OLG Frankfurt: „Acryl“ statt „Polyacryl“ bei Textilkennzeichnung zulässig
Wer Textilien online verkauft, muss die Fasern exakt nach der Textilkennzeichnungsverordnung benennen. Die Kurzform „Acryl“ für die Polyacrylfaser dürfte schon zu hunderten Abmahnungen geführt haben. Zu Unrecht, wie das OLG Frankfurt entschied.
8 min 2