Erdbeermarmelade darf wieder „Marmelade" heißen: Es gelten neue Regeln!
Seit dem 14.06.2026 dürfen Konfitüren aus Erdbeeren, Kirschen und anderen Früchten – außer Zitrusfrüchten – wahlweise auch als „Marmelade“ bezeichnet werden. Zugleich steigen die Mindestfruchtgehalte. Was sollten Online-Händler jetzt beachten?
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