Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV ist zwingend anzugeben, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält. Das LG Bochum hatte in seinem Urteil konkretisiert, welche Anforderungen an die Visualisierung der Umsatzsteuerangabe bei Angeboten auf Internetplattformen (im entschiedenen Fall eBay) zu stellen sind. Hiernach genügt es nicht, wenn diese in den AGB des Verkäufers oder im Reiter zu finden sind. Eine unmittelbare Nähe zur Preisangabe ist zwar nicht nötig, jedoch muss der Hinweis auf die Umsatzsteuer zwingend vor dem eigentlichen Bestellvorgang dem Verbraucher kenntlich gemacht werden (LG Bochum, Urteil vom 03.07.2012, Az. I-17 O 76/12). » Weiterlesen