Praxis-Tipp für Etsy: Handlungsanleitung für die sichere Darstellung des Grundpreises!
Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Preisangabenverordnung" veröffentlicht.
Schon lange Zeit sind Verstöße gegen die Grundpreisangabe Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Hierbei soll die Grundpreisangabe den Zweck verfolgen, für mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu sorgen. Händlern auf der Verkaufsplattform Etsy wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Allerdings sollte man sich hierauf nicht vollumfänglich verlassen und zusätzlich noch die sichere Lösung der IT-Recht Kanzlei verfolgen. Wie Sie den Grundpreis auf Etsy sicher angeben können, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Rechtlicher Hintergrund:
Wer gemäß § 2 Abs. 1 Preisangebenverordnung Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder bewirbt, muss grundsätzlich den Preis je Mengeneinheit (= Grundpreis) für die betreffende Ware angeben. Wichtig ist hierbei die Forderung der Preisangabenverordnung, dass bereits im Rahmen der bloßen Bewerbung grundpreispflichtiger Waren der jeweilige Grundpreis mitzuteilen ist!
Dies führt dazu, dass jedes (!) Mal, wenn eine grundpreispflichtige Ware unter Nennung eines Gesamtpreises werblich dargestellt wird, zugleich auch die Grundpreisangabe zu erfolgen hat. Auf der Plattform Etsy gibt es eine Vielzahl von Darstellungsmöglichkeiten der Artikel, wobei oftmals der Gesamtpreis genannt wird und damit die Grundpreisangabepflicht für den Händler ausgelöst wird.
Übrigens: Bereits im Jahre 2011 stellte das LG Hamburg fest, dass die ausschließliche Anführung von Grundpreisen in der Artikelbeschreibung den Anforderungen der PAngV nicht gerecht wird (Urteil vom 24.11.2011 - Az.: 327 O 196/11).
Auch hatte das LG Bochum entschieden (Urteil vom 06.08.2014, Az.: I-15 O 88/14), dass auch in der Galerieansicht der Grundpreis mitzuteilen ist.
Merksatz: Überall dort, wo ein grundpreispflichtigter Artikel unter Nennung des Gesamtpreises beworben wird, muss auch gleichzeitig der Grundpreis genannt sein!
Das Problem
1. Fehlende Grundpreisangabe in Cross-selling-Angeboten
Nachstehend ist auf der Artikeldetailseite von Etsy eine Ansicht zu sog. Cross-Selling-Angeboten neben der Artikelbeschreibung zu finden. In diesem Fall wird der Preis und das Produkt benannt und damit im Sinne der PAngV geworben.
Es müsste also bereits an dieser Stelle auf den Grundpreis hingewiesen werden:

2. Fehlende Grundpreisangabe in der Suchtrefferansicht
Allerdings existieren noch weitere Ansichten auf der Verkaufsplattform Etsy, welche die seitens Etsy zur Verfügung gestellte Grundpreisansicht nicht unterstützen, wie z.B. die Suchtrefferansicht.
Auch wird ein grundpreispflichtiger Artikel unter Nennung des Gesamtpreises beworben, obschon die Grundpreisangabe nicht mitgeteilt wird:

3. Fehlende Grundpreisangabe auf der eigenen Shop-Seite
Auch auf der eigenen Shop-Seite des Etsy-Händlers werden die grundpreispflichtigen Waren abgebildet, ohne, dass an dieser Stelle der Grundpreis vom Etsy-System eingeblendet wird:

Die Lösung
Unser Tipp für die rechtskonforme Grundpreisangabe: Online-Händler auf der Plattform Etsy sollten den Grundpreis daher am Anfang (!) der Artikelüberschrift platzieren. Da es je nach Ansicht der Seite zur verkürzten Darstellung der Überschriften kommen kann, muss die Grundpreisangabe am Anfang der Artikelbezeichnung genannt werden.
In der Praxis könnte die Grundpreisangabe am Anfang der Aritkelüberschrift dann so aussehen:

4. Leider hilft auch die Hinterlegung des Grundpreises IM Backend bei Etsy nicht ...
Gibt der Online-Händler den Grundpreis bei Etsy an, so erscheint dieser auf der Artikeldetailseite:

Obwohl der Grundpreis auf der Artikeldetailseite zu sehen ist, taucht dieser z.B. auf der Suchtrefferübersichtsseite nicht auf (obwohl dies notwendig wäre):

Die Grundpreisangabe von Etsy hilft hier also leider nicht!
Fazit
Händler sollten sich für eine korrekte Grundpreisanzeige nicht auf die bereit gestellte Grundpreisanzeigefunktion von Etsy verlassen, da diese leider nicht an allen relevanten Stellen den Grundpreis wiedergibt. Um sicher auf der Plattform Etsy zu verkaufen und kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie den Grundpreis (zusätzlich) am Anfang der Artikelüberschrift platzieren. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Grundpreis in allen relevanten Ansichten sichtbar ist!
Sollten Sie Fragen zum Thema Grundpreise haben, sprechen Sie uns gerne an!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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