Besondere Verkaufsbestimmungen

Vorsicht bei der Werbung mit „Apfelleder“

Lederimitate liegen bei umweltbewussten Abnehmern im Trend. Bei der rechtskonformen Bezeichnung tappen Anbieter aber immer wieder in Fallen. Jüngst traf es das „Apfelleder“.

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Etikett entfernt – darf der Widerruf ausgeschlossen werden?

Darf ein Kunde Kleidung ohne Etikett zurückgeben? Der Beitrag erklärt, ob das Entfernen des Etiketts einen Ausschluss des Widerrufsrechts rechtfertigt.

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LG Berlin: Textilkennzeichnung auf finaler Bestellseite verpflichtend

Dass wesentliche Eigenschaften nicht nur auf Produktdetailseiten, sondern auch auf der finalen Bestellseite unmittelbar darzustellen sind, bestätigte jüngst das LG Berlin.

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Textiles Verpackungsmaterial: Auch kennzeichnungspflichtig?

Händler setzen vermehrt auf wiederverwendbare Verpackungsmaterialien. Gerade im Do-it-yourself-Bereich sind textile Umverpackungen wie Jutebeutel und Stoffsäckchen beliebt. Müssen auch textile Verpackungsmaterialen Textiletiketten tragen?

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Tibetsilber: Irreführende Materialbezeichnung für Schmuck

Edelmetalle versprechen Wert - doch nicht alles, was glänzt, ist auch wertvoll. Warum die Materialbezeichnung "Tibetsilber" im Schmuckhandel eine rechtliche Falle werden kann, zeigt dieser Beitrag.

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„PU Leder“ – Abmahnung wegen irreführender Bezeichnung

Bezeichnungen wie „PU-Leder“ oder „Textilleder“ sind irreführend, wenn das Material kein echtes Leder enthält.

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Darf ich bei der Textilkennzeichnung mit „Bio-Baumwolle“ werben?

Viele Händler sind verunsichert, was die Bewerbung von biologisch erzeugten Stoffen angeht. Ganz vorne dabei ist hier die Werbung mit dem Ausdruck „Bio-Baumwolle“, etwa im Zusammenhang mit der Angabe der Textilfasern.

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Upcycling von Textilien: wirklich kennzeichnungspflichtig?

Müssen „upgecycelte“ Erzeugnisse in Bezug auf ihre Faserzusammensetzung gekennzeichnet werden oder greift hier eine Ausnahme von dieser Pflicht?

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Irreführende Werbung mit „Bambus“ für Textilien

Nachhaltigkeit liegt im Trend – auch bei Kleidung. Viele Hersteller setzen daher auf Viskose aus Bambus. Doch Achtung: Die Werbung mit Begriffen wie „aus Bambus“ kann abgemahnt werden. Wir klären, worauf zu achten ist.

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LG Münster: Abweichungen bei Kennzeichnung gebrauchter Textilien erlaubt

Die Textilkennzeichnungsverordnung verpflichtet zur Verwendung spezifischer Faserbezeichnungen bei der Textilkennzeichnung. Dass diese Vorgabe aber beim Verkauf gebrauchter Textilien nicht einzuhalten sind, entschied das LG Münster.

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OLG Frankfurt: „Acryl“ statt „Polyacryl“ bei Textilkennzeichnung zulässig

Wer Textilien online verkauft, muss die Fasern exakt nach der Textilkennzeichnungsverordnung benennen. Die Kurzform „Acryl“ für die Polyacrylfaser dürfte schon zu hunderten Abmahnungen geführt haben. Zu Unrecht, wie das OLG Frankfurt entschied.

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Keine englische Textilkennzeichnung in deutschsprachigen Online-Angeboten

Für Händler mit grenzüberschreitenden Liefergebieten ist die korrekte Sprache der Textilkennzeichnung ein Problem. Einerseits möchten sie so viele internationale Verbraucher wie möglich gleich effizient informieren, andererseits weisen die Textilkennzeichnungsvorschriften klare Sprachvorgaben aus.

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AG München: Ring mit Single-Cut-Schliff-Diamanten ist kein Brillantring

Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht München zu entscheiden, ob ein Laie bei Inaugenscheinnahme eines Diamantringes hätte erkennen müssen, dass es sich nicht um einen Brillantring handelte.

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Physische Textilkennzeichnung direkt am Textilerzeugnis Pflicht?

Für Textilerzeugnisse schreibt die Textilkennzeichnungsverordnung die Angabe der Faserzusammensetzung per Etikett oder per Kennzeichnung vor. Nur, ist die Kennzeichnung zwingend am Erzeugnis vorzunehmen?

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Textilkennzeichnung: Freiwillige Kennzeichnung mit Tücken

In eine Abmahngefahr begibt sich nicht nur der Händler, der kennzeichnungspflichtige Textilien online nicht oder nicht korrekt kennzeichnet. Auch derjenige, der eigentlich gar nicht kennzeichnungspflichtige Textilien online (freiwillig) kennzeichnet, begibt sich in Gefahr.

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Pflicht zur mehrsprachigen Online-Kennzeichnung von Textilien?

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung schreibt die Angabe der Faserzusammensetzung bei Textilerzeugnissen mit festgelegten Bezeichnungen vor – auch online. Doch in welcher Sprache muss die Kennzeichnung erfolgen?

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OLG Stuttgart: Online-Kennzeichnungspflicht für jede Komponente verpflichtend

Die Faserzusammensetzung von Textilien muss online nach Gewichtsanteilen in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Laut OLG Stuttgart gilt dies bei mehrteiligen Produkten für jede einzelne Komponente.

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Textilkennzeichnung: "Acryl" oft abgemahnt

Derzeit werden viele Online-Händler abgemahnt, die Textilien über das Internet verkaufen und hinsichtlich der Informationen über die Zusammensetzung der Textilfasern den Begriff "Acryl" verwenden.

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BGH-Urteil zur Textilkennzeichnung: Wann "Cotton" erlaubt ist und "Acrylic" nicht

Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob englischsprachige Textilkennzeichnungen („Cotton“ und „Acrylic“) zulässig sind.

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Textilkennzeichnung: Das müssen Sie beim Verkauf von Meterware beachten

Beim Verkauf von Textilstoffen als Meterware sind Textilkennzeichnung und Grundpreis Pflicht - Verstöße können schnell zu Abmahnungen führen.

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