Abmahnradar: Biozidprodukte

Der Handel mit Biozidprodukten bleibt riskant: Diesmal wurde unter anderem wegen des fehlenden Abgabegesprächs und der fehlenden Registrierungsnummer abgemahnt. Außerdem: Die Bewerbung von Duftzwillingen beanstandet.
Inhaltsverzeichnis
- Futtermittel - Werbung mit Zeckenschutz
- Irreführende Werbung - LGA zertifiziert
- Biozidprodukte - kein Abgabegespräch / keine Registrierungsnummer / unzulässige Werbung / keine metrischen Einheiten
- Urheberrecht I - Unberechtigte Bildnutzung
- Urheberrecht II - Unberechtigte Bildnutzung
- Urheberrecht III - Unberechtigte Textnutzung
- Marke I - Duftzwillinge
- Marke II - "Inbus"
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Und nun die Abmahnungen der Woche:
Futtermittel - Werbung mit Zeckenschutz
Abmahner:Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 300,00 EUR
Die Abgemahnte hatte ein Futtermittel u.a. wie folgt beworben:
"Schutzschild vor Zecken"
Händler von Futtermitteln, die mit einer solchen besonderen, über die Fütterung hinausgehenden Wirkung werben, müssen im Streitfall darlegen und beweisen können, dass diese Wirkung wissenschaftlich hinreichend gesichert ist. Gelingt der Nachweis nicht, ist die Werbung irreführend und damit unzulässig.
Interessante Hintergrundinformationen zum Thema Werbung für Tierarzneimittel finden Sie hier.
Irreführende Werbung - LGA zertifiziert
Abmahner: vgu - Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR
Hier wurde ein Online-Shop abgemahnt, weil er mit dem Hinweis „zertifiziert durch LGA“ warb – ohne die zugrunde liegenden Prüfkriterien offenzulegen.
Solche Werbung ist heikel: Sie kann gegen § 5 UWG verstoßen, weil sie den Eindruck besonderer Qualität oder Sicherheit vermittelt – ohne dass Verbraucher prüfen können, was wirklich dahintersteckt.
Diese Art Werbung wurde in letzter Zeit auch schon abgemahnt. Was genau dabei zu beachten ist, finden Sie in diesem Beitrag.
Biozidprodukte - kein Abgabegespräch / keine Registrierungsnummer / unzulässige Werbung / keine metrischen Einheiten
Abmahner: Futura GmbH
Kosten: 2.277,83 EUR
Hier ging es um diverse Biozidprodukte (Insektizide und Schädlingsbekämpfungsmittel). Beim Anbieten von Biozidprodukten gibt es zahlreiche rechtliche Anforderungen: So muss etwa bei Insektiziden ein Abgabegespräch stattfinden, was auch für den Onlinehandel gilt. Zudem gibt es zahlreiche Kennzeichnungspflichten, wie etwa die Angabe des Wirkstoffs in metrischen Einheiten (wurde hier nur prozentual angegeben).
Ein entsprechendes Angebot im Onlinehandel muss zudem die zutreffende BAuA-Registrierungsnummer enthalten. Und auch in der Bewerbung solcher Produkte gibt es Besonderheiten. Eine Irreführung hinsichtlich der Risiken und Wirksamkeit der Produkte muss vermieden werden. All diese Punkte wurden umfassend abgemahnt und führten zu einer teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Was beim Verkauf von Biozidprodukten zu beachten ist, finden Sie in diesem Beitrag.
Urheberrecht I - Unberechtigte Bildnutzung
Abmahner: copytrack GmbH
Kosten: 350,00 EUR
Schon wieder Ärger wegen der Nutzung von Bildern – diesmal geht es um Schreiben der Copytrack GmbH, die im Auftrag von Fotografen und Rechteinhabern nach unerlaubt verwendeten Bildern sucht. Auch wenn oft von „Abmahnung“ gesprochen wird, handelt es sich rechtlich gesehen (noch) nicht um eine solche:
Copytrack macht in diesen Fällen keinen Unterlassungsanspruch geltend, sondern stellt eine sogenannte Berechtigungsanfrage. Dabei wird geprüft, ob eine Nutzungsberechtigung vorliegt – verbunden mit dem Angebot, durch Zahlung von Schadensersatz oder einer nachträglichen Lizenzgebühr die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.
Urheberrecht II - Unberechtigte Bildnutzung
Abmahner Rainer Sturm
Kosten: n.n.
n diesem Fall ging es um die angeblich unerlaubte Nutzung geschützten Bildmaterials – und damit um eine klassische Urheberrechtsabmahnung.
Gefordert werden in solchen Fällen in der Regel:
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Auskunft über Art und Dauer der Nutzung
- Schadensersatz
- Erstattung der Anwaltskosten
Besonders heikel: Je mehr Bilder betroffen sind und je länger sie verwendet wurden, desto höher fallen die Forderungen aus. Und: Fehlt die Urhebernennung, kann sich der Schadensersatz verdoppeln – das kann schnell richtig teuer werden.
Sie finden hier einen guten Überblick zum Thema Bilderklau. Und hier alle wichtigen Infos in Sachen Bilddatenbanken und die korrekte Verwendung der Bilder durch den Händler.
Urheberrecht III - Unberechtigte Textnutzung
Abmahner: Adsimple GmbH
Kosten: 1.064,00 EUR
In diesem Fall wurde eine Datenschutzerklärung einfach übernommen – ohne Erlaubnis. Doch auch Rechtstexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer sie ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers nutzt, verletzt dessen Rechte – mit handfesten rechtlichen Konsequenzen. Besonders teuer kann es werden, wenn – wie hier – auch noch der Quellverweis fehlt. Dann drohen teils hohe Schadensersatzsummen.
Nutzen Sie keine fremden Rechtstexte ohne klare Lizenz oder Erlaubnis. Selbst vermeintlich „generische“ Formulierungen können geschützt sein. Wer sicher gehen will, setzt auf individuell erstellte oder rechtssichere Texte der IT-Recht Kanzlei.
Marke I - Duftzwillinge
Abmahner: Louis Vuitton Malletier
Kosten: 3.742,70 EUR
Immer wieder erreichen uns Abmahnungen zum Thema Duftzwillinge – also Düfte, die bekannten Markenparfums ähneln, aber unter No-Name-Labels verkauft werden. Häufig beanstandet wird dabei die Nennung geschützter Markennamen (z. B. Imagination, Pacific Chill, Stellar Times, Nouveau Monde, Ombre Nomade, Afternoon Swim) im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte – etwa durch Formulierungen wie „Alternative zu ...“. Auch Kundenrezensionen, in denen solche Marken auftauchen, sind in der Vergangenheit bereits abgemahnt worden.
Die Nennung eingetragener Marken ohne Zustimmung des Rechteinhabers kann rechtlich problematisch sein – sowohl aus markenrechtlicher Sicht als auch wegen unzulässiger vergleichender Werbung.
Vermeiden Sie unbedingt die Verwendung geschützter Markennamen in der Produktbeschreibung oder Werbung. Stattdessen können Sie neutrale Duftbeschreibungen verwenden oder auf Duftnoten und Charakteristika hinweisen – aber ohne direkte Markenvergleiche. Es gilt: je neutraler, desto besser.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Marke II - "Inbus"
Abmahner: INBUS IP GmbH
Kosten: 2.430,93 EUR
Viele nutzen „Inbus“ ganz selbstverständlich als Begriff für Sechskantschlüssel – dabei ist es eine eingetragene Marke. Genau das kann zum Problem werden: Wer damit für Nachbauten oder No-Name-Produkte wirbt, riskiert eine Markenabmahnung.
Wir hatten uns in diesem Beitrag mal mit dem Problemkreis Gattungsbezeichnungen ganz allgemein befasst.
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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