LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro

LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße =  30.000 Euro
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Beitrag vom: 17.11.2008

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 07.11.2008 / Az. 45 O 81/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

So untersagte das Landgericht Essen dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten,

a) und in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: „Der Käufer kann – wenn er Verbraucher ist – seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen."

b) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

c) in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: „Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."

d) in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer zu verwenden.

e) ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode.

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Bildquelle: Gerd Altmann (geralt) / Pixelio

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