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Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bei Paketverlust nach Abgabe an Wunschort

01.07.2019, 17:51 Uhr | Lesezeit: 5 min
Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bei Paketverlust nach Abgabe an Wunschort

Viele Paketdienstleister bieten auf Wunsch ihrer Kunden besondere Zustellungsmethoden an, um über gehinderte persönliche Annahmen in Abwesenheitsfällen hinwegzuhelfen und so den Erhalt der Sendung zu erleichtern. Ein häufig genutzter Service ist hierbei die Abstellgenehmigung, durch welche das Transportunternehmen im Voraus vom Empfänger ermächtigt wird, das Paket bei dessen Abwesenheit an einem vorgegeben Wunschort zu deponieren. Ärgerlich kann die Zustellung mit Abstellgenehmigung für Online-Händler aber werden, wenn die Sendung sodann verloren geht oder entwendet wird. Kann der Verbraucher hier seinen Kaufpreis zurückverlangen? Ein Kurzüberblick.

I. Kein Anspruch auf Zweitlieferung

Zunächst ist festzuhalten, dass der Online-Händler nach Untergang der Kaufsache regelmäßig nicht zur erneuten Leistung verpflichtet ist, also die bestellte, aber nicht erhaltene Ware nicht erneut versenden muss. Vielmehr ist ihm dann die Leistung unmöglich geworden, §275 Abs. 1 BGB. Dies gilt selbst dann, wenn der Händler wie im Regelfall von Anfang keine individuell bestimmte, sondern nur irgendeine Sache aus dem mit der Bestellung vorgegebenen Produktsegment schuldete. Sobald der Händler nämlich die Kaufsache aussondert und dem Transportunternehmen übergibt, beschränkt sich seine Leistungspflicht gemäß §243 Abs. 2 BGB auf eben diese Sache. Geht sie sodann verloren oder unter, liegt immer ein Fall der Leistungsunmöglichkeit vor.

II. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises?

Kann der Verbraucher bei Paketverlust auch nicht die Lieferung einer neuen Sache verlangen, so wird er aber zumindest daran interessiert sein, seinen Kaufpreis zurückzuerhalten. Immerhin hat ihn die bestellte Ware nie erreicht.

Seinem Begehren trägt das Gesetz grundsätzlich mit der Regelung des §326 Abs. 1 BGB Rechnung, nach welcher der Verkäufer seinen Kaufpreisanspruch verliert, wenn er selbst wegen Unmöglichkeit von der Leistungspflicht frei wird. Bereits gezahlte Summen können über §326 Abs. 4 zurückgefordert werden.

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1.) Keine Rückerstattung bei Übergang der Preisgefahr

Allerdings wirkt dieser funktionale, pflichtbezogene Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung nicht absolut, sondern wird immer dann eingeschränkt, wenn die sogenannte Preisgefahr bereits auf den Käufer übergegangen ist. Dieser Restriktion liegt der Gedanke zugrunde, dass es eine unbillige Benachteiligung des Schuldners darstellen würde, ihm seinen Kaufpreis auch in Fällen abzusprechen, in denen der geschuldete Gegenstand so in die Sphäre des Käufers gelangt ist, dass diesem ein Verlust oder Untergang bei objektiver Betrachtung anzulasten ist. Die Preisgefahr beschreibt also das Risiko des Käufers, selbst bei Nichterhalt der Kaufsache den Kaufpreis entrichten zu müssen.

2.) Der Gefahrenübergang beim Versand an Verbraucher

Wann die Preisgefahr bei Versendungskäufen auf den Käufer übergeht, ist in §447 BGB gesetzlich normiert. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hiernach die Übergabe der Kaufsache an das Transportunternehmen durch den Verkäufer.

Allerdings findet der §447 BGB, der den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf ein sehr frühes Stadium der Vertragsabwicklung vorverlegt, aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Verbrauchergeschäften gemäß §475 Abs. 2 BGB regelmäßig keine Anwendung.

