Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Der Grundpreis bei Google Shopping – für Händler zwingend zu beachten

16.05.2012, 11:02 Uhr | Lesezeit: 2 min
Der Grundpreis bei Google Shopping – für Händler zwingend zu beachten

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Preisangabenverordnung" veröffentlicht.

Derzeit werden immer häufiger Händler abgemahnt, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Preisvergleichsportalen bewerben. Hierbei übersehen viele Händler, dass bereits für diese werbende Darstellung von Waren in Preisvergleichsportalen die Pflicht zur Angabe des Grundpreises zwingend zu beachten ist.

Hintergrund ist § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 PAngV, welcher bestimmt, dass bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder unter Nennung des Endpreises beworben werden der Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Endpreis anzugeben ist. Der BGH hatte mit seiner Entscheidung vom 26.02.2009 (Az.:I ZR 163/06) konkretisiert, dass ein Grundpreis dann in „unmittelbarer Nähe“ zum Endpreis platziert ist, wenn beide Preis auf einen Blick wahrnehmbar sind, es bedarf also einer besonderen räumlichen Nähe der beiden Preise zueinander. Wird der Grundpreis z.B. erst auf einer verlinkten Seite aufgeführt, genügt dies den rechtlichen Anforderungen nicht.

In Preisvergleichsportalen dürfen grundpreispflichtige Waren nur dann beworben werden, wenn neben dem Endpreis auch der Grundpreis angezeigt wird. Sollte ein Händler ein Preisvergleichsportal verwenden, in welchem der Grundpreis nicht angezeigt werden kann, kann versucht werden, den Grundpreis in der Artikelbezeichnung selbst zu platzieren. Sollte dies nicht funktionieren oder der Händler dies nicht wünschen, darf das betreffende Preisvergleichsportal für grundpreispflichtige Waren nicht (mehr) verwendet werden.

Achtung: Nicht nur in Preisvergleichsportalen, sondern auch in der Google-Merchant-Suche bzw. in der Shopping-Ergebnisse-Suchtrefferliste auf Google oder in Google-Anzeigen muss der Grundpreis auf einen Blick mit dem Endpreis wahrnehmbar sein.

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© monticellllo - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

J
Jan Redel 17.09.2012, 23:38 Uhr
Was ist der Grundpreis
Was ist genau gemeint mit der Grundprei, ist das der Artikel Verkaufspreis ohne Versandkosten ?
S
Sascha 10.01.2012, 21:42 Uhr
Verzerrung des Wettbewerbs
Hat eigentlich jemals jemand darüber nachgedacht, dass diese Urteile eine Verzerrung des Wettbewerbs mit sich bringen?

1. Die Abmahner trauen sich in der Regel nicht an die großen Anbieter ran, sie suchen sich die Kleinen. Hinter großen Anbietern stehen große Kanzleien oder eine eigene Rechtsabteilung. Das sind keine kleinen Fische, die eine Abmahnung ohne weiteres bezahlen.

2. Wenn ein Anbieter aus Angst vor Abmahnungen dem Rat folgt und seine Artikel nicht mehr bei Google listet, muss er Umsatzeinbußen und ein schlechteres Finden seiner Artikel hinnehmen.

3. Da es technisch überhaupt nicht möglich ist, den Grundpreis ordnungsgemäß bei Google einzubinden, gibt es nur zwei Möglichkeiten: machen und zittern, lassen und auf Umsatz verzichten.

Das nenne ich einen klaren Wettbewerbsvorteil für große Anbieter, die aus allen Branchen bei Google Shopping zu finden sind.
J
Jürgen 15.12.2011, 16:26 Uhr
Frage zur Beweiskette
Hallo,

wir hatten gerade eine Diskussion zu diesem Thema.

Frage: Wie kann überhaupt bewiesen werden, dass ein Shopbetreiber seine Angebote bei einem Preisportal eingestellt hat? Das könnte auch ein Dritter gewesen sein. Es gibt Preisportale, wo man sich nicht schriftlich anmelden muss. Gesetz dem Fall ist für mich die Beweiskette aussagenlogisch unterbrochen.

Ein Konkurrent könnte Preislisten mit fehlenden / fehlerhaften Angaben eines Mitbewerbers bei einer Preissuchmaschine eingestellt haben, um ihn deswegen im Nachhinein abmahnen zu können.

weitere News

LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
(29.09.2023, 07:52 Uhr)
LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
BGH: Pflicht zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
(07.09.2023, 16:23 Uhr)
BGH: Pflicht zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
EuGH: Pfand für Flaschen ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises, sondern wird separat ausgewiesen
(07.07.2023, 13:51 Uhr)
EuGH: Pfand für Flaschen ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises, sondern wird separat ausgewiesen
EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
(11.04.2023, 10:28 Uhr)
EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
Aus unserer Praxis: Fehlende Grundpreisangaben in exotischen Fallkonstellationen werden abgemahnt
(14.03.2023, 07:28 Uhr)
Aus unserer Praxis: Fehlende Grundpreisangaben in exotischen Fallkonstellationen werden abgemahnt
Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
(31.07.2019, 16:49 Uhr)
Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei