Online-Handel in Kanada: Professionelle Rechtstexte

Ab sofort bietet die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten AGB an, auf deren Grundlage sie Produkte in Kanada verkaufen können. Webshop-Betreiber können so gezielt den kanadischen Markt adressieren.
Inhaltsverzeichnis
- Europäische oder kanadische AGB
- 1. Englischsprachiger Webshop zum internationalen Verkauf
- 2. Gezielte Adressierung des kanadischen Markts
- AGB in englischer und französischer Sprache
- Besonderheiten des kanadischen Rechts
- 1. Vertragsschlüsse
- 2. Kein strenges Verbraucherschutzrecht
- 3. Insbesondere kein Widerrufsrecht
- Datenschutzerklärung
Europäische oder kanadische AGB
Händler mit dem Wunsch, ihre Produkte an Kunden in Kanada zu verkaufen, können hierzu zwei Ansätze verfolgen.
1. Englischsprachiger Webshop zum internationalen Verkauf
Wer seinen Webshop in englischer Sprache präsentiert, kann hierdurch englischsprachige Kunden auf der ganzen Welt ansprechen, an diese verkaufen und liefern, natürlich auch in Kanada.
Nachteil einer solchen Vorgehensweise ist allerdings, dass sich die Kunden in den verschiedenen Ländern nicht persönlich angesprochen fühlen. Zudem werden etwaige Besonderheiten der einzelnen internationalen Märkte durch eine solche Vorgehensweise nicht adressiert, wodurch Händler möglicherweise auch Chancen liegenlassen.
Diese Strategie empfiehlt sich daher nur für Online-Händler, die auch Kunden in Kanada beliefern, die zufällig ihre Webseite gefunden haben, aber nicht eine auf Kanada ausgerichtete Verkaufspräsenz betreiben möchten.
Wir bieten unseren Mandanten auch eine englischsprachige Version unserer Rechtstexte zur rechtlichen Absicherung eines Online-Shops gemäß den Vorgaben des deutschen Rechts an.
2. Gezielte Adressierung des kanadischen Markts
Möchte ein Online-Händler ernsthaft den kanadischen Markt erschließen, so muss er einen Webshop in englischer Sprache gestalten, in dem die Besonderheiten dieses Marktes und der dortigen Kunden berücksichtigt werden.
Hier setzen die AGB der IT-Recht Kanzlei zur Absicherung des Online-Verkaufs von Produkten in Kanada in englischer Sprache und in französischer Sprache an, um Händlern aus dem Ausland ein professionelles Tool an die Hand zu geben und zugleich kanadischen Kunden Rechtssicherheit zu bieten - denn das kanadische Recht ist den dortigen Kunden natürlich bekannt.
AGB in englischer und französischer Sprache
Das AGB-Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei für den kanadischen Markt ist in englischer und in französischer Sprache verfügbar.
In der Provinz Québec wird vorwiegend - teilweise sogar fast ausschließlich - französisch gesprochen, so dass bei Verkäufen nach Québec französischsprachige Rechtstexte vorzusehen sind; Vertragsschlüsse müssen dort auch in französischer Sprache angeboten werden.
Wir bieten unseren Mandanten daher die Option, gezielt auch potentielle Käufer in Québec anzusprechen.
Besonderheiten des kanadischen Rechts
Im Vergleich zum EU-Recht enthält das kanadische Recht weniger strenge Vorgaben für Vertragsschlüsse.
1. Vertragsschlüsse
Das kanadische Bundesrecht sieht grundsätzlich keine engen Voraussetzungen für Vertragsschlüsse vor.
Dies gilt gleichermaßen für Verbraucher und auch für Vertragsschlüsse im Internet und den Online-Handel. Daher sind Händler bei der Ausgestaltung der AGB für ihren kanadischen Webshop weitgehend frei.
Die von uns bereitgestellten AGB bieten Händlern somit ein taugliches Fundament für ihre Verträge mit kanadischen Kunden.
2. Kein strenges Verbraucherschutzrecht
Aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht müssen - zumindest auf Bundesebene - keine Besonderheiten beachtet werden, die zwingend in den AGB bzw. in den Rechtstexten aufgenommen werden müssten.
Allerdings können sich aus dem Recht der einzelnen kanadischen Provinzen und Territorien (Alberta, British Columbia, Ontario, Québec, etc.) bestimmte verbraucherschützende Vorgaben ergeben, die von Händlern in der Praxis zu beachten sind, aber nicht in den AGB enthalten sein müssen, etwa bestimmte Verbraucherrechte
3. Insbesondere kein Widerrufsrecht
Insbesondere kennt das kanadische Verbraucherschutzrecht kein Verbraucher-Widerrufsrecht, weder im Fernabsatz noch in anderen Konstellationen. Dementsprechend wird auch keine Widerrufsbelehrung benötigt.
Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung gemäß den Vorgaben des kanadischen Datenschutzrechts in Gestalt des Personal Information Protection and Electronic Documents Act, is Canada's (PIPEDA) bietet die IT-Recht Kanzlei gegenwärtig nicht an.
Allerdings kann eine PIPEDA-Datenschutzerklärung durch Rechtstexte-Konfiguratoren von Drittanbietern erstellt werden, wie etwa unter getterms.io, die eine in der Praxis zumindest brauchbare Grundlage bilden können.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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