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Markenrechtliche Verstöße

Anleitung zur Löschung des Google-Caches nach Abgabe einer Unterlassungserklärung

Anleitung zur Löschung des Google-Caches nach Abgabe einer Unterlassungserklärung
5 min 1
Beitrag vom: 06.06.2017
Aktualisiert: 28.10.2025

Eine Unterlassungserklärung verpflichtet nicht nur zum zukünftigen Unterlassen, sondern auch zur Beseitigung bestehender Rechtsverstöße. Dies soll nach herrschender Rechtsprechung auch die Löschung des Google-Caches betreffen.

Worum geht es?

Der Fall ist sehr einfach gelagert: Ein Unternehmer verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und wird abgemahnt. Daraufhin verpflichtet er sich mittels einer Unterlassungserklärung, eine bestimmte Handlung nicht mehr vorzunehmen, hält sich jedoch nicht an diese Verpflichtung und landet deshalb vor Gericht. Dort wurde nun die Frage geklärt, ob der Schuldner für Inhalte haftet, die im Google Cache auftauchen und als verbotene Werbeäußerungen dort weiterhin lesbar sind, auch wenn sie an anderer Stelle gelöscht wurden.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dies in seinem Beschluss vom 10. September 2015 (Az.: 2 W 40/15) bejaht. Das Gericht entschied, dass ein Unterlassungsschuldner alles zu unternehmen habe, damit der im Internet aufrufbare Rechtsverstoß beseitigt wird. Dem Schuldner sei dabei auch zumutbar, selbst aktiv zu werden und die geschaffene Rechtsverletzung dauerhaft und gründlich zu beseitigen. Das bedeutet, im Internet geschaffene Rechtverstöße auch im Google Cache zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die beanstandeten Werbetexte dort beseitigt werden.
Einem Telefonat mit der Bitte, die Texte im Google Cache zu löschen, fehle der nötige Druck und reiche nicht aus. Vielmehr müsse der Schuldner sein Verlangen schriftlich übermitteln und im Anschluss die Löschung kontrollieren.

Gehe der Schuldner nicht in dem vorgegebenen Maße gründlich gegen die Löschung vor, so handle er wie in dem vor Gericht gelandeten Fall schuldhaft und verstößt gegen das Unterlassungsverbot. Im vorliegenden Fall führte dies zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 Euro, da das Gericht bei einem niedriger ausfallenden Betrag nicht davon ausgehen konnte, dass der Schuldner sich auch tatsächlich an das Verbot halte.

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Anleitung für eine Löschung des Google-Caches (Stand: 28.10.2025)

Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um den rechtswidrigen Zustand vollständig zu beseitigen. Dies schließt die aktive Bereinigung des Google-Caches mit ein, um eine hohe Vertragsstrafe zu vermeiden (gemäß der Rechtsprechung, u. a. BGH).

Wie gehe ich also vor, wenn ich wegen einer Rechtsverletzung im Internet eine Unterlassungserklärung abgegeben habe?

Schritt 1: Rechtsverletzung an der Quelle beseitigen und das Problem verstehen

Zunächst müssen Sie sich die Frage stellen: Wo genau soll die Information verschwinden? Sie müssen sicherstellen, dass die Inhalte aus dem gesamten Internet verschwinden, nicht nur von Ihrer aktuellen Website.

Dabei ist zu beachten, dass Ihre Internetseite und Google nicht identisch sind. Google ist eine Suchmaschine, die Informationen im Web findet und zwischenspeichert. Daher reicht eine Löschung auf Ihrer Website nicht aus, um die Inhalte aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen.

Zum besseren Verständnis: Wenn Sie den aktuellen Inhalt Ihrer Website ändern, sind die Daten der älteren, rechtswidrigen Version noch immer im Google Cache auffindbar. Suchergebnisse von Google verweisen zwar auf die aktuelle Live-Seite, aber ein Klick auf den gespeicherten „Cache“-Link kann die Seite in dem rechtswidrigen Zustand anzeigen, wie sie der Google-Suchroboter bei seinem letzten Besuch vorgefunden hat.

Um eine Vertragsstrafe zu vermeiden, müssen Sie verhindern, dass verbotene Inhalte über den Cache angezeigt werden. Dies erfordert ein aktives Vorgehen zur Bereinigung des Caches, da der Google-Roboter die aktualisierte Seite unter Umständen erst Monate später erneut besucht. Der doppelte Aufwand ist notwendig, um die Einhaltung Ihrer Unterlassungserklärung zu gewährleisten.

