Werbung mit Preisen

Die Frage des Tages: Ist die Angabe „regulärer Ladenpreis“ wettbewerbswidrig und abmahnbar?
16.10.2009, 10:49 Uhr | Werbung mit Preisen

Die Frage des Tages: Ist die Angabe „regulärer Ladenpreis“ wettbewerbswidrig und abmahnbar?
Die Frage des Tages: Ist die Angabe „regulärer Ladenpreis“ wettbewerbswidrig und abmahnbar?

Nach der Ansicht des OLG Celle (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 13 U 77/09) ist die Angabe „regulärer Ladenpreis“ in der Verkaufsbeschreibung irreführend nach § 5 I UWG und damit wettbewerbswidrig. Der Ausdruck des „regulären Ladenpreises“ ist für den Verbraucher mehrdeutig und damit irreführend, weil der Verbraucher darunter den Preis eines Mitbewerbers, einen bloß empfohlenen Preis, einen gebundenen Preis oder einen früheren Preis verstehen kann.

Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen Tag gültig ist, ist unlauter
11.06.2008, 19:16 Uhr | Werbung mit Preisen

Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen Tag gültig ist, ist unlauter
Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen Tag gültig ist, ist unlauter

Das OLG Stuttgart entschied, dass eine Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, als unlauter einzustufen ist. Sie sei i. S. d. § 4 Nr. 1 UWG geeignet, die Entscheidungsfreiheit unangemessen unsachlich zu beeinflussen, da sie einen erheblichen Teil von Adressaten der Wahrnehmung von Vergleichsmöglichkeiten für Preis- und/oder Qualität beraube.

Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen
11.06.2008, 18:58 Uhr | Werbung mit Preisen

Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen
Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen

Eine pauschalierte Werbung mit „Preisvorteil bis zu 4.450,- €“ beim Verkauf eines PKW ist unzulässig. Dies hatte das Landgericht Osnabrück auf eine Wettbewerbsklage einer Vereinigung von Gewerbetreibenden gegen ein Autohaus entschieden. Das beklagte Autohaus ging gegen das Urteil in die Berufung. Auf Hinweis des 1. Zivilsenats nahm das Autohaus die Berufung zurück (Az. LG: 14 O 536/07).

LG Berlin: Der Begriff „Ladenpreis“ ist irreführend und damit abmahnfähig
23.04.2008, 19:30 Uhr | Werbung mit Preisen

LG Berlin: Der Begriff „Ladenpreis“ ist irreführend und damit abmahnfähig
LG Berlin: Der Begriff „Ladenpreis“ ist irreführend und damit abmahnfähig

Der Begriff „Ladenpreis“ ist laut LG Berlin mehrdeutig und damit zumindest in Fällen, in denen sich die Werbung ganz oder überwiegend auf Markenware bezieht auch wettbewerbswidrig.

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