Sag mir wann: OLG München zur unbestimmten Lieferzeit
Es ist ein Abmahnklassiker: Die unbestimmten Angaben zur Lieferzeit. Nun hat es auch Media Markt erwischt. Der Elektrogigant wurde jüngst wegen des Liefer-Hinweises „Der Artikel ist bald verfügbar...“ bei einem über den Onlineshop angebotenen Smartphone verklagt. Das OLG München (Urteil vom 17. Mai 2018, AZ 6 U 3815/17) hat geurteilt, dass eine solche Angabe nicht den Informationspflichten über den Liefertermin genügt, weil nicht erkennbar ist bis zu welchen Tag die Lieferung erfolgen wird.