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Abmahnungen im Online-Handel

Datenschutzkonforme Webseite – ganz easy mit „EasyScan“

Datenschutzkonforme Webseite – ganz easy mit „EasyScan“
4 min
Beitrag vom: 21.10.2025

Sichern Sie Ihre Webseite rechtlich ab, ohne Aufwand! Unser Webseitenscanner "EasyScan" analysiert Ihre Online-Präsenz vollautomatisch auf datenschutzrelevante Dienste und konfiguriert Ihre Datenschutzerklärung im Handumdrehen – ganz ohne Ihr Zutun.

Kompliziert war gestern!

Eventuell wissen Sie gar nicht, welche Tools auf Ihrer Webseite zum Einsatz kommen und welche datenschutzrechtlichen Fallstricke auf Ihrer Webseite lauern? Sie haben auch keine Agentur und keinen Webdesigner, der Ihnen hierbei weiterhelfen kann?

Genau aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei den innovativen Webseitenscanner „EasyScan“ geschaffen. Damit können Sie ihre eigene Webseite binnen weniger Minuten in datenschutzrechtlicher Hinsicht „durchleuchten“ lassen.

„EasyScan“ liefert Ihnen eine einfache und bequeme Lösung:

  • Lassen Sie den Scanner Ihre Webseite analysieren.
  • Der Scanner präsentiert Ihnen binnen weniger Minuten als Ergebnis, welche datenschutzrechtlich relevanten Tools und Dienste auf Ihrer Webseite eingebunden sind. Dies jeweils anhand einer profunden Risikobewertung unter Einteilung in drei Risikoklassen im Sinne eines Ampelsystems.
  • Auf diese Weise verschaffen sich zuverlässig einen Überblick, wie es um Ihre Webseite bzw. Ihren Onlineshop in datenschutzrechtlicher Hinsicht bestellt ist.
  • Die erkannten Tools und Dienste können Sie direkt in die Vorkonfiguration der zu erstellenden Datenschutzerklärung einfließen lassen, so dass die beim Scan gewonnenen Erkenntnisse gleich „ins Rechtliche“ übersetzt werden und in Ihrer Datenschutzerklärung die relevanten Tools und Dienste abgebildet werden.
  • Natürlich können Sie „EasyScan“ auch so einrichten, dass regelmäßige Scans Ihrer Webseite vollautomatisiert für Sie vorgenommen werden und Sie bei Änderungen der technischen Konfiguration (etwa durch Dritte, wie den Baukastenanbieter) informiert werden. Damit ist eine dauerhafte, datenschutzrechtliche Überwachung der Webseite gewährleistet.
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„EasyScan“ kostenfrei für unsere Mandanten

"EasyScan" steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung, sofern Sie eine Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei für eine eigene Webseite oder einen eigenen Onlineshop nutzen.

Selbstverständlich können Sie auch als Betreiber eines eigenen Online-Shops daher „EasyScan“ nutzen. Hierbei benötigen Sie nicht nur Impressum und Datenschutzerklärung, sondern zudem auch rechtssichere AGB und Widerrufsbelehrung.

In diesem Fall ist unser Starter-Paket die passende Lösung für Sie!

Worum es geht

Früher sind es in erster Linie Online-Händler gewesen, die mit Abmahnungen konfrontiert worden.

Inzwischen zählen auch Betreiber bloßer Präsentationswebseiten, über die gar nicht verkauft wird, sondern über welche nur Unternehmen, Vereine, Büros, Praxen Gruppierungen usw. vorgestellt und deren Leistungen abstrakt präsentiert werden zur Zielscheibe von Abmahnern.

Hintergrund sind die mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhergehenden, immer strikter werdenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Betrieb einer Webseite.

Gemeint sind damit etwa folgende Arten von Webseiten:

  • Maklerwebseite
  • Arztwebseite
  • Architektenwebseite
  • Fotografenwebseite
  • Kosmetikstudiowebseite
  • Vereinswebseite
  • Friseurwebseite
  • Gärtnereiwebseite
  • Restaurantwebseite
  • Juwelierwebseite
  • Bandwebseite
  • Festivalwebseite
  • Immobilienwebseite
  • Schneiderwebseite
  • Rechtsanwaltswebseite
  • Steuerberaterwebseite
  • Optikerwebseite
  • Agenturwebseite
  • Schusterwebseite
  • Supermarktwebseite
  • Fitnessstudiowebseite
  • Psychologenwebseite
  • Handwerkerwebseite
  • Heilpraktikerwebseite
  • Schulwebseite
  • Kindergartenwebseite
  • Kinderbetreuungswebseite

Vielen Betreibern einer solchen Webseite ist bislang nicht bewusst, dass auch für eine geschäftliche betriebene Präsentationswebseite Rechtstexte in Form von Impressum und Datenschutzerklärung zwingend vorgeschrieben sind.

Vorsicht ist geboten, werden die Rechtstexte selbst „zusammenschustert“ oder kostenlose Vorlagen genutzt werden, um sich anhand dieser Rechtstexte zusammen zu stellen.

Denn: Es gibt nicht „die Rechtstexte“, vielmehr müssen diese, um überhaupt rechtssicher zu sein, individuell an die jeweilige Situation angepasst werden.

So muss etwa ein Arzt auf seiner Webseite ein viel umfassenderes Impressum vorhalten, als eine Band, die sich auf ihrer Homepage vorstellt.

In Bezug auf die Datenschutzerklärung gilt es unbedingt zu beachten, dass diese auch tatsächlich alle datenschutzrechtlich relevanten Tools, Dienste und Besonderheiten der Webseite entsprechend abbildet.

Wird etwa ein Newsletter angeboten oder ein Tracking- bzw. Analysetool genutzt, der bzw. das von der Datenschutzerklärung nicht oder zumindest nicht ausreichend abgebildet wird, hat der Webseitenbetreiber eine offene Flanke, die zu unnötigen Problemen führen kann.

Es geht hierbei dann nicht nur um lästige und teure Abmahnungen, sondern auch um individuelle Forderungen von Webseitenbesuchern, etwa hinsichtlich Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen.

Tipp: Das Datenschutz-Paket der IT-Recht Kanzlei

Soll eine solche Präsentationswebseite also rechtssicher betrieben werden, führt kein Weg vorbei an

  • einem rechtssicheren Impressum, welches alle Pflichtangaben erfüllt
  • einer rechtssicheren, DSGVO-konformen Datenschutzerklärung, die alle auf der Webseite genutzten Tools und Dienste abbildet.

Die Lösung hierfür:

Das Datenschutz-Paket der IT-Recht Kanzlei.

Für nur 5,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. stellen wir Ihnen ein rechtssicheres Impressum sowie eine rechtssichere Datenschutzerklärung für eine Präsenz zur Verfügung. Etwa für die eigene Präsentationswebseite, für eine Fanpage bei Facebook oder einen Werbeauftritt bei Instagram.

Und damit Sie dauerhaft rechts- und somit auch abmahnsicher bleiben:

Natürlich inklusive Update-Service, durch den wir die Rechtstexte für Sie dauerhaft aktuell entsprechend der Anforderungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung halten.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: UnderhilStudio / shutterstock.com

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