Spezifische Branchen & Berufe

(Kein) Heilversprechen in die AGB?

Therapeuten, Heilpraktiker und andere Dienstleister im Gesundheitsbereich fragen uns häufig, ob in ihren AGB ausdrücklich geregelt sein muss, dass sie für ihre Leistungen kein Heilversprechen abgeben. Hierzu mehr in unserem Beitrag.

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BGH: Zulässigkeit der Werbung einer Zahnärztin mit „Kinderzahnarztpraxis“

Kinder und Zahnschmerzen, das ist keine gesunde Kombination. Spezialisierte „Kinderzahnarztpraxen“ könnten Abhilfe schaffen. Doch was macht eine „Kinderzahnarztpraxis“ überhaupt aus, wann darf man sich also als solche bezeichnen?

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Unzulässig: Geringwertige Apothekenzugaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Die Arzneimittelpreisverordnung sorgt dafür, dass verschreibungspflichtige Medikamente in jeder Apotheke gleich viel kosten. Verstöße dagegen sind wettbewerbswidrig. Selbst kleine Werbegeschenke können die Preisbindung unterlaufen - so der BGH.

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Jameda: BGH zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet

Die Parteien streiten um die Aufnahme der klagenden Ärztin in das Arztbewertungsportal der Beklagten. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden können.

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OLG Köln : Arztprofil in Arztbewertungsportal datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich zulässig – kein Löschungsanspruch

Das Oberlandesgerichts Köln (Urteil v. 05.01.2017 – 15 U 121/16) hat entschieden, dass einer Ärztin gegenüber einem Arztbewertungsportal unter anderem kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung ihres Profils und kein Unterlassungsanspruch zusteht.

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LG München I: Kein Anspruch auf Löschung einer Notenbewertung auf der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda.de

Mit Urteil vom 15.01.2014 (Az.:25 O 16238/13) hat das LG München I entschieden, dass die Bewertungen von Nutzern eine wesentliche Ausprägung der persönlichen Meinungsfreiheit darstellen und eine Löschung durch das Internet-Portal vom Bewerteten nicht begehrt werden kann. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung des Gerichts in unserem News-Beitrag.

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LG Kiel: Kein Anspruch auf Löschung einer Notenbewertung auf der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda.de

Das LG Kiel hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt (Urteil vom 06.12.2013; Az.: 5 O 372/13), ob einem Arzt ein Löschungsanspruch gegenüber einem Bewertungsportal zusteht hinsichtlich der von einem Dritten den Arzt betreffenden abgegebenen Notenbewertung zu den Kriterien "Behandlung", "Aufklärung", "Praxisausstattung" und "telefonische Erreichbarkeit". Das Gericht verneinte einen Löschungsanspruch des Arztes im Ergebnis und wies die Klage in der Folge ab. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil des LG Kiel:

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LG Düsseldorf: Kein Löschungsanspruch einer Hebamme gegenüber dem Bewertungsportal jameda.de hinsichtlich gespeicherter Daten und abgegebener Bewertungen

Das LG Düsseldorf (Urteil vom 09.04.2013; Az.: 5 O 141/12) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob einer bewerteten Hebamme gegenüber dem Bewertungsportal jameda.de ein Löschungsanspruch hinsichtlich gespeicherter Daten und abgegebener Bewertungen zustehe. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und verneinte die geltend gemachten Ansprüche auf Löschung. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem Beitrag.

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Wohlgeformte Busen im Wettbewerbsrecht: Landgericht Dortmund untersagt Werbung für „straffende“ Lotion

Mit Eitelkeit ist durchaus Geld zu verdienen – der Anteil an Kosmetikprodukten in einem durchschnittlichen Fernseh-Werbeblock dürfte ein beredtes Bild zeigen. Etwas mit der Werbung übertrieben hat nun jedoch ein Hersteller, dessen Lotion als „unsichtbarer BH“ wirken und allerlei straffende und hebende Wirkungen auf die weibliche Brust entfalten sollte. Leider gelang vor dem Landgericht Dortmund der Nachweis dieser Wirkungen nicht (vgl. aktuell LG Dortmund, Urt. v. 24.08.2012, Az. 25 O 178/12).

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BGH zu medizinischen „Zentren“: Aktuelle Rechtsprechung zum Zentrumsbegriff im ärztlichen Werberecht

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs weist der Begriff „Zentrum“ in der Medizin auf eine überdurchschnittliche Bedeutung und Ausstattung der Einrichtung sowie eine besondere Kompetenz des Personals hin; eine allgemeine Ausstattung sowie personelle Besetzung wird dieser Bezeichnung daher nicht gerecht. Die Entscheidung des BGH hat auch schon Eingang in die allgemeine Rechtsprechung gefunden (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2012, Az. I ZR 104/10; aktuell OLG Stuttgart, Urt. v. 29.11.2012, Az. 2 U 64/12).

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Kein Durchblick dank HWG? Kostenlose Zweitbrille ist unzulässig!

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist eine kostenlose Zweitbrille, die ein Optiker seinen Kunden beim Kaufeiner neuen Sehbrille anbietet, eine unerlaubte Zuwendung nach § 7 Abs 1 HWG. Ein schöner Anlass, diesen Paragraphen einmal näher zu betrachten und die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von kostenlosen Zuwendungen im Heilmittelsektor auszuleuchten (vgl. aktuell OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2013, Az. 2 U 92/12).

