Lithium-Ionen-Batterie nicht als Gefahrgut deklariert: Abmahnung droht!
Egal ob Knopfzelle oder Großbatterie: Lithium-Ionen-Batterien sind als Gefahrgut einzustufen. Deklariert der Händler das Versandgut jedoch nicht nach den gesetzlichen Vorgaben, macht er sich damit angreif- und abmahnbar.
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