Abmahnradar: Unzulässige E-Mail-Werbung

Abmahnradar: Unzulässige E-Mail-Werbung
4 min
Beitrag vom: 04.07.2025

Vorsicht bei E-Mail-Werbung - hier wird immer wieder auch im B2B-Bereich abgemahnt. Außerdem: Die Täuschung über die Warenherkunft sowie die Marken Marshall und Divina.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz

Abmahner: Koudous, Roman
Kosten: 480,17 EUR zzgl. Schadensersatz

Im vorliegenden Fall wurde erneut Werbe-E-Mail ohne die erforderliche Einwilligung des Empfängers versendet – ein klarer Verstoß gegen die geltenden rechtlichen Vorgaben.

Solche Fälle treten häufig auf: Entweder liegt keine Einwilligung vor, oder sie erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Häufig wird – wie auch hier – zusätzlich die Erteilung datenschutzrechtlicher Auskünfte verlangt, was den Druck auf die Empfänger erhöht.

Bemerkenswert: Der Abmahner ist gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig.

Was in diesem Zusammenhang hier auch geltend gemacht wird: Ein pauschaler Schadensersatz dürfte aber nach einer Entscheidung des BGH in Frage stehen, zumindest wenn es sich um einen einmaligen Verstoß handelt.

  • Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
  • Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster
LegalScan Pro – Ihr Warnsystem für produktspezifische Rechtspflichten

Täuschung über Warenherkunft / Keine Aufklärung über fehlende Garantieleistung

Abmahner: FFS Repair Ltd.
Kosten: 2.277,01 EUR

Hier wurde abgemahnt, weil ein Händler Smartphones mit dem Hinweis beworben hatte, sie kämen aus Deutschland – tatsächlich stammten die Geräte jedoch aus einem Nicht-EU-Staat.

Der Vorwurf: Irreführung über die geografische Herkunft der Ware.

Ein zweiter Abmahnpunkt: Der Anbieter verschwieg, dass keine Herstellergarantie für den deutschen Markt besteht. Wer in der Werbung Informationen weglässt, die für eine informierte Kaufentscheidung wesentlich sind, kann sich einer Täuschung durch Unterlassen schuldig machen – ebenfalls ein Wettbewerbsverstoß.

Lichtquellen: Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung

Abmahner: Lauterer Wettbewerb e.V.
Kosten: 290,00 EUR

Ein altbekanntes Thema – und immer noch abmahnfähig: die fehlende Energiekennzeichnung: Im aktuellen Fall betraf es Angebote für Lichtquellen, bei denen das Energielabel fehlte. Konkret moniert wurden:

  • keine Angabe der Energieeffizienzklasse,
  • kein Hinweis auf das Spektrum der verfügbaren Effizienzklassen.

Dabei gilt auch für Lichtquellen: Kennzeichnungspflicht.

Wichtig: Je nach Kontext gelten unterschiedliche Anforderungen.
Ein bloßer Werbebanner wird rechtlich anders bewertet als ein konkretes Verkaufsangebot – dennoch kann beides kennzeichnungspflichtig sein.

Mehr zur Kennzeichnung von Lichtquellen finden Sie in diesem Beitrag.

Urheberrecht I - Unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH
Kosten: 486,63 EUR

Solche Forderungsschreiben flattern fast wöchentlich ins Haus. Juristisch sind es keine klassischen Abmahnungen, denn es geht nur um Schadensersatz – ohne Unterlassungserklärung oder -anspruch. Im aktuellen Fall hat dpa Picture-Alliance GmbH die Sache bereits anwaltlich verfolgen lassen.

Tipp für Betroffene:

Das Zahlungsangebot genau prüfen – nicht immer ist das der beste Weg. Manchmal ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung oder sogar ein Gerichtsverfahren sinnvoller.

Urheberrecht II - Unberechtigte Textnutzung

Abmahner: Adsimple GmbH
Kosten: 1.064,00 EUR

Wie bereits letzte Woche: In diesem Fall wurde eine Datenschutzerklärung einfach übernommen – ohne Erlaubnis. Doch auch Rechtstexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer sie ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers nutzt, verletzt dessen Rechte – mit handfesten rechtlichen Konsequenzen. Besonders teuer kann es werden, wenn – wie hier – auch noch der Quellverweis fehlt. Dann drohen teils hohe Schadensersatzsummen.

Nutzen Sie keine fremden Rechtstexte ohne klare Lizenz oder Erlaubnis. Selbst vermeintlich „generische“ Formulierungen können geschützt sein. Wer sicher gehen will, setzt auf individuell erstellte oder rechtssichere Texte der IT-Recht Kanzlei.

Marke I - Marshall

Abmahner: Marshall Group AB
Kosten:1.002,40 EUR

In diesem Fall ging es um die Marke "Marshall", die identisch für Kopfhörer verwendet wurde – ein Produkt, für das die Marke auch offiziell geschützt ist. Der Vorwurf: Identitätsschutzverletzung, also die Verwendung eines identischen Zeichens für identische Waren. Kurz gesagt: Hier lag wohl eine Markenfälschung vor.

Wichtig zu wissen, da sehr häufig abgemahnt:

Neben dem Identitätsschutz gibt es im Markenrecht auch den Verwechslungsschutz. Hier geht es nicht um identische, sondern um ähnliche Zeichen, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht.Ob eine solche Verwechslungsgefahr vorliegt, hängt von mehreren Faktoren ab:

- Klangliche, bildliche und begriffsbezogene Ähnlichkeit

- Warenähnlichkeit: Je ähnlicher die Produkte, desto eher liegt eine Verwechslungsgefahr vor.

Marke II - "Divina"

Abmahner: MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH
Kosten: 2.002,41 EUR zzgl. Schadensersatz

Hier ging es um die Marke "Divina" - eingetragen u.a. für Parfumprodukte. Genutzt wurde das Zeichen identisch für Parfums. Auch hier also wieder eine Verletzung des Identitätsschutzes.

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: N Universe / shutterstock.com

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