Ist der Käufer also Verbraucher, tritt für den maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an die Stelle der Übergabe an die Transportperson die Übergabe an den Verbraucher, §446 BGB. Erst, wenn die Sache dem Verbraucher durch das Versandpersonal übergeben wurde, trägt er die Gefahr des zukünftigen zufälligen Untergangs und kann seinen Kaufpreis vom Händler sodann nicht mehr zurückverlangen.

3.) Übergabefiktion bei Abstellung am Wunschort

Problematisch ist in den Fällen der Abstellung am Wunschort auf eine Abstellgenehmigung hin, dass die Kaufsache dem Verbraucher noch nicht tatsächlich übergeben wurde und mithin eine wesentliche Voraussetzung für den Gefahrenübergang nach §446 BGB fehlt. Argumentieren ließe sich also, dass mangels tatsächlicher Entgegennahme der Verbraucher beim anschließenden Verlust seinen Kaufpreis noch zurückverlangen kann.

Dieses Ergebnis liefe aber allgemeinen Billigkeitserwägungen zuwider und ließe außer Acht, dass der Verbraucher durch die Abstellgenehmigung für Fälle, in denen eine tatsächliche Übergabe scheitert, selbst eine Alternative vorgesehen hat.

Bei Erteilung der Abstellgenehmigung muss sich der Verbraucher insofern gegenüber dem Paketdienstleister so behandeln lassen, als wäre die Sache ordnungsgemäß zugestellt, also übergeben worden, wenn die Sendung tatsächlich am gewünschten Ort abgestellt wird. In derlei Fällen geht der Verbraucher nämlich bewusst das Risiko ein, die Sache nicht direkt entgegenzunehmen und insofern dem Zugriff Dritter preiszugeben.

Mithin geht im Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Abstellung die Preisgefahr durch eine „faktische Übergabe“ auf den Verbraucher über, sodass der Verbraucher seinen Kaufpreis bei anschließendem Nichterhalt der Kaufsache nicht mehr zurückfordern kann.

Problematisch wird in diesen Fällen zwar regelmäßig die Beweisführung sein. Der Händler muss nämlich nachweisen können, dass die Sache am Wunschort hinterlegt wurde, weil es andererseits an der Beweisbarkeit des Gefahrenübergangs fehlt.

Verfügt der Händler allerdings über die Zustellquittung des Transportunternehmens, die eine ordnungsgemäße Abstellung am Wunschort bescheinigt, so wird der Verbraucher dies im Regelfall nicht widerlegen können und muss im Folgenden auf eine Kaufpreiserstattung verzichten.

III. Fazit

Erteilt der Verbraucher einem Transportdienstleister eine Abstellgenehmigung und geht das Paket nach der Deponierung am Wunschort verloren, ist eine Rückforderung des Kaufpreises gegenüber dem Händler regelmäßig ausgeschlossen. Dass der Verbraucher bewusst das Risiko eingeht, die Kaufsache bei Abwesenheit der Obhut des Transportunternehmens zu entziehen und durch eine Abstellung dem Zugriff Dritter preiszugeben, soll nicht durch eine Verzögerung des Gefahrenübergangs honoriert werden. Vielmehr trägt er ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ablegung am vorgesehenen Ort das Risiko des zufälligen Untergangs selbst. Um die Zustellung beweisen zu können, sollte der Händler in derlei Fällen aber im Besitz der Quittung des Versanddienstleisters sein.

