Google-Cache ist wettbewerbsrechtlich nicht relevant

Google-Cache ist wettbewerbsrechtlich nicht relevant
01.10.2007 | Lesezeit: 1 min

Das OLG Düsseldorf hatte eine recht interessante wettbewerbsrechtliche Fragestellung zu klären gehabt. Es ging hierbei um das Problem, ob auch Rechtsverstöße (hier: Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums) im Google-Cache mit einer Abmahnung geahndet werden dürfen.

Dies sei aber laut dem OLG Düsseldorf[ (Urteil vom 03.07.2007 - Az. I-20 U 10/07)](http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_356.pdf) nicht möglich. Schließlich müsse die unlautere Wettbewerbshandlung den Wettbewerb mehr als nur unerheblich beeinträchtigen (§ 3 UWG) , wofür es von Bedeutung sei, wie die angesprochenen Verkehrskreise zu der beanstandeten Internet-Seite gelangen. Sei dies jedoch mehr oder weniger nur zufällig oder nur auf einem komplizierten Weg möglich, wirke sich ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß nur in geringem Umfang aus, so dass die wettbewerbliche Relevanz nicht festgestellt werden könne.

Banner Starter Paket

Fazit:

Das Gericht stellte noch einmal klar, dass eine nicht ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung als unlautere Handlung nach § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sei, weil einer gesetzlichen Vorschrift (§ 5 TMG) zuwider gehandelt würde, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

Nur, solange sich die Rechtsverletzung ausschließlich auf den Cache einer Suchmaschine beschränke, sei eine wettbewerbsrechtliche Relevanz nicht mehr feststellbar.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
dANCE-pHOTOS.de / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung: Anleitung zur Löschung des Google-Caches!
(06.06.2017, 17:25 Uhr)
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung: Anleitung zur Löschung des Google-Caches!
OLG Zweibrücken: Verstoß gegen abgegebene Unterlassungserklärung durch Google Cache?
(26.07.2016, 17:52 Uhr)
OLG Zweibrücken: Verstoß gegen abgegebene Unterlassungserklärung durch Google Cache?
Alles muss raus: Unterlassungserklärung verpflichtet zur Cache-Löschung bei Google
(11.11.2015, 12:10 Uhr)
Alles muss raus: Unterlassungserklärung verpflichtet zur Cache-Löschung bei Google
LG Halle: Keine Pflicht zur Löschung des Suchmaschinen-Caches bei Unterlassungsversprechen
(12.07.2012, 16:37 Uhr)
LG Halle: Keine Pflicht zur Löschung des Suchmaschinen-Caches bei Unterlassungsversprechen
LG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Inhalte sind auch aus dem Google Cache zu entfernen
(03.04.2012, 15:06 Uhr)
LG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Inhalte sind auch aus dem Google Cache zu entfernen
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei