Abmahnradar: Unzulässige Google Webfonts-Nutzung / Gemüsebrühe: Bewerbung mit "bekömmlich" / Fehlende Grundpreise / Marke: Chroma
Die Webfonts-Abmahnungen bestimmen immer noch das Abmahnbild. Aber das ist natürlich nicht alles: Die großen Wettbewerbsvereine zeigen sich wieder vermehrt - und mahnen u.a. wegen Nutzung des Schlagwortes "bekömmlich", der fehlenden Grundpreise oder einer fehlenden Widerrufsbelehrung ab. Im Markenrecht ging es um die unberechtigte Nutzung der Marke Chroma.