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39 Kommentare

M
MC 28.06.2024, 16:49 Uhr
DHL Paket
Guten Tag,

ist dieser Beitrag noch aktuell? Es gab doch in Verbindung mit Verbrauchern als Empfänger ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs, welches die Rechte des Empfängers als Verbraucher gestärkt hat. Beste Grüße
F
Frau 14.05.2024, 17:31 Uhr
M
Hallo, wer haftet, wenn ich Hermes zwar eine Abstellgenehmigung erteilt habe, die Sendung aber nicht da ist und ich auf Nachfrage beim Absender erfahre, dass die Sendung im Ident-Verfahren verschickt wurde und gar nicht hätte abgestellt werden dürfen?
K
Katharina 21.03.2024, 11:48 Uhr
Hermes Paket verschwunden
Bei mir ist es ebenfalls Hermes. Habe einen Ablageort im Haus erteilt. Das Paket war dort nicht aufzufinden (im gesamten Haus bei Nachbarn, Müll etc. habe ich nachgeschaut). Meine Kamera für die Wohnung hat die Zustellung nicht aufgezeichnet, sodass ich nicht davon ausgehen kann ob ein Zustellversuch unternommen wurde. Hermes wehrt sich per Mail, wegen erteiltem Ablageort. Was kann ich dagegen unternehmen?
U
Ulrich 18.03.2024, 10:35 Uhr
Privatier
Angeblich wurde eine Sendung durch DPD am vereinbarten Abstellort abgestellt. Hierüber wurde ich von DPD per Email informiert.
Am Abstellort befand sich aber kein Paket! Seit Tagen versuche ich von DPD Auskunft zu bekommen, wo genau der Fahrer das Paket abgestellt hat. Bislang fruchtlos.
Meine Frage: DPD könnte behaupten, das Paket sei am in der Abstellgenehmigung genannten Ort deponiert worden und ich somit bei Verlust in der Haftung. Okay. Wie ist aber die Sachlage, wenn die Sendung versehentlich (nachweislich) beim Nachbarn abgegeben wurde, DPD aber nach wie vor behauptet, sie liege am vereinbarten Abstellort.
A
Alex 20.02.2024, 23:57 Uhr
Herr
Bei mir auch Hermes.. angeblich am Wunschort abgeliefert. Ein Nachbar kann sogar noch bezeugen dass ein Paket für mich statt vor die Wohnungstür, vor den ohne Schlüssel zugänglichen Hauseingang geworfen wurde. Paket ist weg… Ich sitze auf den Kosten. So eine Frechheit? Hermes könnte Pakete mit Ablage am Wunschort also auch einfach gesammelt zum Wertstoffhof bringen. Das ist doch mehr als unseriös…
S
Schmidt 22.01.2024, 23:17 Uhr
Hermes nicht am Wunschablageort
Angeblich wurde mein Paket am Wunschablageort zugestellt, dafür muss der Zusteller ins Haus. Dies setzt voraus, dass er klingeln muss und jemand die Tür öffnet. Der Zusteller hat nicht geklingelt und als zugestellt am Wunschablageort markiert. Leider ist dieses Paket nicht auffindbar. Es ist bei keinem Nachbarn (dort auch nicht geklingelt) oder auch nicht an dem Wunschablageort im Haus. Händler sagt kein Schadenersatzanspruch. Was tun?
S
Sandra 10.08.2023, 14:25 Uhr
Frau
Hallo...wie sieht es rechtlich aus wenn ich durch unsere Außenkameras nachweisen kann dass kein Paketbote am Ablageort oder überhaupt auf dem Grundstück war?...Gruß Sandra
S
Sina 06.04.2023, 13:49 Uhr
Frau
Wie sieht es aus wenn man zwar einen Wunschort angegeben hat die Sendung aber gar nicht bis dahin zugestellt wurde und weg ist. Also die Sendung konnte bisher nicht zugestellt werden weil bei DHL verloren gegangen.
M
Malte 28.03.2023, 09:51 Uhr
kein Titel
Sehr ausführlicher Artikel. Vielen Dank dafür.
Ich persönlich fand ihn allerdings schwer zu lesen. Ich habe in IT Recht Kanzlei Artikeln schon sehr viele Artikel gelesen und viele davon waren sagen wir mal so einfach zu lesen. Einfache klare Worte, aus der Praxis für die Praxis. Aber eben rechtlich fundiert.

