ElektroG: Wann Importeure und Händler plötzlich als Hersteller gelten – typische Registrierungsfallen
Das ElektroG verpflichtet Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sich rechtzeitig vor dem Inverkehrbringen dieser Geräte bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen. Regelmäßig sind auch Importeure und sogar bloße Vertreiber erfasst.
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