Irreführende Verpackungsangaben: "Geflügel Salami" mit Schweinespeck
Produktverpackungen sollen werben – dürfen aber nicht irreführen. Bei Lebensmitteln regelt das nicht das UWG, sondern die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Ein Verstoß liegt z. B. vor, wenn eine „Geflügel Salami“ auch Schweinespeck enthält.
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