Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Oft gefragt: Muss der Datenschutzbeauftragte zwingend auf der Internetseite genannt werden?

02.11.2015, 14:31 Uhr | Lesezeit: 2 min
Oft gefragt: Muss der Datenschutzbeauftragte zwingend auf der Internetseite genannt werden?

Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden (also mehr als neun Personen ständig am PC mit personenbezogenen Daten arbeiten). Die IT-Recht-Kanzlei wird in dem Zusammenhang häufig gefragt, ob der Datenschutzbeauftragte auch zwingend auf der Internetseite - etwa im Impressum - zu nennen ist.

Sollte ein Unternehmen dazu verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, so bestimmt § 3 Abs. 5 BDSG, dass Betroffene sich jederzeit an diesen wenden können müssen. Doch impliziert diese Regelung auch, dass der Datenschutzbeauftragte auf der Internetseite eines Unternehmens genannt werden muss? Schließlich könnte die gesetzliche Regelung sonst leer laufen.

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung (etwa aus dem BDSG), die dazu verpflichtet, den Datenschutzbeauftragten auf der Internetseite zu nennen, existiert nicht. Auch das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz sowie der Sächsische Landesbeauftragte für Datenschutz sieht Unternehmen nicht in der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zwingend auch online zu erwähnen.

Banner Premium Paket

Fazit

Betreiber von Internetseiten sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihren Datenschutzbeauftragten auf ihrer Internetpräsenz zu nennen. Allerdings hält die IT-Recht-Kanzlei es in vielen Fällen für ratsam, den Datenschutzbeauftragten dennoch ausdrücklich zu bezeichnen. So kann den Verbrauchern und Kunden ein sehr positives Sicherheitsgefühl vermittelt werden, wenn sie nicht nur darauf vertrauen können, dass das Unternehmen einen Beauftragten für Datenschutz hat, sondern im Zweifelsfall auch wissen, wer dieser ist und wie sie ihn erreichen können. Durch diese Nennung wirbt das Unternehmen implizit damit, die Frage des Datenschutzes von Kundendaten ernst zu nehmen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

P
Peter 24.10.2019, 05:56 Uhr
Meldung des Datenschutzbeauftragten
Muss der Datenschutzbeauftragte nicht nur auf der Internetseite sondern auch laut Artikel 37 Absatz 7 der Aufsichtsbehörde zwingend genannt werden?
b
br0kk 26.11.2018, 10:53 Uhr
Datenschutzbeauftragter Firma oder Person
Hi,
muss man den Extrenen DSB per Namen nennen oder reicht es wenn man dort die Firma des DSB (Mit Kontaktdaten etc) angibt. Darf der externe DSB auch eine Firma sein oder muss es immer eine Person sein?
T
Tom Stein 26.05.2018, 00:45 Uhr
Veralteter Artikel
Gemäß DSGVO muss die Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragen auf der Webseite genannt werden. Allerdings bestimmt genau diese DSGVO den Namen des Datenschutzbeauftragten als schützenswertes Detail, d.h. der Datenschutzbeauftragte kann entscheiden, seinen Namen nicht zu nennen (was in vielen Fällen durchaus empfehlenswert ist). Dann sollte auch seine E-Mail-Adresse nicht "Markus.Mayer@beispielfirma.com" lauten, sondern "Datenschutzbeauftragter@beispielfirma.com".

weitere News

Externer Datenschutzbeauftragter für Händler - bereits ab mtl. 32,5 Euro
(07.12.2022, 10:29 Uhr)
Externer Datenschutzbeauftragter für Händler - bereits ab mtl. 32,5 Euro
Externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutz-Basis-Themen
(06.12.2022, 13:54 Uhr)
Externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutz-Basis-Themen
Datenschutz: Rolle des Datenschutzbeauftragten unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(27.06.2017, 15:55 Uhr)
Datenschutz: Rolle des Datenschutzbeauftragten unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Oft gefragt: Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
(17.09.2015, 14:33 Uhr)
Oft gefragt: Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Datenschutz: Mindestanforderungen an die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten
(23.02.2011, 07:59 Uhr)
Datenschutz: Mindestanforderungen an die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten
Bei Bayerns Behörden ist der Datenschutz noch ausbaufähig
(03.02.2011, 11:58 Uhr)
Bei Bayerns Behörden ist der Datenschutz noch ausbaufähig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei