LG Bremen: 8 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 290/09) einen Streitwert von 50.000 Euro (!) fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
So untersagte das Landgericht Bremen dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen Zubehör für iPhones anzubieten, und dabei in den AGB wie folgt zu belehren:
- "Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden."
- "Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen."
- "Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl."
- "Der Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung."
- "Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten."
- "Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung."
- "Alle Nebenabreden und Vertagsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig."
- "Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über."
Hinweis
Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.
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