Abmahnradar Februar: Werbung, Klassiker & Marken

Es war alles dabei im letzten Monat: Mal ging es um exotischere Themen wie die Werbung mit dem Schlagwort "Auslaufmodell" oder die unberechtigte Erlangung von Gutscheincodes, mal lagen uns Abmahn-Klassiker wie die fehlende Widerrufsbelehrung, die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform oder die fehlenden Grundpreise vor.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es in den letzten beiden Monaten u.a. um folgende Themen:
- Weinhandel: Fehlende Angabe Allergene (Sulfite) und Alkoholgehalt
- Fehlender Grundpreis
- Werbung: Bekömmlich
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .
- Fehlende Textilkennzeichnung
- Fehlende Verlinkung OS-Plattform
- Fehlendes Widerrufsformular
- Lilial: Verbotener Inhaltsstoff
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .
- Auslaufmodell: Irreführung über wesentliche Eigenschaft
- Kosmetik: Irreführende Kennzeichnung
- Unberechtigte Erlangung von Gutschein-Codes
- Fehlende Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:
- "Risa"
- "Claris"
Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier .
- "Aventus"
- "Harley Davidson"
- "Mensch ärgere Dich nicht"
- "Mo"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier .
- "Weil man Blumen nicht trinken kann"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier .
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier .
Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker .
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Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
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