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Artikel zum Thema „Frage, Der, Kennzeichnungspflicht“

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Abmahnradar: Werbung mit "Testsieger"

Mit dem „Testsieger” wird gerne geworben. Wenn dies jedoch ohne Fundstellenangaben geschieht, ist das abmahnbar. Ausserdem: Die fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse sowie die Marke Rock Rebel.

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