Trotzde Danke!
M
Mandy 22.02.2023, 08:55 Uhr
Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bei Paketverlust nach Abgabe an Wunschort
Wir haben ein Paket versendet, Amazon hat dies zugestellt , da dies Paket eine Abstellgenehmigung hat. Kunde schickt das Paket zurück , kaputt und bekommt von Amazon das komplette Geld erstattet.
Wir als Käufer bleiben nun auf den Kosten sitzen. Wie wäre hier die Verfahrensweise?
S
Sindy 30.07.2022, 23:50 Uhr
Trotz ID Paket nicht erhalten
Hallo wir haben unserem Kunden eine Lieferung per Dropshopping direkt von unserem Lieferanten die Ware zukommen lassen. Laut der Tracking Nummer von unserem Lieferanten ist die Ware am Wunschorten abgelegt aber Kunde will sie nicht erhalten haben. Da wir nun die Rechnung von unserem Dropshopping-Lieferanten bekommen haben.
J
Jens 13.05.2022, 10:36 Uhr
Abstellort nicht eingehalten, Paket verschwunden
Hallo,
Wir haben einen Schuppen mit einem Zahlenschloss. Abstellgenehmigung lautet: >IN den Schuppen Türcode xxxx nirgends sonst<
Paket wurde angeblich abgestellt. An der Verdrehten und unveränderten Zahlenkombination war erkenntlich, dass der Schuppen nicht geöffnet wurde. Paket wurde also nicht weisungsgemäß abgestellt.
Paket wurde also entweder nicht oder an einem anderen Ort abgestellt und ist verschwunden.

DPD beruft sich generell auf die Abstellgenehmigung und verweigert schadenersatz.
H
Herr 21.02.2022, 09:50 Uhr
Abstellgenehmigung erteilt, Paket erhalten, Paket war aber Leer!
Hallo, wie sieht es bei einer erteilten Abstellgenehmigung aus, wenn das Paket zwar vorhanden ist, beim öffnen aber festgestellt wird, dass das Paket leer ist? Der Versender sowie die Handelsplatzform berufen sich auf die erteilte Abstellgenehmigung. Wir hätten aber den fehlenden Inhalt auch dann erst bemerkt, wenn wir das Paket persönlich entgegen genommen hätten.
Viele Grüße
T
Traenapp 15.02.2022, 15:50 Uhr
Herr
Wie sieht es mit der Nachweispflicht des Lieferdienstes aus, wenn dieser einfach behauptet, es gäbe eine Vereinbarung, die es aber nie gegeben hat?
H
Harald Kießlin 07.01.2022, 11:59 Uhr
Paketverlust bei Abstellgenehmigung - Beweis durch Videoüberwachung zulässig
Vielen Dank für den sehr interessanten Artikel. Leider habe ich einen Paketverlust im Rahmen einer Abstellgenehmigung erlitten. Am Tag der Lieferung war ich nicht zu Hause und haben in der Abstellgenehmigung den Abstellort vor der Haustür definiert. Die Haustür wird durch zwei Überwachungskameras überwacht.
Das Transportunternehmen hat eine Suche durchgeführt und den Absteller befragt, welcher bestätigt, das Paket am Wunschort abgestellt zu haben.
Der Versender sagt, die Gefahr liegt bei mir, da das Transportunternehmen ordnungsgemäß abgestellt hat, ich solle dies mit dem Transportunternehmen klären.
Das Transportunternehmen sagt, eine Versicherung besteht nur gegenüber dem Versender. Er muss den Schaden dem Transportunternehmen gegenüber geltend machen.
Noch habe ich die Rechnung nicht bezahlt. Kann es sein, dass später meine Überwachungskameras als Beweis nicht zugelassen sind? Oder der Beweis mehr angezweifelt wird als die Aussage des Zustellers?

Wie soll ich mich weiter verhalten?
M
Mario Goldmann 20.12.2021, 17:44 Uhr
Abstellgenehmigung -Freibrief für unzureichende Zustellungen oder Unterlassung der Zustellung
Wir sollten im November eine Zustellung erhalten. Der Verkäufer teilte keine Versandbestätigung und keine Trackingnummer mit. Da ewig die Sendung nicht ankam, fragten wir beim Verkäufer nach und dieser teilte mit, dass die Sendung von GLS am Ablageort zugestellt wurde. Jetzt folgte ewiger e-Mailverkehr mit dem Versender. Dieser telte mit, dass aufgrund der Abstellgenehmigung kein Ersatz und keine Kaufpreisrückerstattung erfolgt.
Auf Anfrage wurde mir von GLS aber auch keine von mir unterschriebene Abstellvollmacht zur Einsicht vorgelegt.
Angeblich wurde diese 2017 von mir erteilt.
Das Paket ist nie am Ablageort angekommen und ein Beweis von GLS mit GPS Daten erscheint mir mehr als vage.
M
Manuel Micko 30.11.2021, 14:05 Uhr
Hermes Verstoß gegen Abstellgenehmigung
Hallo,
Habe eine Frage, ich habe bei einem Paket eine Abstellgenehmigung erteilt, dieser Ort wurde aber nicht genutzt sondern ein anderer (Ich hatte geschrieben, in die Garage stellen. Hermes lieferte aber vor die Papiertonnen -> Hermes Botin hatte das bestätigt mit einem Zettel im Briefkasten). Als ich nach Hause kam waren die Pakete weg und sind nicht mehr auffindbar.
Muss hier Hermes nun Haften? gibt es hier Paragraphen für diesen speziellen Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Micko
K
K 27.08.2021, 11:01 Uhr
Versicherung des Versanddienstleisters
Pakete sind meist versichert (zB DPD bis € 520). Ist der beschriebene Fall mit dem Diebstahl am Abstellort ein Versicherungsfall?