Schritt 2: Rechtsverletzung auf der eigenen Website beseitigen

Nachdem Sie die Notwendigkeit der vollständigen Löschung erkannt haben, muss als erster und wichtigster Schritt die Rechtsverletzung auf der eigenen Website dauerhaft beseitigt werden. Würde dieser Schritt ausgelassen, würde eine Cache-Bereinigung ins Leere gehen.

Hier sind die erforderlichen Maßnahmen auf Ihrem Server:

  • Bei Websites und Textinhalten: Die betroffene Seite vom Server löschen oder den beanstandeten Inhalt dauerhaft entfernen.
  • Bei Bildern: Das rechtswidrige Bild muss unwiderruflich vom Server gelöscht werden.
  • Bei Verzeichnissen: Das betreffende Verzeichnis muss über die Datei robots.txt gesperrt werden, um zukünftiges Crawling durch Google zu unterbinden.
  • Hilfestellung und weiterführende Informationen zur korrekten Beseitigung und dem Umgang mit der robots.txt-Datei finden Sie in den Hilfeseiten der Google Search Console (ehemals Webmaster-Tools).

Schritt 3: Löschung aus dem Google Cache aktiv beantragen

Zur Löschung der veralteten und rechtswidrigen Inhalte aus dem Google Cache gibt es aktuelle Tools und Vorgehensweisen. Wichtig ist dabei, die Löschung sorgfältig zu dokumentieren (am besten mit Screenshots) und den Erfolg zu kontrollieren.

Sie nutzen hierfür in der Regel die Google Search Console (GSC), sofern Sie Inhaber der betroffenen Website sind:

Variante 1: Über das Entfernungstool der Google Search Console (Bevorzugt für Inhaber)

Dies ist die schnellste Methode, um einen Cache-Eintrag für eine eigene, gelöschte oder geänderte Seite zu entfernen.

  • Melden Sie sich mit Ihrem Google-Konto in der Google Search Console an.
  • Navigieren Sie zum „Entfernungstool“ (engl. Removals)
  • Wählen Sie „Neuer Antrag“ und dann die Option „Snippet in der Suche löschen und Cache aktualisieren“ (oder „URL vorübergehend entfernen“).
  • Tragen Sie die URL ein, die aus dem Cache entfernt werden soll.

Die Anweisungen in der GSC führen Sie durch den Prozess, um den Cache zu bereinigen.

Variante 2: Über das Tool „Veraltete Inhalte entfernen“ (Für Inhalte, die nicht Ihnen gehören)

Wenn Sie eine URL aus dem Cache entfernen lassen möchten, die bereits gelöscht oder auf dem Host-Server geändert wurde, Sie aber nicht der Inhaber der Website sind oder nur das Cache-Snippet entfernen möchten, können Sie das Tool „Veraltete Inhalte entfernen“ nutzen.

Sie reichen hier einen Antrag ein, um eine Aktualisierung der Suchergebnisse zu erzwingen, da der Live-Inhalt nicht mehr mit dem Cache übereinstimmt.

Um den Erfolg Ihrer Bemühungen nachzuweisen, ermöglicht es Google, den Status des Antrags zur Löschung veralteter Inhalte über das Entfernungstool in der Search Console zu verfolgen. Kontrollieren Sie diesen Status regelmäßig.

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Bildquelle: © Metin Tolun - Fotolia.com
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von Katharina Meißner

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1 Kommentar

F
Franz Rickinger
Hilfreich gewesen; Danke und fragenvoller Hinweis von mir
Guten Tag, grüß Gott,

Danke, das scheint mir hilfreich gewesen zu sein.
Jedenfalls fan dich zu den entsprechenden Seiten auf Google und es wurde schon mal bestätigt,
daß die betreffenden Inhalte gelöscht werden (aus dem Google-Cache).

Intresssant für private, nicht-kommerzielle homepages wäre noch, daß man anscheinend - bis zum erfolgreichen Löschen aus den diversen Browser-Caches) anscheinend auch einfach auf den "Wartungsarbeit"-Modus gehen kann. Dann erscheint keine der gemachten WEB-Seiten mehr im Google-Cache, wenn man über die Suchoption in Google dorthin ging und sich das ansieht, was im Cache drin ist. (Letzteres zu können, fand ich hilfreich beschrieben in "GIGA"....

Vielen Dank
Adios

Franz Rickinger
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