Hauptnavigation überspringen
Abmahnradar

Abmahnradar: Abmahnfalle E-Mail-Werbung

Abmahnradar: Abmahnfalle E-Mail-Werbung
5 min
Beitrag vom: 14.11.2025

Weiterhin stehen Werbemails im Abmahnfokus - ausserdem: Verstoß gegen die Pfandpflicht und fehlerhafte Textilkennzeichnung. Im Markenrecht ging es um die Marke BPP.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Werbung: Herstellergarantie

Abmahner: Motago UG
Kosten: 1.590,91 EUR

Es ging hier um die Garantiewerbung ("Herstellergarantie 2 Jahre") - DAS alte Top-Thema der Abmahner : Wer als Händler mit dem Begriff „Garantie“ wirbt, muss zwingend Folgendes beachten: Eine Garantieerklärung muss klarstellen, dass gesetzliche Mängelrechte unberührt bleiben, sowie Angaben zu Garantiegeber (Name/Anschrift), Dauer, räumlichem Geltungsbereich, Inhalt/Bedingungen und allen wesentlichen Angaben zur Geltendmachung enthalten.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Update-Service-Mandanten Muster zur Realisierung einer rechtssicheren Werbung mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie zur Verfügung. Damit können Sie eine rechtssichere Garantiewerbung einfach realisieren.

Banner Unlimited Paket

Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz

Abmahner: Ainovate GmbH / Lewero GmbH
Kosten: 688,12 EUR zzgl. Schadensersatz

Das Abmahn-Topthema aktuell: Die derzeit so häufig verschickten E-Mail-Abmahnungen der Kanzlei GRÜNLAW. Betroffen ist unerlaubte E-Mail-Werbung, die ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger versendet wurde.

Solche Verstöße kommen in der Praxis häufig vor: Entweder liegt gar keine Zustimmung vor – oder sie erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Besonders heikel wird es, wenn Abmahner zusätzlich auch noch datenschutzrechtliche Auskünfte verlangen.

Nach einer Entscheidung des BGH dürfte ein pauschaler Schadensersatz bei einem einmaligen Verstoß allerdings nicht ohne Weiteres durchsetzbar sein.

  • Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
  • Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster

Likör-Werbung - keine Pfanderhebung

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR

Hier ging es um fehlende Pfandangaben. Der Abgemahnte hatte den Produktpreis ohne das zusätzlich anfallende Pfand angegeben. Der Wettbewerbsverband wertete dies als Verstoß gegen die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen gemäß Verpackungsgesetz.

Das Gesetz schreibt vor, dass für Getränke in Einwegverpackungen mit einem Nennvolumen zwischen 0,1 und 3,0 Litern ein Pfand von mindestens 0,25 € inklusive Umsatzsteuer pro Verpackung zu erheben ist.

Wir haben uns mit diesem Abmahnthema in diesem Beitrag genauer auseinandergesetzt.

Fehlende Textilkennzeichnung

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR

Abgemahnt wurde die fehlende oder unvollständige Angabe zur Materialzusammensetzung von Textilien.

Für alle Händler von Textilerzeugnissen: Diese 3 Regeln sind Pflicht

  • Nur offizielle Faserbezeichnungen nutzen: Zulässig sind ausschließlich die Bezeichnungen aus Anhang I der EU-Textilkennzeichnungsverordnung.
  • Keine Fantasie- oder Eigenbezeichnungen: Faserbezeichnungen dürfen nicht abgewandelt, kombiniert oder als Eigenschaftsworte zweckentfremdet werden.
  • Keine Markennamen als Faserangabe: Markennamen wie „Lycra“ ersetzen keine zulässige Faserbezeichnung. Sie dürfen nur zusätzlich zur korrekten Faserangabe verwendet werden – und müssen diese direkt begleiten.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier einen ausführlichen Verkaufsratgeber für Textilien – sowie viele weitere Leitfäden für andere Produktgruppen.

Urheberrecht I - Musiknutzung

Abmahner: Universal Music Group
Kosten: n.n.

Um es vorwegzunehmen: Bei den derzeit vermehrt an Händler versandten Schreiben dürfte es sich um Fake-Abmahnungen handeln, die angeblich unberechtigte Musiknutzung auf Social-Media betreffen. Diese Abmahnungen werden nahezu ausnahmslos per E-Mail von fragwürdigen Accounts versendet, sind aber optisch durchaus professionell aufbereitet. Als Absender treten vermeintliche US-Kanzleien wie Taft Stettinius & Hollister LLP oder Proskauer Rose LLP auf.

Auch wenn es sich hier offensichtlich um einen Abzockversuch handelt, ist der zugrunde liegende rechtliche Aspekt natürlich real: Musik darf auf Social Media nur verwendet werden, wenn eine entsprechende Lizenz vorliegt. In den vergangenen Monaten wurden insbesondere Instagram- und TikTok-Nutzer wegen fehlender Lizenzen teils massiv abgemahnt - wir haben hierzu berichtet.

Wer wissen will wie Songs zulässigerweise für social-Media genutzt werden kann findet hier Infos dazu.

Urheberrecht II - unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH
Kosten: 261,46 EUR

Solche Forderungsschreiben flattern fast wöchentlich ins Haus. Juristisch sind es keine klassischen Abmahnungen, denn es geht nur um Schadensersatz – ohne Unterlassungserklärung oder -anspruch. Im aktuellen Fall hat dpa Picture-Alliance GmbH die Sache bereits anwaltlich verfolgen lassen.

Tipp für Betroffene: Das Zahlungsangebot genau prüfen – nicht immer ist das der beste Weg. Manchmal ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung oder sogar ein Gerichtsverfahren sinnvoller.

P.S.: Ebenso um ein angeblich unautorisierte Bildnutzung ging es in einer Berechtigungsanfrage durch die RD Legal GmbH (RIGHTS-DEFEND).

Marke - "BPP"

Abmahner: Bund Philatelistischer Prüfer e.V.
Kosten: 3.357,79 EUR

Es wurde die Bezeichnung „BPP“ genutzt, was eine Markenrechtsverletzung darstellt. Eine solche Verletzung kann vorliegen, wenn:

  • Die angebotenen Dienstleistungen mit denen des BPP identisch oder ähnlich sind
  • Eine Verwechslungsgefahr besteht
  • Der gute Ruf der Marke BPP ausgenutzt oder verwässert wird

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Banner LegalScan Pro Marke

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Sandwish / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei