Abmahnradar: Werbung mit "Testsieger"

Abmahnradar: Werbung mit "Testsieger"
5 min
Beitrag vom: 18.07.2025

Mit dem „Testsieger” wird gerne geworben. Wenn dies jedoch ohne Fundstellenangaben geschieht, ist das abmahnbar. Ausserdem: Die fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse sowie die Marke Rock Rebel.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Werbung mit Testsieger ohne Fundstellenangaben

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 270,00 EUR

Es ging um die Werbung mit dem Schlagwort „Testsieger“ – diesmal bei einem Hornhautentferner und ohne Angabe einer konkreten Fundstelle.

Für Verbraucher ist das problematisch: Ohne Hinweis auf Quelle, Datum und Testinstitution lässt sich das Testergebnis nicht überprüfen. Eine solche Werbung ist daher irreführend und wettbewerbswidrig.Die Fundstelle muss klar erkennbar sein – und: Es sollte sich um einen aktuellen Test handeln. Liegt inzwischen ein neueres Ergebnis vor, darf das ältere nicht einfach weiter beworben werden.

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Hier finden Sie mehr über solche Abmahnungen zur Werbung mit Testergebnissen.

LegalScan Pro – Ihr Warnsystem für produktspezifische Rechtspflichten

Lichtquellen: Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung

Abmahner: Lauterer Wettbewerb e.V.
Kosten: 290,00 EUR

Im aktuellen Fall ging es um Angebote für Lichtquellen, bei denen das vorgeschriebene Energielabel fehlte. Konkret beanstandet wurden:

  • das Fehlen der Angabe zur Energieeffizienzklasse,
  • kein Hinweis auf das Spektrum der verfügbaren Effizienzklassen.

Dabei gilt auch für Lichtquellen: Kennzeichnungspflicht!

Wichtig: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kontext. Ein reiner Werbebanner wird rechtlich anders beurteilt als ein konkretes Verkaufsangebot – dennoch kann beides kennzeichnungspflichtig sein.

Mehr zur Kennzeichnung von Lichtquellen finden Sie in diesem Beitrag .

Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 238,00 EUR

Abmahnungen wegen fehlender Biozid-Hinweise sind nichts Neues – aktuell betroffen waren Reinigungs- und Desinfektionsmittel, bei denen folgender Warnhinweis fehlte:

„Biozid-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.“

Wichtig: Der Hinweis muss gut lesbar und deutlich von der eigentlichen Werbung abgesetzt sein. Dabei kann der Begriff „Biozidprodukte“ auch durch eine klare Bezeichnung der beworbenen Produktart ersetzt werden.

Der Warnhinweis ist nicht nur im eigenen Onlineshop erforderlich, sondern auch bei Angeboten auf Plattformen wie Amazon.de oder eBay.de.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zur Werbung bei Biozid-Produkten.

Verstoß gegen Buchpreisbindung

Abmahner: Dieter Wallenfels/Prof. Dr Russ - Preisbindungstreuhänder deutscher Verlage
Kosten: 1238,00 EUR

Buchhändler aufgepasst (diese Woche gleich mehrfach abgemahnt)! Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung: Ein preisgebundenes Buch wurde günstiger verkauft – und das ist laut Buchpreisbindungsgesetz nicht erlaubt. Der festgelegte Verkaufspreis muss (Sonderfälle ausgenommen) eingehalten werden.

In diesem ausführlichen Beitrag erfahren Sie, wie Sie rechtssicher Bücher verkaufen.

Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz

Abmahner: stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe
Kosten: 453,87 EUR zzgl. Schadensersatz

Hier wurde erneut Werbe-E-Mail ohne die erforderliche Einwilligung des Empfängers versendet – ein klarer Verstoß gegen die geltenden rechtlichen Vorgaben.

Entweder liegt gar keine Einwilligung vor oder sie ist nicht rechtssicher formuliert. Oft wird – wie auch in diesem Fall – zusätzlich eine datenschutzrechtliche Auskunft verlangt, um den Druck weiter zu erhöhen.

Was in diesem Zusammenhang hier auch geltend gemacht wird: Ein pauschaler Schadensersatz dürfte aber nach einer Entscheidung des BGH in Frage stehen, zumindest wenn es sich um einen einmaligen Verstoß handelt.

  • Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
  • Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster

Urheberrecht I - Unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: copytrack GmbH
Kosten: 389,59 EUR

Wer Bilder ohne Lizenz nutzt, könnte früher oder später von der Copytrack GmbH kontaktiert werden. Das Unternehmen durchforstet im Auftrag von Fotografen und Rechteinhabern das Netz nach unerlaubt genutztem Bildmaterial.

Wichtig: Auch wenn das Schreiben wie eine Abmahnung wirkt, handelt es sich rechtlich zunächst nur um eine Berechtigungsanfrage – also kein Unterlassungsanspruch. Copytrack prüft, ob eine gültige Lizenz vorliegt, und bietet an, den Fall durch Schadensersatz oder eine nachträgliche Lizenzgebühr außergerichtlich zu klären.

Urheberrecht II - unberechtigte Textnutzung

Abmahner: Frame for Business GmbH
Kosten: 159,94 EUR

Und auch diese Woche gab es hierzu eine Abmahnung: Es geht um die Übernahme einer Datenschutzerklärung – ohne Erlaubnis. Doch auch Rechtstexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer sie ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers nutzt, verletzt dessen Rechte.

Nutzen Sie keine fremden Rechtstexte ohne klare Lizenz oder Erlaubnis. Selbst vermeintlich „generische“ Formulierungen können geschützt sein. Wer sicher gehen will, setzt auf individuell erstellte oder rechtssichere Texte der IT-Recht Kanzlei.

Marke - "Rock Rebel Gear"

Abmahner: E.M.P Merchandising HGmbH
Kosten: 3.020,34 EUR

Abgemahnt wurde die Nutzung der Bezeichnung „Rock Rebel Gear“, die der geschützten Marke „Rock Rebel“ der Abmahnerin zum Verwechseln ähnlich ist. Die Bezeichnung wird markenmäßig verwendet – etwa im Logo, als Domain und direkt zur Kennzeichnung von Produkten wie Kleidung und Taschen, so der Vorwurf. Dadurch entsteht eine konkrete Verwechslungsgefahr, insbesondere weil „Gear“ nur beschreibend wirkt und keine ausreichende Unterscheidung schafft.

Die Verwechslungsgefahr ist bei Markenabmahnungen hoch beliebt - siehe hier .

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: N Universe / shutterstock.com

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