Freundliche Grüße
K
S
Stefanie Brehmer 04.08.2021, 15:52 Uhr
Frau
Vielen Dank für den Artikel. Eine Frage stellt sich mir gerad. Darf der hinterlegte Ablageort, z.B Garage, in der Sendungsverfolgung stehen oder muss dort aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen "Ablageort" oder ähnliches stehen?
O
Olaf Homfeld 26.02.2021, 18:51 Uhr
Dr.
Ein von mir verschicktes Paket wurde einen Tag später als zugestellt am Wunschort von DHL markiert. Der Kunde bestreitet den Erhalt der Sendung.
4 Tage später liefert der Paketbote das schon vorher als zugestellt markierte Paket dann tatsächlich ab mit der Begründung gegenüber dem Empfänger, er habe erst seinen Chef fragen müssen, wo denn der Wunschort des Kunden sei. Das Problem: Innerhalb der 4 Tage hat der Mitarbeiter das Paket unsachgemäß gelagert und es kam völlig durchnässt an. Die Ware darin war trotz Sicherung gegen normale Feuchtigkeit unbrauchbar. Reklamation bei DHL läuft noch...
M
Mike 03.02.2021, 11:32 Uhr
Käufer und Empfänger unterscheiden sich
Interessanter Artikel, wie würde es sich denn verhalten, wenn der Käufer für die Lieferung eine andere Adresse angibt und bei dieser Adresse das Paket ohne vom Käufer erteilte Erlaubnis abgelegt wird? 
T
T. Diene 19.11.2020, 22:57 Uhr
Frau
Mich würde interessieren ich habe keine abstellgenehmigung erteilt. Die Sendungsverfolgung gab an Paket an ihrem bevorzugten ablageort hinterlegt.
So nun ich habe keine Genehmigung erteilt, kein Paket, erhalten. Auf Anfrage beim Händler fragte er das Transport Unternehmen an. Welches laut geo cahing an die richtige Adresse ausgeliefert hat.
Paket nicht zugestellt, ich bekomme mein Geld nicht erstattet, und Amazone ist der Umstand egal! Was tue ich in dem Fall und wie kann ich meinen Anspruch nun geltend machen?
Ich habe kein Geld für einen Anwalt, aber der Kaufpreis wären fast 70 Euro für mich sehr viel Geld. Und das für eine winterjacke die ich jetzt nicht habe und friere weil ich mir nicht leisten kann nochmal soviel zu zahlen.
A
Albrecht Beckert 09.10.2020, 17:53 Uhr
Völliges Durcheinander bei DPD
Eine besonders absurde Situation: am vereinbarten Zustellungstag (Wunschablage war die Haustüre) nahm ich das Paket einer anderen Hausbewohnerin in Empfang und sprach dabei mit dem Paketboten: er sagte, er habe keine Sendung für mich. Abends in der Paketverfolgung schrieb die Post "Sendung in Zustellung". Am nächsten Tag, als wieder nichts angekommen war, stand in der Paketverfolgung, das Paket sei am Tag zuvor, als ich also mit dem Postboten an der Türe stand, dort hinterlegt worden. Meine Überweisung habe ich daraufhin gestoppt, der Absender meint allerdings, die Verantwortung liege bei mir. Soll ich das Geld also zurücküberweisen, weil sonst Verzugszinsen anfallen auf einen Gegenstand, den ich nie erhalten habe?
S
Stefan V 06.10.2020, 17:47 Uhr
Abstellgenehmigung für 1 Paket online gegeben, es werden aber 3 abgestellt
Die Frage wäre wie die Haftung ist wenn ich vom Paketdiensleister eine Mail bekomme mit der Nachricht, das Paket kommt und ich kann eine Abstellgenehmigung geben. Da ich den Absender kenne und weiss was drin ist gene ich für dieses spezielle Paket eine Abstellgenehmigung. Am gleichen Tag werden aber 2 weitere, nicht angekündigte, Pakete vom gleichen Paksdienst zugestellt und ebenfalls ohne Unterschrift am Abstellort hinterlassen, davon ein sehr wertvolles bei dem es ggf. gerichtlich um die nachgewiesene Zustellung geht. Gilt das dann als zugegangen?
N
Nelli Köker 20.09.2020, 21:46 Uhr
Verlust bei Abstellerlaubnis
Hallo, 

Ich habe Hermes eine Abstellerlaubnis erteilt, allerdings hat der Fahrer sich nicht an dem vereinbarten Ort gehalten (einen Raum mit Tür, die aber nicht angeschlossen ist), sondern hat mehrere Pakete immer wieder einfach in den Hof vor einer Garage gestellt. Dort war es nicht nur von der Hauptstraße aus gut sichtbar, sondern meine Vermieter hätten die Pakete beim rückwärts rausfahren auch niemals gesehen. 

Jetzt ist natürlich ein Paket verschwunden, und Hermes stellt sich quer weil sie das Paket lauf Abstellerlaubnis zugestellt hätten. Darf der Zusteller denn einfach das Paket weder vor Blicken, noch vor Wetter geschützt wo anders abstellen als von mir angegeben? Was kann ich tun? 

