LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
So untersagte das Landgericht Bochum dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten, und dabei
a) ohne eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und insbesondere ohne über ein Widerrufsrecht, die Widerrufsform, die Widerrufsfrist, den Fristbeginn zum Widerruf und zum Wertersatz nach einem Widerruf zu belehren
b) über ein Rückgaberecht zu belehren
c) wie folgt zu belehren: "Sie können die erhaltene Ware innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben."
d) wie folgt zu belehren: "Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware."
e) wie folgt zu belehren: "Die Rücksendung erfolgt auf jeden Fall auf Kosten und Risiko des Käufers."
f) ohne im Angebot bei angebotenem Auslandversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungmethode.
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