Abmahnfähig: "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten."

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 15.07.2008, 16:39 Uhr
Druckvorschau

Das Landgericht Oldenburg entschied durch Urteil (Az. 15 I 656/08), dass es wettbewerbswidrig sei, die Versandkosten für den Versand nach Deutschland anzugeben und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass "die angegebenen Versandkosten nur für Deutschland (ohne Inseln) gelten".


Der Tenor des Urteils ist eher schlampig formuliert:

"Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages mit Verbrauchern über das Internet vor Einleitung des Bestellvorganges auf Seite 1 ihres Angebotes die Versandkosten für den Versand nach Deutschland mit 5,90 € anzugeben und auf Seite 3 unter dem Stichpunkt Versand anzugeben "Die angegebenen Versandkosten gelten nur für Deutschland (ohne Inseln)" ohne die konkret entstehenden Versandkosten auszuweisen.

Fazit

Sie meinen dies sei ein eher kleinlicher Verstoß? Mag sein. Nur berufen sich bereits die ersten Abmahner auf die oben genannte Entscheidung des LG Oldenburg. So heißt es in einer der IT-Recht Kanzlei aktuell vorliegenden Abmahnung:

"Dem Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 2 und Absatz 6 PAngV kommen Sie nicht nach, wenn Sie schreiben: "Achtung! Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten. Evt. anfallende Zuschläge sind vorab zu erfragen." Denn der Verbraucher muss sich vor dem Kauf im Rahmen des Bestellvorganges genau über die Versandkosten informieren können. Dieses ist bei Ihnen nicht möglich und somit liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor."

Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Max-Lion Keller
Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Leser-Kommentare

1 Kommentar

Dann sollte der gesetzgeber....

23.09.2008, 17:42 Uhr

Kommentar von dh zum Beitrag Abmahnfähig: "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten."

Dann sollte der gesetzgeber und hier auch gleich dser für das o.g. urteil die logistik-anbieter zur rechenschaft ziehen. es ist teilweise schlichtweg unmöglich die versandkosten auf eine insel... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de