Vielen Dank im Voraus. 
T
Thomas Buchinger 16.09.2020, 20:04 Uhr
Herr
Ich habe der Post eine abstellgenehmigung erteilt trotzdem bekam ich einen gelben Zettel hab dann postzentrale angerufen die sagen bekomme es nächsten Tag  war. Aber wieder nicht da. Dann bin ich zu Post aber da ich keine Maske trage wieder kein Paket das Paket hat 0,16kg passt ganz leicht in Briefkasten was kann ich jetzt machen 
E
E. Seidel 22.07.2020, 17:16 Uhr
Wunschablageort videoüberwacht
Folgender Sachverhalt:

Der Bote soll angeblich versucht haben das Paket (Bekleidung von einem Onlineshop) am 20.07.2020 zuzustellen. Daraufhin habe ich in Kurzform geschrieben, dass die Firma Mo.-Fr. von 7-16 Uhr geöffnet ist und das Paket rechts neben das Tor in die Paketbox gelegt werden kann. Dieser ganze Bereich ist videoüberwacht. Und gestern soll der Bote angeblich das Paket 11.24 Uhr am Wunschablageort zugestellt haben. Laut Überwachungskamera war aber an beiden Tagen kein Bote zu der genannten Zeit da. Die Überwachungsdaten habe ich vorsorglich auf einen USB-Stick als Beweis gespeichert. Ich habe mir das Paket extra auf Arbeit schicken lassen, weil ich dort den ganzen Tag erreichbar bin und von meinem Arbeitsplatz den Eingangsbereich im Blick habe. Für mich sieht es so aus, als wenn der Bote sich das Paket behalten hat. Laut Paketdienstleister ist es mein Risiko und es liegt am Wunschablageplatz. Wie stehen nun meine Chancen? Soll ich Anzeige erstatten? Was meinen Sie?
D
Dominique Panzer 16.05.2020, 09:47 Uhr
Kein Paket am Wunschablageort
Guten Tag,
Ein etwas anderer Fall liegt bei uns vor. 
Paket mit Hermes ausgeliefert und Wunschablageort vereinbart. Das Paket ist laut Sendungsverfolgung auch dort abgelegt, aber es ist kein Paket da. 
Hat man hier die Möglichkeit den Preis erstattet zu bekommen oder Recht auf Ersatz? 
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Frau Dominique Panzer
F
Fritz Rittmueller 14.02.2020, 17:19 Uhr
Musikos
Das man die Haftung übernimmt, wenn am korrekten vereinbarten Ablageplatz die Ware abhanden kommt, leuchtet ein.
Wie aber ist es, so wie in meinem Fall, dass DPD eine Zustellbestätigung ausgibt online, bei der eine Lieferung an falsche Adresse angegeben wird, also nicht meine.
Dann muss doch nach meinem Verständnis der Packetdienst haften.?
D
Daniel Wartha 27.01.2020, 10:21 Uhr
Abstellgenehmigung kontra Verbraucherschutz
Meines Erachtens sind die Verträge zwischen den Spediteuren und den Endkunden (Verbrauchern) rechtswidrig, da sie einseitig diese benachteiligen und nicht hinreichend beim Abschluß des Abstellvertrages auf die enormen Risiken hingewiesen wird; ähnlich wie bei Finanzprodukten, bei denen auf den kompletten Verlust des eingesetzten Kapitals hingewiesen werden muß.
M
Micha 03.07.2019, 08:50 Uhr
Nicht Abstellgenehmigung sondern Adressänderung
Hallo
wie verhält es sich denn, wenn die Ursprüngliche Adresse eine DHL Paketstation war, GLS diese aber nicht beliefert.
Der Kunde macht nun mit GLS den Versand zur privaten Adresse aus.
R
Regina Machhaus 18.06.2019, 20:39 Uhr
Abstellgenehmigung für Paketbriefkasten
Was ist, wenn der gewünschte Ablageort ein Paketbriefkasten ist? Dem Zugriff Dritter ist die Sendung in diesem Fall doch nicht preisgegeben.
M
Mirco 14.06.2019, 13:27 Uhr
Abstellgenehmigung: Paket da, Ware fehlt.
Mal ein ganz anderer Fall:
Abstellgenehmigung bei DHL.
Paket da, völlig unversehrt, aber es fehlt Ware im Paket.
Allerdings war es unmöglich diese zu entnehmen.
D.h. Fehler liegt beim Versand.