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EU: Einheitliches Logo für Online-Apotheken und Medizinprodukthändler

Die sogenannte EU-Fälschungsrichtlinie 2011/63/EU sieht für die Zukunft ein eigenes Logo für gelistete Versandapotheken vor, über das der Verbraucher künftig legal operierende Versandapotheken mittels eines reziproken Links erkennen kann. Gleichzeitig soll der Link aufzeigen, in welchem EU-Staat der Apotheker gelistet ist.

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Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt

Zahnkosmetische Eingriffe wie professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Heileingriffe, die somit auch nur von approbierten Zahnärzten vorgenommen werden dürfen. Angehörigen der medizinischen Assistenzberufe sowie Kosmetikern ist es dagegen untersagt, ohne zahnärztliche Überwachung derlei Eingriffe am Patienten vorzunehmen, selbst wenn sie darin geübt und zusätzlich ausgebildet sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.03.2012, Az. 6 U 264/10).

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Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg

Wie bereits im letzten Jahr berichtet, unterliegt die Behandlung mit Hyaluronsäure dem ärztlichen Vorbehalt, mit anderen Worten: Kosmetiker dürfen hier nicht zu Spritze und Kanüle greifen. Vertreten wurde diese Rechtsauffassung von verschiedenen Verwaltungsgerichten; ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt diese Rechtsprechung auch aus zivilgerichtlicher Sicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2012, Az. 4 U 197/11).

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Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr

Wer irreführend für Beauty-Anwendungen wirbt und dabei erwischt wird, kassiert eine Abmahnung – soweit nichts Neues. In einem vor dem Landgericht Freiburg verhandelten Fall war nun über eine daraufhin abgegebene Selbstverpflichtung des Anbieters zu entscheiden: Künftig sollte die Werbung mit dem deutlichen Hinweis versehen werden, dass bislang der wissenschaftliche Nachweis für die versprochene Wirkung fehle. Kein gangbarer Weg, so die Richter.

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Abmahnrisiko „Ionen-Armbänder“: Wellnessprodukt senkt das unternehmerische Wohlbefinden

Und wieder hat’s ein Wellnessprodukt erwischt: Abgemahnt wurde ein Onlinehändler, der „IonBalance“-Armbänder über eBay verkaufte. Diese sollten laut Werbung einige ganz phantastische Wirkungen haben, z.B. den Körper mit negativen Ionen versorgen und so die Gesundheit und das Wohlbefinden fördern. Dass das wirklich funktioniert, dürfte jedoch mit wissenschaftlichen Methoden kaum nachzuweisen sein – leider gelten aber für gesundheitsbezogenen Werbemaßnahmen äußerst strenge Vorschriften.

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Hautverjüngung per Ultraschall: Zur Unabhängigkeit medizinischer Studien

Mit Wellness, Beauty und Anti-aging lässt sich trefflich Geld verdienen – entsprechend groß ist die Zahl skurriler medizinischer Apparaturen, die im Web umhergeistern. Leider haben sie (fast) alle einen Nachteil: Sie bieten nicht das, was die Anbieter versprechen. Das ist deshalb schade, weil im Werberecht für derlei Gerätschaften ganz besondere Regeln gelten; insbesondere hat der Nachweis der Wirksamkeit durch unabhängige Studien zu erfolgen. Ein durchaus umstrittenes Urteil des OLG Karlsruhe befasst sich nun mit dem Anbieter eines „Medical Spa“, der gegen diese Regeln in bislang wohl unerreichter Weise verstoßen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.11.2011, Az. 6 U 93/11).

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Alleinstellungsbehauptungen bei Apotheken: Werbung für „die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“ ist wettbewerbswidrig

Im e-Commerce boomen die Internet-Apotheken: Der Patient wird hier nicht nur mit den üblichen Vorteilen des Versandhandels gelockt, sondern vielfach auch mit günstigeren Preisen im Vergleich zu herkömmlichen Apotheken. Dass hierbei jedoch nicht übertrieben werden sollte, musste nun ein Apotheker vor dem Landgericht Osnabrück einsehen: Seine Eigendarstellung als „wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“ wurde als wettbewerbswidrig befunden (vgl. LG Osnabrück, Urt. v. 02.06.2010, Az. 18 O 106/09).

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Botox und Hyaluronsäure: Faltenbekämpfung unter ärztlichem Vorbehalt

Im Kampf gegen Falten und Runzeln kommt immer öfter die chemische Keule zum Einsatz: Botox und Hyaluron sollen durch verschiedene Wirkmechanismen das Gesicht glatt und faltenfrei erscheinen lassen. Diese Methoden sind jedoch mitunter riskant; es bestehen medizinische Risiken für den Patienten und juristische Risiken für den Anwender. Denn nicht jeder Berufszweig, der sich mit der Verschönerung des menschlichen Antlitzes beschäftigt, darf hemmungslos Botox und andere Stoffe in das schlaff gewordene Gewebe injizieren – und dann auch keine Werbung hierfür betreiben.

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„Studium der Tiernaturheilkunde“: Werbeflyer nicht irreführend

Das LG Wuppertal (Urteil vom 23.11.2010, Az. 11 O 79/10) hat entschieden, dass durch den Begriff „Studium der Tiernaturheilkunde“ nicht die Fehlvorstellung entstehe, dass tatsächlich ein Hochschulstudium absolviert wurde und stufte einen Werbeflyer deshalb als nicht irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts ein.

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