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Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach britischem Recht

23.09.2013, 15:37 Uhr | Lesezeit: 6 min
Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach britischem Recht

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "United Kingdom E-Commerce (AGB)" veröffentlicht.

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach britischem Recht unterschiedlich zum deutschen Recht geregelt. Dies gilt insbesondere für die Widerrufsfrist aber auch für die Frage der Übernahme der Kosten für die Rückversendung der Ware. Hierzu können Sie näheres im folgenden Beitrag erfahren.

Inhaltsverzeichnis

Frage: Für wen besteht ein Widerrufsrecht?

Wie im deutschen Recht auch hat nur der Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen. Von dem Widerrufsrecht kann der Verbraucher sowohl bei Waren wie Dienstleistungen mit Abschluss des Vertrages Gebrauch machen (Davon zu unterscheiden ist die Frage, ab welchem Datum die Widerrufsfrist läuft). Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts ist, dass die Widerrufserklärung fristgemäß erfolgt und der Onlinehändler schriftlich oder per Fax oder Email an die dem Verbraucher bekannte Adresse des Onlinehändlers über die Widerrufserklärung in Kenntnis gesetzt wird. Ein widerrufener Fernabsatzvertrag wird so behandelt, als ob er nie zustande gekommen ist. Wie im deutschen Recht auch kann das Widerrufsrecht nicht durch AGB abbedungen werden.

Frage: Welche Widerrufsfrist besteht bei Waren?

Die Dauer der Widerrufsfrist hängt davon ab, ob der Onlinehändler den Verbraucher spätestens bei Auslieferung der Ware schriftlich die Information entsprechend seinen vorvertraglichen Pflichten zur Verfügung gestellt hat, dazu gehört auch die Existenz eines Widerrufsrechts.

Wenn diesen vorvertraglichen Pflichten rechtzeitig Genüge getan ist, ist die Widerrufsfrist sieben Werktage nach dem Tag der Zustellung der Ware beendet.

Wird der Verbraucher auch spätestens bei Zustellung der Ware über die genannten Pflichtinformationen nicht in Kenntnis gesetzt, genügt der Onlinehändler aber dieser Pflicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Ware, endet die Widerrufsfrist 7 Werktage nach dem Tag, an dem der Verbraucher schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.

Wird der Verbraucher überhaupt nicht über die genannten Pflichtinformationen in Kenntnis gesetzt oder erst drei Monate nach Zustellung der Ware, so endet die Widerrufsfrist nach drei Monaten und 7 Werktagen nach dem Tag der Zustellung der Ware.

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Frage: Welche Widerrufsfrist besteht bei Dienstleistungen?

Die Dauer der Widerrufsfrist hängt bei Dienstleistungen davon ab, ob der Onlinehändler den Verbraucher spätestens am Tage des Vertragsabschlusses schriftlich die Information entsprechend seinen vorvertraglichen Pflichten zur Verfügung gestellt hat, dazu gehört auch die Existenz eines Widerrufsrechts.

Wenn diesen vorvertraglichen Pflichten rechtzeitig Genüge getan ist, dann endet die Widerrufsfrist 7 Werktage nach dem Tag des Abschlusses des Vertrages.

Wird der Verbraucher erst nach Abschluss des Vertrages aber innerhalb von drei Monaten über die Pflichtinformation in Kenntnis gesetzt, dann endet die Widerrufsfrist 7 Werktage nach dem Tag, an dem der Verbraucher schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.

Wird der Verbraucher überhaupt nicht oder erst drei Monate nach Abschluss des Vertrages über die Pflichtinformationen in Kenntnis gesetzt, dann endet die Widerrufsfrist drei Monate und 7 Werktage nach dem Tage des Abschlusses des Vertrages.

Frage: Welche Widerrufsfrist gilt bei Dienstleistungen, wenn der Verbraucher zugestimmt hat, dass die Dienstleistung bereits vor dem regulären Ende der Widerrufsfrist genutzt wird?

Wenn die Pflichtinformation bereits vor Beginn der Nutzung zur Verfügung gestellt wurde und wenn der Verbraucher zugestimmt hat, dass die Dienstleistung bereits vor dem regulären Ende der Widerrufsfrist genutzt wird, endet die Widerrufsfrist mit Beginn der Nutzung der Dienstleistung.

Wenn die Pflichtinformation erst nach Nutzung der Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird aber noch zu einem Zeitpunkt, wo die Kenntnisnahme dieser Informationen noch sinnvoll ist, endet die Widerrufsfrist 7 Werktage nach Kenntnisnahme der Pflichtinformation. Wenn die Nutzung der Dienstleistung bereits innerhalb von 7 Werktagen nach Kenntnisnahme der Pflichtinformation abgeschlossen ist, dann ist die Widerrufsfrust mit Abschluss der Dienstleistung beendet.

Wenn der Verbraucher überhaupt nicht über die Pflichtinformationen in Kenntnis gesetzt wird, dann endet die Widerrufsfrist drei Monate und sieben Werktage nach dem Tag des Vertragsabschlusses.

Frage: Werden elektronische Bücher oder Musik, die von einer Webseite heruntergeladen werden, als Ware oder Dienstleistung angesehen?

Solche Produkte werden als Dienstleistungen angesehen.

