OLG München: Kundenkonto und Newsletter nicht zwangsweise koppeln
Kontoeröffnung nur gegen Werbeeinwilligung? Nicht zulässig. Laut OLG München verletzt die Zwangskopplung von Registrierung und Newsletter das Kopplungsverbot der DSGVO und kann zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
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