Zum 20.07.2025: Hinweis zur OS-Plattform löschen

Zum 20.07.2025: Hinweis zur OS-Plattform löschen
4 min 14
Beitrag vom: 02.07.2025

Am 20.07.2025 ist Schluss mit dem Thema OS-Plattform. Dies bedeutet nochmals einen letzten Akt für Unternehmer im Ecommerce.

Worum geht es?

Die Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) ist ab dem 20.07.2025 Geschichte .

Bereits seit März 2025 nur noch zur Abwicklung bestehender Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern tauglich, gehen am 20.07.2025 die Lichter ganz aus: Die Plattform wird abgeschaltet.

Das bedeutet: Ab dem 20.07.2025 sollten Online-Händler nicht mehr über das Bestehen der OS-Plattform informieren und auch nicht mehr auf diese verlinken.

Denn: Diese Informationen wären dann – immerhin existiert die Plattform dann ja nicht mehr – falsch und der Link würde ins Leere laufen.

Damit droht bei einer Information über bzw. Verlinkung auf die OS-Plattform ab dem 20.07.2025 eine Irreführung von Verbrauchern und damit ein Wettbewerbsverstoß, der zu einer Abmahnung durch Mitbewerber bzw. Abmahnverbände führen kann.

1

Was ist zu tun - Fahrplan für unsere Mandanten

Wenn Sie Mandant der IT-Recht Kanzlei sind, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Vorab:

Der folgende Hinweis betrifft Sie, soweit Sie derzeit noch über die OS-Plattform informieren bzw. auf diese verlinken. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie eine Internetpräsenz für den Verkauf von Waren oder für das Anbieten von Dienstleistungen betreiben, die sich (auch) an Verbraucher richtet (also nicht rein an Unternehmer).

Wie bekannt, wird am 20.07.2025 die Online-Plattform zur Streitbeilegung der EU-Kommission („OS-Plattform“) abgeschaltet .

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Impressen Hinweise auf die Plattform und insbesondere auch den Link darauf nicht mehr enthalten.

Sie müssen daher den folgenden Hinweis (erst) zum Ablauf des 19.07.2025 aus all Ihren Impressen auf allen Präsenzen unbedingt entfernen:

„Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr“

Ab dem 19.07.2025 stellen wir Ihnen ein entsprechend angepasstes Impressum in Ihrem Mandanten-Portal zur Verfügung, welches Sie dann bitte auf Ihre Präsenz(en) übernehmen.

Soweit Sie für das Impressum eine Datenschnittstelle eingerichtet haben oder das Impressum über unseren Hosting-Service einbinden, aktualisiert sich Ihr Impressum automatisch rechtzeitig.

Soweit keine Datenschnittstelle eingerichtet ist, müssen Sie das neue Impressum händisch aus dem Mandanten-Portal übernehmen.

Bitte denken Sie am 19.07.2025 ebenfalls daran, den Hinweis und die Verlinkung auf die OS-Plattform

  • auch aus weiteren, vorhandenen Impressen (etwa in anderen Sprachvarianten oder auf nicht bei der IT-Recht Kanzlei abgesicherten Präsenzen) zu entfernen
  • auf Verkaufsplattformen (Amazon, eBay, Etsy, Kaufland etc.) zu entfernen. Dazu können Sie die jeweiligen Schritte zur Hinterlegung der OS-Informationen gemäß unserer Anleitung wieder rückgängig machen
  • an sonstigen Stellen auf Ihren Präsenzen (eigene Unterseite, Rubrik, Information im Footer) oder in E-Mail-Signaturen ersatzlos zu löschen
  • auch aus AGB zu entfernen

zu AGB für Tschechien und Kaufland.sk:

Die IT-Recht Kanzlei hatte die den Mandanten zur Verfügung gestellten AGB (mit Ausnahme der AGB für Tschechien und Kaufland.sk) bereits zum 20.03.2025 entsprechend im Portal angepasst, sodass diese keine Informationen zur OS-Plattform mehr enthalten.

Falls Sie unsere AGB

  • für Tschechien (Online-Shop oder Kaufland.cz) und/ oder
  • Kaufland.sk nutzen,

übernehmen Sie diese bitte zum Ablauf des 19.07.2025 neu aus dem Mandantenportal.

Hinweise auf die OS-Plattform dürfen wegen landesrechtlicher Vorgaben erst zum 19.07.2025 aus diesen AGB entfernt werden. Wir aktualisieren die Rechtstexte für Sie an diesem Tag.

zu Informationen über Streitbeilegungsverfahren:

Der Hinweis betreffend die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren (typischerweise: „Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.“) muss in Impressen und AGB zwingend weiter vorgehalten werden, ist also gerade nicht zum 20.07.2025 zu entfernen.

zum Zeitpunkt:

Da die Informationspflicht über die OS-Plattform erst am 19.07.2025, 23:59:59 endet, sollte(n) die Informationen / Verlinkung über/ auf die OS-Plattform jedenfalls nicht vor dem 19.07.2025 entfernt werden.

Fazit:

Am 20.07.2025 ist das Kapitel „OS-Plattform“ beendet.

Das ist eine gute Nachricht für Online-Händler, bedeutet aber nochmals Änderungsaufwand.

Die ganze Thematik ist ein Paradebeispiel für überbordende Bürokratie in der EU ohne relevanten, praktischen Nutzen für die Verbraucher. Die Plattform ist seit nunmehr fast 10 Jahren ein absoluter Rohrkrepierer und hat für zehntausende wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und eine Vielzahl von Vertragsstrafen gesorgt, da viele Händler die diesbezügliche Informationspflicht nicht (korrekt) umgesetzt hatten.

Der letzte Akt für Händler:

Um Verbraucher nicht in die Irre zu führen, sollten Sie alle Hinweise und Links auf die OS-Plattform zum Ablauf des 19.07.2025 dauerhaft entfernen.

Sie wollen keine relevanten, rechtlichen Änderungen im Ecommerce verpassen und rechtlich auf der sicheren Seite sein? Gerne sichern wir Sie ab!

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Andrii Yalanskyi / shutterstock.com

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14 Kommentare

c
Cf 21.07.2025, 14:03 Uhr
Und die nächste Abmahnwelle kann kommen
Ist ja fast wie beim Surfen - die nächste (Abmahn-)Welle rollt an, jetzt aber nicht mehr wegen fehlendem Link, sondern weil der Link "zu viel" ist. Hauptsache in der Abmahnindustrie rollt der "Rubel" #Wortspiel
F
Florian 21.07.2025, 13:15 Uhr
wie sieht es mit dem ADR Link aus?
Gerade von Kaufland erhalten:

https://www.kauflandglobalmarketplace.com/seller-university/formale-rahmenbedingungen/online-streitbeilegungs-plattform-der-eu/

Amazon hat auch den Link zum Aktivieren schon eingebaut.
L
Luna 20.07.2025, 23:22 Uhr
Etsy
@ MIRJAM P., 19.07.2025, 18:04 Uhr

Der Link muss ggf. zweimal entfernt werden, einmal aus dem (selbt hinterlegten) Impressum, ein zweites mal die von Etsy vordefinierte Einblendung. Das geht so:
- Shop Manager
- "Einstellungen", Unterpunkt "AGB-Einstellungen"
- Reiter "Stornierungen", auf den Stift hinter "Allgemeine Geschäftsbedingungen meines Shops" klicken
- Ganz unten unter "Richtlinien bearbeiten" ist ein weißer Haken in einem schwarzen Feld, der entfernt werden muss.
Dann noch auf "Veröffentlichen" klicken, nach ein paar Minuten sollte Etsy das übernommen haben und korrekt anzeigen.
F
FW 20.07.2025, 10:24 Uhr
AGB`S
Im Beitrag wird folgendes erwähnt "Die IT-Recht Kanzlei hatte die den Mandanten zur Verfügung gestellten AGB (mit Ausnahme der AGB für Tschechien und Kaufland.sk) bereits zum 20.03.2025 entsprechend im Portal angepasst, sodass diese keine Informationen zur OS-Plattform mehr enthalten."

Diese AGB`S verwenden wir aktuell.

Im letzen Kommentar wird jedoch erwähnt, dass die AGB`s gestern angepasst wurde.

Besteht handlungsbedarf, bzw. müssen die AGB´s vom 19.07.2025 verwendet werden
I
IT-Recht Kanzlei 20.07.2025, 09:57 Uhr
OS-Plattform vs. Alternative Streitbeilegung
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Kommentare.

Zum 20.07.2025 aus den Rechtstexten lückenlos zu entfernen ist nur der folgende Hinweis (ggf. in jeweiliger Landessprache):

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Hinweise auf die Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren in AGB und dem Impressum verbleiben. In Deutschland sind Unternehmen, die nicht mehr als 10 Personen beschäftigen, gemäß § 36 Abs. 3 VBSG von der Pflicht befreit, darüber zu informieren, ob sie zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet oder bereit sind (Achtung: sind sie verpflichtet, muss dennoch die zuständige Schlichtungsstelle benannt werden, diese Pflicht entfällt also nicht). Da ein Hinweis für Unternehmen auch unterhalb dieser Schwelle aber nicht schädlich, sondern vielmehr als zusätzliche Information besonders verbraucherfreundlich ist, hat sich die IT-Recht Kanzlei für die allgemeine Ausgabe in den Rechtstexten entschieden.

Alle Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei wurden (spätestens) zum 19.07.2025 an die neue Rechtslage angeglichen und um Hinweise auf die Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission bereinigt.

Noch vorhandene Streitschlichtungsinformationen in den Rechtstexten (so auch in denjenigen für Kaufland) stehen mit der OS-Plattform nicht in Zusammenhang, sondern sind Ausprägung von (nationalen) Informationspflichten über die Teilnahme an (nationalen) alternativen Streitbeilegungsverfahren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre IT-Recht Kanzlei
T
Tom 20.07.2025, 08:39 Uhr
Hinweise zum 20.7 wurden hier nicht entfernt
Gibt hier noch immer in den AGBs von zb. Kaufland den Hinweis auf die Streitschlichtungsstelle.

Man sollte schon erwarten können, dass zumindest hier die rechtlichen Angaben korrekt angepasst sind/werden.
I
Ingo 20.07.2025, 07:13 Uhr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Hallo

In dem Zusammenhang geht es mir auch nochmal um den Hinweis:

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Der hat mit dem OS-Link ja nichts zu tun und muss demnach auch nicht ab dem 20.07.2025 entfernt werden. Richtig?

Was mich aber wundert, dass die IT-Rechtskanzlei nicht erwähnt, dass Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitern auch diesen Hinweis nicht anbringen müssen.

Hier sende ich einen Link zum entsprechenden §36: https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html

Und dort steht es doch klar und deutlich in Absatz 3. Oder missverstehe ich da jetzt evtl. was?
I
Ingo 20.07.2025, 06:51 Uhr
Streitbeilegungsverfahren Hinweis
Dass der OS-Link ab heute entfernt werden muss, ist klar.

Sie schreiben, dass der folgende Hinweis aber nicht entfernt werden darf:

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Woanders habe ich gelesen, dass dieser Hinweis nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten verpflichtend ist.

Stimmt das? Könnten Sie da bitte nochmal einen Link auf einen entsprechenden Beitrag hier posten?
M
Mirjam P. 19.07.2025, 18:04 Uhr
Etsy
Auf Etsy lässt sich der Link partout nicht entfernen. Ich bin ratlos. Wie bekomme ich den Link zur OS-Plattform dort weg? Der "Anleitung rückwärts folgen", wie es hier empfohlen wird, funktioniert nicht! Hilfe!
F
FW 13.07.2025, 23:21 Uhr
Verbraucherschlichtungsstelle
Muss dieser Teil, bei Ebay, ebenfalls entfernt werden?

"Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. "?
C
Conny 08.07.2025, 17:09 Uhr
Prima ausgedacht
Ganz tolle Idee :-(. Genau zum Stichtag bin ich im Urlaub und habe keine Chance da etwas zu machen. Es macht langsam keinen Spaß mehr.
S
Sonja 08.07.2025, 08:48 Uhr
Am Wochenende.. wer denkt sich sowas aus?
Hallo zusammen. Wer sich sowas wieder ausgedacht hat, frage ich mich..
Die Idee allein war schon Blödsinn und der Zeitpunkt zur Entfernung der Hinweise ist noch idiotischer..
Man kann wohl nicht von den Mitarbeitern verlangen, am Wochenende zu arbeiten.
Also muss man die Hinweise eigentlich schon Freitag rausnehmen, was dann wieder so tolle Abmahn-Geier auf den Plan rufen wird.
C
CZ 07.07.2025, 20:34 Uhr
Übergangsfrist?
Kann ich bereits jetzt, da dies bekannt ist, risikofrei alles anpassen?

Falls nicht verstehe ich das ja so, dass ich entweder Punkt Mitternacht alle Anpassungen vornehme oder zumindest für einen ganz kurzen Zeitraum (zu früh entfernt, oder zu spät entfernt) genau genommen nicht rechtssicher unterwegs bin. Gibts da eine Übergangsfrist?
c
Cf 03.07.2025, 05:28 Uhr
Und alle wundern sich
Der letzte Absatz sagt es ja schon: Überbordende Bürokratie der EU - und trotzdem wundern sich die schlauen Köpfe bei der EU, warum immer mehr kleine Unternehmen schließen... Gibt es eigentlich eine Berufsqualifikation für Abgeordnete? Falls nicht, sollte sowas wie jährlich verpflichtende Praktika in kleinen Unternehmen mit nicht mehr als 50 Mitarbeitern eingeführt werden. Da würde sich wohl schnell einiges ändern.

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