
Heiß her ging es im Juli auch in Sachen Abmahnungen. Im Wettbewerbsrecht wurde zumindest gefühlt wieder mehr abgemahnt - meistens im Bereich Werbung und zuletzt fast massenhaft wegen der angeblich datenschutzrechtswidrigen Nutzung von Webfonts. Im Markenrecht dominierten die altbekannten "Abmahn-Marken" wie "Mensch ärgere Dich nicht" und "FRIDA".
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Werbung: "Bambussocken"
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- E-Zigaretten: Verkauf ohne Altersverifikation
- Gesundheitsbezogene Werbung: "Safran Extrakt"
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Testsieger: Werbung ohne Fundstellenangabe / Widersprüchliche Widerrufsfristen
- Fehlende Grundpreise
- Unzulässige E-Mail-Werbung
Weitere Infos zu dem vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
- Werbung: Tiernahrungsmittel als Zeckenschutz
- Wein: Werbung mit "bekömmlich"
- Werbung mit zertifizierten Materialien
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- DSGVO: Unzulässige Webfonts-Nutzung?
- Atemschutzmaske: Irreführende Herkunftsangaben
- Spirituosen: Werbung mit "bekömmlich" / " wohltuend"
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "IVI"
- "FRIDA"
Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Mensch ärgere Dich nicht"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bildernutzung.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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