Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

KG Berlin zur Impressumspflicht: Fehlende Nennung der Vertretungsberechtigten ist kein Wettbewerbsverstoß

22.02.2013, 16:57 Uhr | Lesezeit: 3 min
von Mag. iur Christoph Engel
KG Berlin zur Impressumspflicht: Fehlende Nennung der Vertretungsberechtigten ist kein Wettbewerbsverstoß

Das Kammergericht Berlin hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass die fehlende Nennung der vertretungsberechtigten Geschäftsführer und anderer Vertreter einer GmbH im Impressum keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Bisher war genau dieser Fehler ein häufiger Abmahngrund – das KG Berlin ging nun jedoch davon aus, dass es sich hierbei nur um einen Bagatellverstoß handelt, der nicht abgemahnt werden kann (vgl. aktuell KG Berlin, Beschl. v. 21.09.2012, Az. 5 W 204/12).

Das Kammergericht stellt in seinem Beschluss in erster Linie auf den Regelungsanspruch des EU-Rechts ab: Dieses habe in puncto Verbraucherschutz abschließend geregelt, welche wesentlichen Angaben dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen sind; die Vertretungsberechtigten einer Kapitalgesellschaft wurden dabei jedoch gerade nicht in die Regelung aufgenommen. Es könne daher nicht unterstellt werden, dass die Nichtnennung – die nach nationalem Recht einen Verstoß gegen das TMG begründet – gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Im Übrigen, so das Gericht, wird der Verbraucher durch die fehlende Angabe nicht spürbar in seinen Rechten beeinträchtigt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 21.09.2012, Az. 5 W 204/12; mit weiteren Nachweisen):

"Der Verbraucher wird durch das Fehlen der Angabe eines Vertretungsberechtigten nicht von der Abgabe (rechts)geschäftlicher Erklärungen gegenüber der Antragsgegnerin oder der Erhebung einer Klage abgehalten […]. Im Regelfall ist insoweit gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO selbst im Fall einer Klageerhebung die namentliche Bezeichnung des Vertreters ebenso wenig erforderlich […] wie die konkrete Angabe der Vertretungsverhältnisse. So genügt etwa bei der GmbH & Co. KG regelmäßig die Angabe ‚vertreten durch die Geschäftsführer‘ […].

Die Kenntnis des Vertretungsberechtigten kann zwar im Einzelfall einen Verbraucher von einem Geschäftsabschluss mit dem Unternehmen abhalten, wenn ihm diese Person namentlich und mit einem negativen Hintergrund bekannt ist, etwa als unzuverlässig. Selbst wenn man das Informationsgebot aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG dahin verstehen wollte, dass das jeweilige Organ der juristischen Person zu benennen ist (und bei mehreren Organen sogar alle), bliebe eine solche Kenntnis des Verbrauchers doch eher zufällig, zumal bei einer größeren negativen Publizität das jeweilige Organ ohnehin sofort ausgetauscht werden würde. Es ist eher fernliegend, dass § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG […] die Verbraucher gerade vor Unternehmen mit einem schlechten Ruf ihrer Organe schützen will."

So schön dieses Urteil auch klingt - abzuwarten bleibt, ob diese Rechtsauffassung sich in der Rechtsprechung insgesamt durchsetzen wird. Die Argumentation des KG Berlin ist jedoch insgesamt schlüssig und auch überzeugend, sodass bei einem Verstoß gegen § Abs. 1 Nr. 1 TMG tatsächlich von einem wettbewerbsrechtlichen Bagatellfall auszugehen sein dürfte.

Dennoch sei an dieser Stelle einmal mehr darauf hingewiesen, wie wichtig ein korrektes und vollständiges Impressum im praktischen Geschäftsleben ist und auch bleibt: Selbst kleinste Verstöße werden hier auch in Zukunft zu völlig unnötigem Ärger führen, der letztlich nur Zeit, Geld und Nerven kostet.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© WoGi - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OLG Koblenz: Unternehmensblog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot nach § 56 RStV / §20 MStV
(25.11.2021, 12:05 Uhr)
OLG Koblenz: Unternehmensblog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot nach § 56 RStV / §20 MStV
Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
(27.01.2020, 12:34 Uhr)
Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
Musterimpressum für Tierärzte
(20.06.2018, 12:45 Uhr)
Musterimpressum für Tierärzte
LG Frankfurt am Main: Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
(27.11.2013, 07:28 Uhr)
LG Frankfurt am Main: Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
OLG Düsseldorf: Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen
(13.07.2013, 19:20 Uhr)
OLG Düsseldorf: Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen
LG Bamberg: Wer im Impressum keine Telefonnummer angibt, muss einen Kommunikationsweg bereitstellen, der eine Beantwortung von Kundenfragen innerhalb von 60 Minuten sicherstellt
(17.12.2012, 11:35 Uhr)
LG Bamberg: Wer im Impressum keine Telefonnummer angibt, muss einen Kommunikationsweg bereitstellen, der eine Beantwortung von Kundenfragen innerhalb von 60 Minuten sicherstellt
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei