OLG Köln: Kein Widerrufsrecht bei maßgefertigten Treppenliften
Zur Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag und den Folgen für den Widerrufsrechtsausschluss hat sich das OLG Köln im Falle eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines spezialgefertigten Treppenliftes positioniert.
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