IT-Recht Kanzlei passt AGB für französische Plattformen und Shops an

IT-Recht Kanzlei passt AGB für französische Plattformen und Shops an
3 min
Beitrag vom: 18.06.2025

Händler, die ihre Produkte gezielt in Frankreich anbieten, müssen auf eine bestimmte Website zur Verbraucherschlichtung hinweisen und verlinken. Der Link hat sich nun geändert. Was jetzt zu tun ist.

Worum geht es?

Online-Händler, die ihre Produkte gezielt in Frankreich anbieten, ohne eine Niederlassung in Frankreich zu haben, sind nach dem französischen Verbraucherschutzrecht dazu verpflichtet, zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem Händler und Verbrauchern auf die Website der Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Verbraucherschlichtung hinzuweisen und auf diese zu verlinken.

Hintergrund ist, dass gemäß den Bestimmungen des französischen Verbraucherschutzgesetzes eine gütliche Einigung auch bei grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsstreitigkeiten möglich ist. Wenn der Kunde den Dienst einer solchen Schlichtung in Anspruch nehmen möchte, kann er die Website der Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Verbraucherschlichtung konsultieren. Händler müssen von Gesetzes wegen in ihren AGB über diese Plattform aufklären und auch auf diese verlinken.

Der bisherige Link funktioniert nun aber nicht mehr, weshalb betroffene Händler den Link austauschen müssen.

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Wer ist betroffen?

Die Aktualisierungen betreffen Online-Händler, die physische Waren, digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen auf Plattformen oder in eigenen Webhops gezielt gegenüber Verbrauchern aus Frankreich anbieten.

Angesprochen sind also Händler, die ihren Shop bzw. ihre Angebote gezielt auf Verbraucher in bzw. aus Frankreich ausrichten. Daher sind auch Händler mit Sitz in Deutschland oder in anderen Ländern der EU betroffen, welche etwa einen Online-Shop in französischer Sprache unter einer .fr-Domain betreiben und über diesen ihre Produkte Verbrauchern in Frankreich anbieten.

Hinweis: Wer als Online-Händler seine Produkte Verbrauchern hingegen bloß über seinen deutschsprachigen Webshop oder seine deutschsprachige Verkaufspräsenz auf amazon.de oder ebay.de anbietet, und dabei z.B. auch Bestellungen von Verbrauchern aus Frankreich annimmt und diese beliefert, ist von den gesetzlichen Informationspflichten des französischen Rechts und damit auch von den neuen Aktualisierungen der Rechtstexte nicht betroffen.

Was ist nun zu tun?

Die IT-Recht Kanzlei hat die von ihr für den französischen Markt bereitgestellten AGB hinsichtlich des Links aktualisiert und Update-Service-Mandanten können in ihrem Mandantenportal nun auf dieses Update zugreifen.

Konkret sind nun die folgenden Rechtstexte aus dem Portfolio der IT-Recht Kanzlei zur Absicherung von Verkäufen an Verbraucher in Frankreich aktualisiert worden:

  • Amazon Frankreich - AGB
  • Amazon Frankreich - AGB (Professional)
  • Cdiscount Frankreich - AGB
  • Decathlon Frankreich - AGB + Datenschutz
  • eBay Frankreich - AGB + Datenschutz
  • eBay Frankreich - AGB + Datenschutz (Professional)
  • Etsy (französisch) - AGB + Datenschutz + Widerruf
  • Katalog (französisch) - AGB (Professional)
  • Kaufland Frankreich - AGB
  • Leroy Merlin Frankreich - AGB + Datenschutz
  • Manomano (französisch) - AGB + Datenschutz
  • Online-Shop Frankreich - AGB
  • Online-Shop Frankreich - AGB (Professional)

Sofern Mandanten:

  • eine Datenschnittstelle eingerichtet haben, erfolgt die Aktualisierung automatisch und es ist kein händische Anpassung erforderlich;
  • hingegen keine Schnittstelle eingerichtet haben, werden sie gebeten, die aktuellen Fassungen der betroffenen AGB aus dem Mandantenportal händisch durch Kopieren und Einfügen auf den Zielseiten zu hinterlegen.

Wir empfehlen betroffenen Mandanten, die Aktualisierung der AGB bei nächster Gelegenheit durchzuführen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: cunaplus / shutterstock.com

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