Ein aktuelles Urteil aus dem schönen Hamburg: Wer schlampig recherchierte Massenabmahnungen verschickt, muss im Rahmen einer Schadensersatzpflicht für die beim Abgemahnten entstandenen Anwaltskosten aufkommen. So entschied das Landgericht Hamburg in einem recht kuriosen Fall, in dem ein Abmahnsportler den wettbewerbsrechtlichen Bogen tatsächlich überspannt hatte (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 08.05.2012, Az. 407 HKO 15/12). » Weiterlesen