Frage: Gelten Ausnahmen für das Widerrufsrecht?

Ja, das britische und das deutsche Recht haben hier die gleichen Ausnahmebestimmungen der einschlägigen EU-Richtlinie übernommen.

Frage: Wann ist der Kaufpreis an den Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts zurückzuerstatten?

Der Kaufpreis muss spätestens 30 Tage nach Ausübung des Widerrufsrechts rückerstattet werden. Der Kaufpreis ist auch dann rückzuerstatten, wenn die Ware noch nicht rückgesandt ist.

Frage: Kann der Onlinehändler die Rückerstattung ablehnen, wenn der Verbraucher die Ware nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt hat?

Nein, ein derartiges Rückhalterecht besteht nicht. Allerdings kann der Onlinehändler nach allgemeinem Vertragsrecht Schadensersatz bei unachtsamer Behandlung der Ware fordern. Er darf aber diese Schadensersatzforderung nicht mit der Kaufpreisforderung des Verbrauchers aufrechnen.

Frage: Welchen Betrag muss der Onlinehändler rückerstatten?

Er muss den geleisteten Kaufpreis oder Anzahlung einschließlich der Versendungskosten rückerstatten.

Frage: Welche Regel gilt, wenn zusätzliche Dienstleistungen vereinbart wurden wie z.B. Geschenkpapier oder Expresszustellung?

Das Entgelt für Dienstleistungen dieser Art kann der Onlinehändler unter folgenden Voraussetzungen einbehalten:

  • Diese Zusatzleistungen wurden in einem getrennten Vertrag vereinbart,
  • Die Zustimmung des Verbrauchers zur Durchführung dieser Dienstleistung war bereits vor dem regulären Ende der Widerspruchsfrist gegeben,
  • Die Pflichtinformation lag dem Verbraucher bereits vor Durchführung dieser Dienstleistung vor einschließlich der Information, dass die Widerrufsfrist (hinsichtlich dieser separat vereinbarten Dienstleistungen) mit Beginn der Durchführung der zusätzlichen Dienstleistungen endet.

Frage: Kann der Onlinehändler, der zur Kundenpflege dem Produkt ein Geschenk beifügt, die Rücksendung dieses Geschenks fordern?

Dies ist nur möglich, wenn der Kunde der Rücksendung von Geschenken bei Ausübung des Widerrufsrechts zugestimmt hat. Anderenfalls kann der Verbraucher das Geschenk als unerwünschte Werbung betrachten und einbehalten.

Frage: Welche Auswirkungen hat die Ausübung des Widerrufsrechts auf einen mit dem Kauf des Produkts verbundenen Verbraucherkredit?

Ein derartiger mit dem Kauf verbundener Verbraucherkredit ist mit Ausübung des Widerrufsrechts ebenfalls automatisch widerrufen. Eingezahlte Beträge müssen an den Verbraucher rückerstattet werden.

Frage: Welche Auswirkungen hat die Ausübung des Widerrufsrechts auf die Bezahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift?

Der Vereinbarung mit der Bank des Verbrauchers bleibt bestehen. Die Rückerstattung hat dann auf das Konto des Verbrauchers zu erfolgen.

Frage: Wer zahlt die Versandkosten bei Rücksendung der Ware?

Wenn dies in den AGB vereinbart ist, dann hat der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen. Wenn der Verbraucher die Ware auf Kosten des Händlers zurücksendet, dann kann der Onlinehändler diese Kosten gegenüber dem Verbraucher geltend machen, selbst wenn er bereits den Kaufpreis rückerstattet hat. Zusätzliche Kosten wie Lagergebühren oder Verwaltungsgebühren können nicht geltend gemacht werden. Die IT-Recht-Kanzlei hat dies bei ihren Rechtstexten für den Onlinehandel mit Großbritannien berücksichtigt.

Frage: Muss der Verbraucher die Ware in der Originalverpackung zurücksenden?

Nein, der Verbraucher hat zwar die übersandte Ware mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, aber er darf die Ware auspacken und ausprobieren. Es ist daher in diesem Fall nicht mehr möglich, die Originalverpackung nicht zu beschädigen. Er kann daher nicht verpflichtet werden, die Ware in der Originalverpackung zurückzusenden.

Frage: Welche Rechte hat der Onlinehändler, wenn der Kunde die Ware vertragswidrig nicht zurücksendet?

Der Onlinehändler kann den Kunden wegen Verletzung seiner Vertragspflichten verklagen.

Frage: Welche Rechtslage gilt bei Verkauf von Ware, die vom Kunden (aus gelieferten Einzelteilen) aufgebaut wird?

Wenn die Ware nicht wieder in ihre ursprünglichen Bestandteile zerlegt werden kann, ohne die Ware zu beschädigen, kann die Ware im montierten Zustand zurückgesandt werden.

Frage: Kann der Verbraucher nach Ablauf der Widerrufsfrist geltend machen, dass die Ware schadhaft war?

Ja, dies betrifft die allgemeinen Gewährleistungsrechte des Kunden. Wenn die Ware schadhaft ist oder nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht, kann der Kunde seine allgemeinen Gewährleistungsrechte wahrnehmen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Thomas Pajot - Fotolia.com

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