Abmahnradar Februar: Werbung, Klassiker & Marken

Abmahnradar Februar: Werbung, Klassiker  & Marken
2 min
Beitrag vom: 28.02.2024

Es war alles dabei im letzten Monat: Mal ging es um exotischere Themen wie die Werbung mit dem Schlagwort "Auslaufmodell" oder die unberechtigte Erlangung von Gutscheincodes, mal lagen uns Abmahn-Klassiker wie die fehlende Widerrufsbelehrung, die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform oder die fehlenden Grundpreise vor.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es in den letzten beiden Monaten u.a. um folgende Themen:

  • Weinhandel: Fehlende Angabe Allergene (Sulfite) und Alkoholgehalt
  • Fehlender Grundpreis
  • Werbung: Bekömmlich

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

  • Fehlende Textilkennzeichnung
  • Fehlende Verlinkung OS-Plattform
  • Fehlendes Widerrufsformular
  • Lilial: Verbotener Inhaltsstoff

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

  • Auslaufmodell: Irreführung über wesentliche Eigenschaft
  • Kosmetik: Irreführende Kennzeichnung
  • Unberechtigte Erlangung von Gutschein-Codes
  • Fehlende Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:

  • "Risa"
  • "Claris"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier .

  • "Aventus"
  • "Harley Davidson"
  • "Mensch ärgere Dich nicht"
  • "Mo"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier .

- "Weil man Blumen nicht trinken kann"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier .

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier .

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker .

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: FrameAngel / shutterstock.com

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