Streitwerte

Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 44 O 153/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte ihre über das Internet angebotenen Bekleidungstextilien falsch gekennzeichnet.

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LG Bochum: 2 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 255/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Bochum: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 251/09) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG München II: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 75.000 Euro Streitwert

Das Landgericht München II setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1HK O 5525/09) einen Streitwert von 75.000 Euro (!) fest. Die Antragsgegnerin (eBay-Händlerin) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Stuttgart: Jeder wettbewerbsrechtliche Verstoß durch Darstellung auf eBay-Plattform = 2500 Euro Streitwert

Das LG Stuttgart entschied mit Beschluss vom 11.02.2009 (Az. 31 O 24/09 KfH) unter anderem, dass die Aussage "2 Jahre Gewährleistung" oder der Hinweis "Rechnung mit ausgewiesener Mwst. auf ihren Namen" eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei.

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LG Bremen: 8 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 290/09) einen Streitwert von 50.000 Euro (!) fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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Einmal Streitwert - immer Streitwert?

Das OLG München hat mit seiner Entscheidung vom 02.Juli 2009 – Az. 29 U 5484/08 – ein Zeichen gesetzt: Ein einmal gewählter Streitwert für die gleiche Klägerin für einen gleichen Sachverhalt muss nicht automatisch auch für alle anderen Klagen gelten.

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LG Bremen: 21 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzt kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 218/09) einen Streitwert von 50.000 Euro fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt 21 wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Stuttgart: 5 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 12.500 Streitwert

Das Landgericht Stuttgart setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 31 O 24/09 KfH) einen Streitwert von 12.500 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Bielefeld: 15 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro

Das Landgericht Bielefeld setzte kürzlich im Rahmen eines Anerkenntnisurteils (Az. 17 O 3/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Bremen: Drei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-87/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt drei wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Dortmund: Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 10 O 22/09) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Bremen: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-52/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 1-8 O 191/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 07.11.2008 / Az. 45 O 81/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Bremen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 21.10.2008 / Az. 12-O-479/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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