Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

eBay-Panne: eBay sagt betroffenen Händlern Unterstützung zu

31.10.2008, 18:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
eBay-Panne: eBay sagt betroffenen Händlern Unterstützung zu

Die IT-Recht Kanzlei berichtete kürzlich über den Fall eines eBay-Händlers, der wegen einer kurzfristig aufgetretenen technischen Panne bei eBay, die zu einer falschen Darstellung seiner Rechtstexte führte, abgemahnt wurde. Nun wurde dem betroffenen Händler von eBay Unterstützung bei der Verteidigung gegen diese Abmahnung zugesagt.

In einer Email an den betroffenen Händler äußert eBay die Rechtsauffassung, dass die wegen dieser technischen Panne ausgesprochenen Abmahnungen unberechtigt seien. Dies begründet eBay unter anderem wie folgt:

„In dem Gesamtkontext ist weiterhin zu beachten, dass eBay die Nutzung seiner Website und seiner Funktionen im Rahmen des aktuellen Stands der Technik zur Verfügung stellt. Es gibt keine Website, die einen absoluten und zu jeder Zeit fehlerfrei verfügbaren Dienst zur Verfügung stellt bzw. zur Verfügung stellen kann. Würde man Fehlerfreiheit an eine Website als Maßstab für wettbewerbswidriges Handeln anlegen, so würde man etwas Unmögliches verlangen. Dies ist nicht Sinn und Zweck des Gesetzes gegen den unlauteren Wettebewerb.“

Gleichzeitig sagt eBay betroffenen Händlern Unterstützung zu. Wörtlich heißt es hierzu von eBay:

„Wir sind uns bewusst, dass die Rechtsanwälte, die die Abmahnungen ausgesprochen haben, diese Auffassung unter Umständen nicht teilen werden. eBay unterstützt daher die durch eine Abmahnung betroffenen Verkäufer.

Wir bedauern den aufgetretenen Fehler auf unsere Website und sind bemüht, den Betroffenen Verkäufern in vollem Umfang zu helfen.

Sofern Sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung gezogen werden, bitten wir Sie, sich umgehend unter der bekannten E-Mail-Adresse mit uns in Verbindung zu setzen.“

1

Anmerkung

So unerfreulich die ganze Angelegenheit für die betroffenen eBay-Händler sein mag, so begrüßenswert ist es, dass eBay sich hier seiner Mitverantwortung bewusst ist und den betroffenen Händlern Unterstützung zusagt. Betroffene Händler sollten eBay daher auf jeden Fall von einer erhaltenen Abmahnung in Kenntnis setzen. Wie bei jeder Abmahnung sollte darüber hinaus aber auch fachkundiger anwaltlicher Rat eingeholt werden. Abzuwarten bleibt freilich, wie die von eBay zugesagte Unterstützung letztlich in der Praxis aussieht und ob die betroffenen Händler hieraus auch einen Nutzen ziehen können.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gabi Schoenemann / Pixelio

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

BGH: Verstoß gegen Verhaltenskodex begründet nicht grundsätzlich unlauteren Wettbewerb
(07.04.2011, 16:56 Uhr)
BGH: Verstoß gegen Verhaltenskodex begründet nicht grundsätzlich unlauteren Wettbewerb
Gesetzes- oder Vertragsbruch? eBay-Verhaltensregeln sind keine Wettbewerbsvorschriften
(01.02.2011, 08:41 Uhr)
Gesetzes- oder Vertragsbruch? eBay-Verhaltensregeln sind keine Wettbewerbsvorschriften
Frage des Tages: Ist das Einstellen von mehr als 3 identischen Artikeln bei eBay wettbewerbswidrig (also abmahnbar)?
(02.08.2010, 17:16 Uhr)
Frage des Tages: Ist das Einstellen von mehr als 3 identischen Artikeln bei eBay wettbewerbswidrig (also abmahnbar)?
Neues Ungemach: Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP?
(22.07.2009, 17:40 Uhr)
Neues Ungemach: Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP?
eBay-Panne führte zur Abmahnung
(09.09.2008, 20:14 Uhr)
eBay-Panne führte zur Abmahnung
Auslandsversandkosten: Verlinkung auf externe Grafikdatei reicht nicht aus
(20.08.2008, 18:27 Uhr)
Auslandsversandkosten: Verlinkung auf externe Grafikdatei reicht nicht aus
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei