Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Frage des Tages: Besteht auch bei Dienstleistungen ein Widerrufsrecht für Verbraucher?

07.09.2020, 14:41 Uhr | Lesezeit: 6 min
Frage des Tages: Besteht auch bei Dienstleistungen ein Widerrufsrecht für Verbraucher?

Neben dem Verkauf von Waren werden immer häufiger auch Dienstleistungen im Internet angeboten, die der Verbraucher online beauftragen kann. Gerade während des Lockdowns in der Corona-Pandemie sind viele Anbieter dazu übergegangen, ihre Dienstleistungen (auch) über das Internet anzubieten, da das stationäre Geschäft vorübergehend zum Erliegen gekommen ist. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Anbieter die Frage, ob Sie Verbrauchern auch ein Widerrufsrecht einräumen müssen und welche Voraussetzungen hierfür ggf. gelten. Mit dieser Frage setzen wir uns im nachfolgenden Beitrag näher auseinander.

Grundsatz: Widerrufsrecht gilt auch bei Dienstleistungen

Gemäß § 312g BGB steht dem Verbraucher u. a. bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt, § 312c Abs. 1 BGB.

Zudem muss es sich um eine kostenpflichtige Leistung handeln, da es anderenfalls nichts gäbe, was der Verbraucher zurückverlangen könnte. Demnach besteht ein Widerrufsrecht grundsätzlich auch bei kostenpflichtigen Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden.

Ein kostenpflichtiges Angebot liegt übrigens auch bei einer Dienstleistung vor, die dem Verbraucher im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Abonnement) angeboten und bei der dem Verbraucher eine kostenlose Testphase eingeräumt wird, sofern der Vertrag im Anschluss an die Testphase automatisch in einen zahlungspflichtigen Vertrag übergeht.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Gesetz nennt in § 312g Abs. 2 BGB einige Verträge, für die ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Insoweit sind in der Praxis insbesondere folgende Fälle relevant:

  • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
  • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
  • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
  • Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.

Dauer, Beginn und Ablauf der Widerrufsfrist

Handelt es sich um eine Dienstleistung, die nicht unter einen der vom Gesetz ausgenommen Verträge fällt, so stellt sich für den Anbieter die Frage, wie lange er an das Widerrufsrecht gebunden ist, also damit rechnen muss, dass der Vertrag vom Verbraucher widerrufen wird.

Insoweit regelt § 355 Abs. 2 BGB: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Allerdings beginnt die Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 3 BGB nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Fehlt es an einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Widerrufsbelehrung, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Anders als bei Verträgen zur Lieferung von Waren sieht das Gesetz für Dienstleistungen auch die Möglichkeit vor, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, sofern es nicht ohnehin nach § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist. Insoweit regelt § 356 Abs. 4 BGB:

"Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. (…)"

Der Anbieter muss sich vom Verbraucher daher die ausdrückliche Zustimmung holen, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, über welche der Vertrag geschlossen werden soll, begonnen werden kann und sich zugleich bestätigen lassen, dass der Verbraucher davon weiß, dass er bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht verliert.

Hierzu sollte auf der jeweiligen Bestellseite ein entsprechender Einwilligungstext vorgehalten werden, welcher vom Verbraucher durch eine nicht vorausgewählte Checkbox bestätigt werden muss, um die Bestellung aufgeben zu können. Dieser Textbaustein muss separat dargestellt werden (darf also nicht etwa in AGB oder Widerrufsbelehrung integriert sein) und sollte durch gesonderte Checkbox vom Verbraucher bestätigt werden (also nicht gleichzeitig durch Betätigen einer Checkbox etwa zur Kenntnisnahme von AGB und/ oder Widerrufsbelehrung).

Es sollte sichergestellt sein, dass der Verbraucher seine Bestellung nur abschicken kann, wenn er die Checkbox angekreuzt hat. Der Anbieter darf mit der Ausführung der Dienstleistung erst beginnen, nachdem er diese Zustimmung des Verbrauchers eingeholt hat.

Wertersatz bei bereits begonnener Ausführung

Für den Fall, dass der Verbraucher den Dienstleistungsvertrag vor der vollständigen Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter widerruft (also noch vor dem oben geschilderten Erlöschen des Widerrufsrechts), schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Teilleistungen, § 357 Abs. 8 BGB.

Diese Pflicht zum Wertersatz besteht jedoch nur dann, wenn der Verbraucher vom Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Verbraucher auch zutreffend über das Widerrufsrecht und den möglichen Wertersatzanspruch belehrt worden ist. Daher sollte vor Beginn der Ausführung der Dienstleistung immer eine entsprechende Zustimmung des Verbrauchers eingeholt werden.

Fazit

Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich auch bei Verträgen zur Erbringung von kostenpflichtigen Dienstleistungen, die zwischen Unternehmer und Verbrauchern über das Internet abgeschlossen werden. Allerdings sieht das Gesetz in § 312g Abs. 2 BGB einige Ausnahmefälle vor. Sofern keine Ausnahme vom Widerrufsrecht einschlägig ist, sollte der Anbieter schon deshalb eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung (nebst Widerrufsformular) vorhalten, weil die gesetzliche Widerrufsfrist anderenfalls nicht zu laufen beginnt.

Ferner sollte im Rahmen der Widerrufsbelehrung über die Verpflichtung zum Wertersatz bei bereits begonnener Ausführung sowie über ein Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts unter den oben genannten Voraussetzungen informiert werden. Schließlich sollte nicht vergessen werden, die Zustimmung des Verbrauchers zum Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist einzuholen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

N
Nadine Campbell 27.03.2023, 15:20 Uhr
Widerrufsbelehrung
Ich habe online Yoga gegen Rechnung ohne Vertrag Angeboten für einen festgelegten Zeitraum von 4 Woche im 1zu1 Training im Oktober.

Die Kundin hat in Raten gezahlt und mir heute 27.03.23 das sie nicht weiter zahlt und auf ihr Widerrufsrecht besteht.

Habe ich hier Pech gehabt?
Ist dem wirklich so?

...und was sollte ich zukünftig als Klausel einfügen?
T
Thiel 05.01.2022, 18:15 Uhr
Widerrufverzicht
muss der Verzicht ausdrücklich erfolgen, oder reicht in der Provisionsvereinbarung der Satz: der Kunde besteht auf sofortigen Beginn der Dl und hat Kenntnis,dass er dadurch sein Widerrufrecht verliert?
N
Natalie Lotz 01.12.2021, 21:04 Uhr
Auf eBay Kleinanzeigen Dienstleistungen hairstyling
Gilt das Widerrufsrecht bei einer Anmeldung zu einem hairstyling Kurs, der durch eBay Kleinanzeigen vereinbart worden ist, der Anbieter ein automatische Belehrung gesendet bei Anmeldung mit Name usw, wird das Widerrufsrecht erlischt und kann nicht mehr widerrufen werden... Nach Zehn Minuten im Laufe des Gespräches, wollte ich dann denn Kurs doch nicht mehr weil die Überweisung direkt heute erzielt werden muss,
Daraufhin schrieb der Anbieter Anwalt und Schufa und Gerichtskosten Drohungen, dass ich jetzt verpflichtet und gebunden bin..scchickte mir die gleiche Belehrung wie zuvor.PayPall akzeptiert der Anbieter nicht, nur Überweisung. Man kann sich mit dem Anbieter auch nicht telefonisch in Verbindung setzen , keine Nummer bei der Anzeige vorhanden... Meine Frage, bin ich jetzt vertraglich verpflichtet Geld zu überweisen und den Kurs wahr zunehmen, oder ist dieser Art Vertrages nicht in Macht getreten?

weitere News

Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
(21.03.2024, 14:24 Uhr)
Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
(13.03.2024, 08:19 Uhr)
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
(22.12.2023, 08:18 Uhr)
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
(12.12.2023, 07:30 Uhr)
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
(06.11.2023, 07:41 Uhr)
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
(13.06.2023, 11:40 Uhr)
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei