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Datenschutzbeauftragter - Rund um die DSGVO

Müssen Online-Händler einen Datenschutzbeauftragten nach der künftigen Datenschutz-Grundverordnung benennen?

Die ab 25.5.2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht auch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vor. Nur was ist ein solcher Beauftragter und unter welchen Voraussetzungen muss er von wem ernannt werden? Dies sind Fragen, die Online-Händler bis zum 25.5.2018 beantwortet haben müssen. Die IT-Recht Kanzlei will Ihnen mit dem folgenden Beitrag im Frage & Antwort Format helfen, hierzu eine Antwort zu finden.

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Datenschutz: Rolle des Datenschutzbeauftragten unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Pflicht zur Bereitstellung des Datenschutzbeauftragten wird von vielen, gerade kleinere bzw. mittelständische Unternehmen oft als ein lästiges, weil Ressourcen-bindendes und kostspieliges Übel empfunden. Hinzukommt eine große Verunsicherung, weil sich der Rechtsrahmen im Datenschutz im Mai 2018 ändert. Was bedeutet die Bestellpflicht heute konkret für die Unternehmen, wo gibt es Risiken, die zu beachten sind und was ändert sich für die Zukunft. Praxisnahe Tipps werden in diesem Artikel dargestellt.

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Gelockerte Kriterien für Datenschutzbeauftragte und verschärfte Sanktionen bei Zuwiderhandlungen – Teil 6 der Serie zur DSGVO

Der sechste und letzte Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt die neuen Voraussetzungen, die künftig zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingen werden, und setzt sich mit den weitreichend verschärften Sanktionen bei Zuwiderhandlungen auseinander, bevor ein Ausblick die Serie abschließt. Werden Online-Händler auch künftig je nach Größe ihres Gewerbes gehalten sein, einen Beauftragten mit der Überwachung ihrer Datenverarbeitungsvorgänge zu betrauen? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen einzelne Verordnungsvorschriften? Mehr zu diesen Fragen lesen Sie in den folgenden Absätzen.

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Oft gefragt: Muss der Datenschutzbeauftragte zwingend auf der Internetseite genannt werden?

Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden (also mehr als neun Personen ständig am PC mit personenbezogenen Daten arbeiten). Die IT-Recht-Kanzlei wird in dem Zusammenhang häufig gefragt, ob der Datenschutzbeauftragte auch zwingend auf der Internetseite - etwa im Impressum - zu nennen ist.

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Oft gefragt: Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden (also mehr als neun Personen ständig am PC mit personenbezogenen Daten arbeiten). Der Beitrag des IITR erläutert die wichtigsten Vorgaben in diesem Zusammenhang.

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Datenschutz: Wer kann die Position des Datenschutzbeauftragten bekleiden?

Muss ein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen so stellt sich die Frage, welche Person für die Ausführung des Amtes geeignet ist. Unabhängig von der Frage, ob ein interner Datenschutzbeauftragter oder ein externer Datenschutzbeauftragter für das Unternehmen die geeignetere Lösung darstellt, soll in diesem Artikel geklärt werden, welche Beschäftigten im Unternehmen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten wahrnehmen können und wann sich bei einer Beauftragung Schwierigkeiten stellen können.

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Was droht wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?

Das Datenschutzrecht hat in der öffentlichen Diskussion auf Grund verschiedener Datenschutzvorfälle an Bedeutung gewonnen. Dennoch unterschätzen viele Unternehmen nach wie vor die Risiken, die mit einer Nichtbeachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einhergehen. Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten und die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Übrigen wird von den Unternehmen als zu hoher Kostenfaktor empfunden. Dennoch drohen bei Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden rechtliche Konsequenzen, die wiederum auch eine Kostenbelastung darstellen können. Dieser Beitrag soll klären, was bei einem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften drohen kann, insbesondere dann, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde.

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Die Verschwiegenheitspflicht des Datenschutzbeauftragten

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte verfügt aufgrund seiner Tätigkeit über Einblicke in Vorgänge mit besonders vertraulichem Inhalt. Wie auch in anderen Berufen, die mit vertraulichen Informationen zu tun haben, unterliegt der Datenschutzbeauftragte damit einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Was genau diese Verschwiegenheitspflicht ausmacht soll der vorliegende Beitrag klären.

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Wann kann die Aufsichtsbehörde die Abberufung des Datenschutzbeauftragten verlangen?

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben die Möglichkeit, von Unternehmen die Abberufung des Datenschutzbeauftragten zu verlangen, wenn dieser die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit nicht besitzt. Der folgende Beitrag erläutert Details, Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines solchen Abberufungsverlangens.

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Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten - verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?

Der BGH hat im Juli dieses Jahres die strafrechtlich relevante Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts bejaht und die Verurteilung zur Betrugsbehilfe durch Unterlassen bestätigt ( [Az. 5 StR 394/08|http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=48874&pos=0&anz=1] ). Zugleich hat der BGH ausgeführt, dass vergleichbare Maßstäbe auch für „Compliance Officer“ in Unternehmen anwendbar seien. In diesem Beitrag soll geklärt werden, ob die strafrechtlichen Überlegungen des BGH auch auf die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Betrieb übertragen werden können.

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Die Haftung des Datenschutzbeauftragten: gegenüber dem Unternehmen

Wie bereits kürzlich behandelt kann der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht nur in Ausnahmefällen direkt von den Betroffenen haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Haftungsgegner ist in solchen Fällen das Unternehmen selbst. Damit stellt sich die Frage, ob und wann das zur Haftung herangezogene Unternehmen bei einem Verstoß gegen Datenschutzrecht Rückgriff gegenüber dem Datenschutzbeauftragen nehmen kann.

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Wann braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? – Ein Leitfaden.

Trotz der zahlreichen Gesetzesänderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) existiert heute immer noch keine eindeutige Struktur, wann ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten – sei es intern oder extern – beschäftigen muss. Das Ergebnis nach mehreren Novellen ist nach wie vor eine inkonsequente Verknüpfung verschiedener Elemente, die einem konsequenten Datenschutz widersprechen.

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