eBay-Händler dürfen "Paypal"-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen
Das LG Hamburg urteilte kürzlich, dass es wettbewerbswidrig sei, die durch das eBay-Bezahlungssystem "PayPal" entstandenen Gebühren an die Kunden weiterzureichen, ohne darüber in den eBay-Auktionstexten zuvor informiert zu haben.