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von RA Jan Lennart Müller

Der Grundpreis bei Google Shopping – für Händler zwingend zu beachten

News vom 16.05.2012, 11:02 Uhr | 3 Kommentare 

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Preisangabenverordnung" veröffentlicht.

Derzeit werden immer häufiger Händler abgemahnt, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Preisvergleichsportalen bewerben. Hierbei übersehen viele Händler, dass bereits für diese werbende Darstellung von Waren in Preisvergleichsportalen die Pflicht zur Angabe des Grundpreises zwingend zu beachten ist.

Hintergrund ist § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 PAngV, welcher bestimmt, dass bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder unter Nennung des Endpreises beworben werden der Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Endpreis anzugeben ist. Der BGH hatte mit seiner Entscheidung vom 26.02.2009 (Az.:I ZR 163/06) konkretisiert, dass ein Grundpreis dann in „unmittelbarer Nähe“ zum Endpreis platziert ist, wenn beide Preis auf einen Blick wahrnehmbar sind, es bedarf also einer besonderen räumlichen Nähe der beiden Preise zueinander. Wird der Grundpreis z.B. erst auf einer verlinkten Seite aufgeführt, genügt dies den rechtlichen Anforderungen nicht.

In Preisvergleichsportalen dürfen grundpreispflichtige Waren nur dann beworben werden, wenn neben dem Endpreis auch der Grundpreis angezeigt wird. Sollte ein Händler ein Preisvergleichsportal verwenden, in welchem der Grundpreis nicht angezeigt werden kann, kann versucht werden, den Grundpreis in der Artikelbezeichnung selbst zu platzieren. Sollte dies nicht funktionieren oder der Händler dies nicht wünschen, darf das betreffende Preisvergleichsportal für grundpreispflichtige Waren nicht (mehr) verwendet werden.

Achtung: Nicht nur in Preisvergleichsportalen, sondern auch in der Google-Merchant-Suche bzw. in der Shopping-Ergebnisse-Suchtrefferliste auf Google oder in Google-Anzeigen muss der Grundpreis auf einen Blick mit dem Endpreis wahrnehmbar sein.

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© monticellllo - Fotolia.com
Jan Lennart Müller Autor:
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Was ist der Grundpreis

17.09.2012, 23:38 Uhr

Kommentar von Jan Redel

Was ist genau gemeint mit der Grundprei, ist das der Artikel Verkaufspreis ohne Versandkosten ?

Verzerrung des Wettbewerbs

10.01.2012, 21:42 Uhr

Kommentar von Sascha

Hat eigentlich jemals jemand darüber nachgedacht, dass diese Urteile eine Verzerrung des Wettbewerbs mit sich bringen? 1. Die Abmahner trauen sich in der Regel nicht an die großen Anbieter ran,...

Frage zur Beweiskette

15.12.2011, 16:26 Uhr

Kommentar von Jürgen

Hallo, wir hatten gerade eine Diskussion zu diesem Thema. Frage: Wie kann überhaupt bewiesen werden, dass ein Shopbetreiber seine Angebote bei einem Preisportal eingestellt hat? Das könnte...

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