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Gesamtpreis / Preisangabenpflicht - Preisangaben

OLG Bamberg: Logistikpauschale gehört in den Gesamtpreis!

Das OLG Bamberg entschied, dass ein Händler gegenüber Verbrauchern nicht mit solchen Preisen werben darf, in denen eine von ihm bei jeder Bestellung erhobene „Logistikpauschale“ in den anzugebenden Gesamtpreis nicht bereits eingerechnet ist.

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Stellt die Gesamtpreisangabe im Shop die neueste Abmahnfalle dar?

Online-Händler sind im Rahmen ihrer Online-Angebote verpflichtet, den sog. Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 PAngV anzugeben. In zeitlicher Hinsicht muss dieser Gesamtpreis spätestens dann angezeigt werden, wenn die Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt bzw. der Bestellvorgang eingeleitet werden kann. Droht Online-Händlern bei der Gesamtpreisangabe eine neue Abmahnfalle?

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Werbung: Bei Preisangaben Berechnungsparameter angeben

Häufig lässt sich ein genauer Preis insbesondere für Dienstleistungen im Vorhinein nicht pauschal angeben – die genaue Berechnung hängt in diesen Fällen von den Umständen des Einzelfalles ab. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 61/14) festgestellt, dass in einem solchen Fall die Berechnungsparameter genannt werden müssen.

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Bundesgerichtshof zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Fluggesellschaften im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge und damit auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben haben.

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