ist derzeit für Verkaufsauftritte auf folgenden Plattformen bereits ab mtl. 6,90€ buchbar:

Amazon, eBay, Etsy, Kasuwa, Kaufland, Shopify-Shops und WooCommerce

Learning für Händler

  • Ein erfolgreicher geschäftlicher Internetauftritt erfordert ein abmahnsicheres Impressum.
  • Die inhaltlichen Pflichtangaben erfahren Sie in § 5 Abs. 1 DDG. Dies erfordert auch eine konstante Überprüfung Ihrer Daten auf Richtigkeit und Aktualität.
  • Bei der äußeren Gestaltung ist eine leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Darstellung Ihres Impressums notwendig.

Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig

Auch wenn Abmahnungen oft mit sehr kurzen Fristen versehen sind: Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie die Unterlagen unverzüglich von einem spezialisierten Anwalt prüfen. In vielen Fällen sind hohe Zahlungsforderungen oder weitreichende Verpflichtungen enthalten – ein vorschnelles Handeln kann hier teure Folgen haben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig einseitig formuliert und sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Eine rechtliche Überprüfung ermöglicht es, den Inhalt zu entschärfen und das Risiko späterer Vertragsstrafen deutlich zu reduzieren.

Tipp: Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der IT-Recht Kanzlei, die Unternehmen bundesweit in Abmahnverfahren berät und vertritt.

Erste Hilfe: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung.

Sie möchten Ihren Online-Shop rechtlich absichern? Mit dem Unlimited-Paket der IT-Recht Kanzlei erhalten Sie eine anwaltliche Prüfung nach über 120 Kriterien sowie abmahnsichere, automatisch aktualisierte Rechtstexte für bis zu 70 Verkaufspräsenzen – ab 54,90 € zzgl. MwSt./Monat.

Für kleinere Auftritte bieten wir außerdem:

So bleibt Ihr Online-Auftritt dauerhaft rechtssicher und professionell betreut.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei