Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware – es geht schon wieder los!
Online-Händler sind verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen.
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