eBay (Panne, WAP, Kodex)

BGH: Verstoß gegen Verhaltenskodex begründet nicht grundsätzlich unlauteren Wettbewerb

Wer sich einem bestimmten Verhaltenskodex unterwirft, sollte diesen auch befolgen – schon allein um nicht dem Vorwurf der Inkonsequenz ausgesetzt zu sein. Andererseits kann nicht jeder Bruch einer reinen Verhaltensregel auch direkt einen Gesetzesbruch darstellen; so entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil, in dem es um einen Verstoß gegen den Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie (FSA) ging.

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Gesetzes- oder Vertragsbruch? eBay-Verhaltensregeln sind keine Wettbewerbsvorschriften

Auf der Verkaufsplattform eBay sieht das interne Reglement vor, dass ein Anbieter für gleiche Artikel maximal drei Angebote erstellen darf; ansonsten würde er in der Trefferliste der Suchfunktion überproportional oft auftauchen und so seine Mitbewerber verdrängen. Zu dieser und auch anderen Hausregeln stellt sich nun die Frage – sind es schlichte Fair-Play-Regeln oder haben sie schon die Qualität von Wettbewerbsnormen, die dann gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können?

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eBay-Panne: eBay sagt betroffenen Händlern Unterstützung zu

Die IT-Recht Kanzlei berichtete kürzlich über den Fall eines eBay-Händlers, der wegen einer kurzfristig aufgetretenen technischen Panne bei eBay, die zu einer falschen Darstellung seiner Rechtstexte führte, abgemahnt wurde. Nun wurde dem betroffenen Händler von eBay Unterstützung bei der Verteidigung gegen diese Abmahnung zugesagt.

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Auslandsversandkosten: Verlinkung auf externe Grafikdatei reicht nicht aus

Das OLG Frankfurt hat bereits [klargestellt|abmahnung-grafikdatei.html] , dass es wettbewerbswidrig sei, die Widerrufsbelehrung in Form einer Grafikdatei darzustellen. Der IT-Recht Kanzlei liegt nun eine Entscheidung des LG Berlin vor, die sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigt: Die Darstellung der Versandkosten mittels einer externen Grafikdatei.

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Vorsicht bei der Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-Artikelbeschreibungen

Mit Beschluss vom 06.11.2006 (Az. 6 W 203/06) hat das OLG Frankfurt eine neue Abmahnmöglichkeit bei eBay eröffnet. So sei es wettbewerbswidrig, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay Angebots einzubinden, sondern in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen.

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