DHL hat nichts verbrochen, ich habe nichts verbrochen, aber Versender sagt: Es ist Problem des Empfängers wg., Abstellgenehmigung und besteht auf Zahlung der Ware.

Kann jemand helfen? DANKE!
P
Peggy 01.04.2019, 12:40 Uhr
Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bei Paketverlust nach Abgabe an Wunschort ?
Versuch es auf mein besten Deutsch.

Habe diese Fall gehabt letztes Jahr, Paypal claim gemacht in mein vorteil weil verkaufen sich einfach nicht meldet. Jetzt nach 7½ Monat schickt er mir ein Mahnung. Geht das uberhaupt ?
D
Dominik 22.11.2018, 20:59 Uhr
Inhalt gestohlen
Wie ist den die Rechtslage genau? Ich habe eine Abstellgenehmigung erteilt (Garage) und es wurde nicht in die Garage geliefert. Folge Inhalt fehlt, Paket aufgerissen. Welche Rechte stehen mir zu? Ersatz/ Zurücküberweisen? Oder Pech gehabt wenn die Polizei nichts findet?
F
Frank Rosendahl 14.05.2018, 14:50 Uhr
Dies halte ich aber für Quatsch!
Der Händler muss nämlich nachweisen können, dass die Sache am Wunschort hinterlegt wurde, weil es andererseits an der Beweisbarkeit des Gefahrenübergangs fehlt.







(((( Warum muss der Händler dies nachweisen? Woher soll der Händler denn den Wunschort kennen? Der Händler sagt dem Transporteur: "Bitte persönlich übergeben!" Der Transporteur macht einen eigenen Vrértrag mit dem Empfänger aus. Ich als Händler habe nie eine Abstellgenehmigung erteilt. Warum soll ich mich dann um die Einhaltung dieser kümmern?))))))))
T
Thiba 17.11.2017, 09:32 Uhr
Teilverlust Verbrauchergeschäft nach Abstellgenehmigung
Hallo,
wie ist die Rechtslage beim Internetgeschäft zu folgendem Vorgang: Käufer erteilt dem Verkäufer die Anweisung die bereits im voraus bezahlte Ware an einem bestimmten Ort zu deponieren. Der Dienstleister stellt die Ware wie gewünscht ab. Der Käufer teilt jedoch mit, dass nur ein teil der Ware an dem bestimmten Ort aufzufinden war. Wie ist die weitere Vorgehensweise? Was muss der Käufer bezahlen? Hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises wenn er die erhaltene Ware zurück schickt oder muss er den kompletten Preis zahlen wenn er die Ware erhält. Unabhängig davon, dass er "scheinbar" nicht die komplette Ware erhalten hat.

Dankeschön
H
Heide Roßnagel 17.12.2015, 15:18 Uhr
Abstellgenehmigung
Ich habe aktuell den Fall, dass das Paket zwar angekommen ist, der Inhalt aber beschädigt war. Der Versanddienstleister beruft sich auf die Abstellgenehmigung des Kunden und übernimmt den Schaden nicht. Was tun?
M
Michael 17.12.2015, 14:55 Uhr
Geschäftsführer
Wenn aber nach Zustellung am Ablageort etwas defekt ist oder fehlt oder sonst irgenwie nicht
wunschgemäß ist, was dann?
Und ist bei dieser Rechtslage nicht den Zustellern jeder Raum zur


Selbstbedienung (ODER durch Komplizen gegeben?)
Wäre dies ferner nicht eine geeignete Einnahmequelle für Kriminelle, einfach Zusteller zu verfolgen und die niedergelegten Sachen zu
mopsen? So einfach kann es doch nicht sein. Hierfür müßte doch die Versandversicherung eintreten und was ist mit Paypalkäuferschutz? Da kann sich der Verkäufer nicht gegen Rückforderungen wehren!

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