Hauptnavigation überspringen

Verarbeitungsverzeichnis - Rund um die DSGVO

Pflicht zur Bereithaltung eines Verfahrensverzeichnisses nach BDSG im Online-Handel

Als Reaktion auf die sich stets erweiternden Datenerhebungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten wurden in den letzten Jahrzehnten umfangreiche datenschutzrechtliche Aufklärungspflichten für Unternehmen geschaffen, die zur Transparenz der Verarbeitungssysteme beitragen sollen. Neben einer Datenschutzerklärung kann so im Falle der direkten Datennutzung auch ein Verfahrensverzeichnis erforderlich sein. Gerade im Online-Handel jedoch, wo die Erhebung personenbezogener Daten für die Geschäftsabwicklung unabdingbar ist, wird dieses vielfach außer Acht gelassen. Voraussetzungen, Umfang und Umsetzung der Pflicht zur Bereithaltung eines Verfahrensverzeichnisses sind Gegenstand des folgenden Beitrags.

12 min
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei