Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

LG Freiburg: Grundpreispflicht für Schnur, Garn und Co.

13.08.2021, 11:39 Uhr | Lesezeit: 3 min
LG Freiburg: Grundpreispflicht für Schnur, Garn und Co.

Im eCommerce haben Händler beim Verkauf von Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten bzw. unter Nennung des Gesamtpreises beworben werden, den Preis je Mengeneinheit (= Grundpreis) anzugeben. In seinem Urteil vom 04.05.2021 (Az.: 12 O 82/20 KfH) hat das LG Freiburg im Breisgau entschieden, dass bei preisbezogener Werbung und Angeboten von Juteschnur, Bindegarn, Bastelschnur & Co. in jedem Fall der Grundpreis pro Mengeneinheit „Länge“ anzugeben ist. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Freiburg in unserem heutigen Beitrag.

I. Hintergrundwissen zum Thema Grundpreis

Gemäß § 2 Abs. 1 PAngV sind Grundpreise als Preise pro Mengeneinheit immer dann anzugeben, wenn Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird.

Der Grundpreis ist hierbei nicht nur auf Produktdetailseiten als konkreten „Angeboten“ in Preisnähe darzustellen, sondern bereits in jeglicher Werbedarstellung und mithin auch auf Produktübersichts- und Rubrikseiten erforderlich.

Weitere Informationen zur Grundpreisangabepflicht und deren Umsetzungen finden sich in diesem detaillierten Leitfaden der IT-Recht Kanzlei.

Entscheidend für das „Ob“ der Grundpreispflicht ist hierbei, ob ein Produkt nach einer bestimmten Mengeneinheit und nicht als für sich stehendes „Stück“, also als in sich abgeschlossene Verkaufseinheit, angeboten wird. Hiermit gemeint ist die Unterscheidung danach, ob die Anzahl der angebotenen Mengeneinheiten üblicherweise den Gesamtpreis definieren oder nicht.

Banner Unlimited Paket

II. Der Sachverhalt

Die Beklagte hatte auf der Handelsplattform Amazon ihre Produkte präsentiert. Unter anderem bot sie dort auch Juteschnur, Bindegarn bzw. Bastelschnur in Kordeln aufgerollt an. Angegeben wurde von der Beklagten dabei der Gesamtverkaufspreis für zwei Kordeln. Eine Grundpreisangabe erfolgte hierbei nicht.

Der Kläger verfolgte vor Gericht die Unterlassung der fehlenden Grundpreisangabe.

II. Die Entscheidung

Mit Urteil vom 04.05.2021 (Az.: 12 O 82/20 KfH) hat das Landgericht Freiburg im Breisgau entschieden, dass dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zustehe.

Das LG Freiburg entschied, dass es sich beim Verkauf von Näh-, Strick-, Hobby-, oder Bastelartikel um nach Länge angebotene Ware handelt, weshalb der Gesamtpreis und gleichzeitig der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben sind. Dies gelte unabhängig davon, ob die Ware in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung vertrieben werde.

III. Die Grundpreispflicht bei Näh- und Strickbedarf

Diese Pflicht zur Angabe des Grundpreises ergibt sich aus § 2 Abs. 1 PAngV. Danach ist neben dem Gesamtpreis auch der Preis je Mengeneinheit anzugeben, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Angabe ist ausnahmsweise dann nicht erforderlich, wenn der Grundpreis mit dem Gesamtpreis identisch ist.

Wie das Urteil des LG Freiburg im Breisgau vom 04.05.2021 (Az.: 12 O 82/20 KfH) zeigt, ist die Angabe des Grundpreises nicht nur im eigenen Shop obligatorisch. Vor allem auf Handelsplattformen wie im vorliegenden Fall Amazon, aber auch eBay oder Etsy, haben Online-Händler den Grundpreis anzugeben.

In welcher Mengeneinheit der Grundpreis anzugeben ist richtet sich üblicherweise nach der Verkehrsanschauung. Die Differenzierung der Einheiten gestaltet sich in der Praxis oft komplex. Achtung: Auch wenn Näh- und Strickbedarf als vordefinierte Verkaufseinheiten von Knäuel oder Spulen angeboten werden, unterliegen diese Waren der Grundpreisangabepflicht.

Lesetipp: Einen Überblick zu den gängigen Mengeneinheiten bietet der Artikel Handmade-Branche aufgepasst: Grundpreise für Wolle, Garn und Stoffe erforderlich!!

IV. Fazit

Das Urteil des LG Freiburg im Breisgau vom 04.05.2021 (Az.: 12 O 82/20 KfH) bestätigt die bisherige Rechtsprechung. Online-Händler sind verpflichtet bei preisbezogener Werbung und Angeboten den Grundpreis der jeweils üblichen Mengeneinheit anzugeben.

Vor allem auf Handelsplattformen, die in den Voreinstellungen für den Verkauf keine Grundpreisoptionen vorsehen, ist auf die Angabe zu achten. Auch hier sind Online-Händler nicht von der Grundpreisangabe befreit, sondern haben die Grundpreis-Mengeneinheit in der Artikelbezeichnung oder der Artikelbeschreibung aufzunehmen.

Unser Rat: Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wir nehmen Sie an die Hand und unterstützen Sie bei einem rechtssicheren Verkauf im Internet. Werfen Sie einen Blick auf unsere Abmahnschutzpakete!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Ratenzahlung im Online-Handel – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
(02.04.2024, 16:40 Uhr)
Ratenzahlung im Online-Handel – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
OLG Celle: Mindermengenzuschläge sind nicht in den Gesamtpreis einzurechnen
(12.03.2024, 07:36 Uhr)
OLG Celle: Mindermengenzuschläge sind nicht in den Gesamtpreis einzurechnen
Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel nach PAngV
(23.02.2024, 15:43 Uhr)
Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel nach PAngV
OLG Nürnberg gibt wichtige Hinweise zur Werbung mit Streichpreisen
(21.02.2024, 07:54 Uhr)
OLG Nürnberg gibt wichtige Hinweise zur Werbung mit Streichpreisen
LG Hannover: Mindermengenzuschlag in Gesamtpreis einzuberechnen
(06.02.2024, 17:33 Uhr)
LG Hannover: Mindermengenzuschlag in Gesamtpreis einzuberechnen
Frage des Tages: Müssen Grundpreise an Weihnachtsmarkt-Ständen angegeben werden?
(13.11.2023, 12:33 Uhr)
Frage des Tages: Müssen Grundpreise an Weihnachtsmarkt-Ständen angegeben werden?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei