Abmahnradar – Abmahnung, Prävention, Schutz

Zurückgenommene Kontosperre: Social-Media-Konzern muss Prozesskosten tragen

Bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne können Sie eilige gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aber wer trägt die Prozesskosten, wenn das Profil schon freigegeben wird bevor das Gericht entscheiden kann?

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Das „Erschleichen“ einer einstweiligen Verfügung – keine gute Idee!

Im Wettbewerbsrecht ist es oft eilig: Der Mitbewerber kann in kurzer Zeit nach dem Wettbewerbsverstoß einen gerichtlichen Titel im Eilverfahren erlangen. Warum ist ein Verschweigen von Einlassungen des Abgemahnten dabei keine gute Idee?

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Abmahnkosten von mehr als 300.000 Euro!

Der Gesetzgeber ist bemüht, die oft sehr kostspieligen Abmahnungen von Händlern einzudämmen. Meist liegen die Abmahnkosten zwischen 500 und 1.500 Euro. Dass das Ende der Fahnenstange damit aber noch lange nicht erreicht ist, zeigt eine uns vorliegende Abmahnung.

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Gegenabmahnung nach BGH zulässige Waffe im Wettbewerbsrecht

Mancher Abmahner ist so naiv, vor Aussprache der eigenen Abmahnung seinen Internetauftritt nicht auf rechtliche Fehler hin zu prüfen. Für den Abgemahnten bietet es sich dann an, auf die Abmahnung mit einer Gegenabmahnung zu reagieren.

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Abmahnung formunwirksam, wenn kein Vertreter genannt wird?

Die Reform des UWG durch das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ brachte erhöhte formale Anforderungen an die Gestaltung des Abmahnschreibens mit sich. Was gilt bei Fehlen der Angabe des Vertreters?

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OLG Frankfurt: Händler haftet auch für irreführende Google-Alteinträge

Verstößt ein Händler gegen das Wettbewerbsrecht und wird daraufhin abgemahnt, ist er verpflichtet den Verstoß einzustellen und Sorge dafür zu tragen, dass sich ein gleichartiger Verstoß nicht widerholt. Was kann aber dabei genau erwartet werden?

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OLG Frankfurt a.M.: Keine Klagebefugnis für den IDO-Verband

Einzelne Verbände nutzen das Gesetz aus, um selbst Profit aus Abmahnverfahren zu schlagen. Dass dies dem Gesetzeszweck grundsätzlich zuwiderläuft, legte das OLG Frankfurt dar und sprach dem IDO-Verband die Klagebefugnis ab.

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Doppelt hält doch nicht besser? OLG FFM zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung

Das OLG FFM (Urteil vom 17.08.2017; Az.: 6 U 80/17) entschied, dass die Kosten für eine zweite anwaltliche Abmahnung, welche lediglich den Inhalt der ersten, vom Unterlassungsgläubiger selbst verfassten Abmahnung wiederholt, nicht erstattungsfähig sind. Eine Ausnahme kann sich jedoch ergeben, wenn das anwaltliche Abmahnschreiben nicht nur lediglich eine inhaltliche Wiederholung der ersten (eigenen) Abmahnung des Unterlassungsgläubigers darstellt, sondern tiefergehende tatsächliche oder rechtliche Ausführungen enthält und davon ausgegangen werden kann, dass der Verletzer aufgrund dieser neuen Einwände seine bisherige Rechtsauffassung überdenken und die verlangte Unterlassungserklärung abgeben wird.

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Achtung Abmahnung: IDO e.V. fordert vermehrt Vertragsstrafen ein!

Seit Monaten macht der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mit Sitz in Leverkusen (im Folgenden: IDO) mit massenweise ausgesprochenen Abmahnungen von sich Reden. Für etliche Betroffene kommt seit Ende des vergangenen Jahres das böse Erwachen in der Form der Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den IDO.

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Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist...

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OLG Hamburg: Risiko der Prozesskostentragung bei vorheriger Abmahnung per Übergabe-Einschreiben

Vor dem OLG Hamburg (Beschluss vom 25.04.2012, Az.: 3 W 2/12) wurde ein Fall verhandelt, der zeigt, dass auf die Zustellung einer Abmahnung per Übergabe-Einschreiben nicht in jedem Fall Verlass ist. Dies kann zu Problemen führen, denn bei einer nicht zugestellten Abmahnung trägt der Abmahnende die Prozesskosten der einstweiligen Verfügung, wenn der Abgemahnte eine einstweilige Verfügung sofort anerkennt.

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LG München I: Versand der Abmahnung per einfachem Postbrief und Fax genügt als Zugangsnachweis

Das Landgericht München I hatte im Rahmen einer Kostenwiderspruchsentscheidung (Urteil vom 28.07.2011, Az.: 17 HK O 6767/11; Entscheidung noch nicht rechtskräftig) festgehalten, dass die Versendung einer Abmahnung als Fax und einfachem Postbrief zur Glaubhaftmachung grundsätzlich ausreicht, um den Zugang einer Abmahnung nachzuweisen, sofern der Abgemahnte zuvor behauptet, ihn habe die Abmahnung nicht erreicht.

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Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 44 O 153/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte ihre über das Internet angebotenen Bekleidungstextilien falsch gekennzeichnet.

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Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!

Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.

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LG Berlin: Kein Anspruch auf Auskunft und Schadensersatzfeststellung

Das Landgericht Berlin hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29.06.2010, Az.: 103 O 17/10) darüber zu befinden, ob dem Kläger ein Anspruch auf Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht neben den geltend gemachten Unterlassungsansprüchen zusteht. Oftmals werden im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen auch die flankierenden Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gefordert, obwohl ein Schadensersatzanspruch in der Folge nur in den seltensten Fällen tatsächlich geltend gemacht wird. Das Landgericht Berlin verneinte nun in seiner Entscheidung die vorstehenden Ansprüche.

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BGH: Kein Aufwendungsersatz für Abmahnkosten, wenn zuvor eine deckungsgleiche einstweilige Verfügung (Schubladenverfügung) erlassen wurde

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 07.10.2009; Az.: I ZR 216/07), dass kein Aufwendungsersatzanspruch für eine Abmahnung nach § 12 I 2 UWG besteht, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird.

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LG Bochum: 2 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 255/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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OLG Hamburg: Wettbewerbsverein bekommt nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet

Das OLG Hamburg hatte in einer Berufungsentscheidung (vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08) darüber zu befinden, ob ein Wettbewerbsverein neben seinen eigenen Pauschalkosten für eine ausgesprochene Abmahnung auch die Kosten für die Beanspruchung eines Rechtsanwalts für das Aussprechen einer Zweitabmahnung in derselben Sache erfolgreich geltend machen kann.

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LG Bochum: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 251/09) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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