Abmahnung: Fehlende Angabe des Abtropfgewichts
Eine aktuelle Abmahnung hat den Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen unter fehlender Angabe des Abtropfgewichts zum Gegenstand. Was wurde genau abgemahnt?
3 minNeues EU-Produkthaftungsrecht im Anflug - auch Händler betroffen
Das EU-Produkthaftungsrecht trifft vor allem Hersteller, wenn fehlerhafte Produkte Schäden verursachen. Künftig sollen aber auch Händler in die Haftung einbezogen werden – eine geplante Ausweitung mit Folgen.
6 minWas bedeutet der Digital Services Act für Webshops?
Viele Online-Dienste fragen sich, ob der Digital Services Act auf sie Anwendung findet und welchen konkreten neuen Pflichten sie nun unterliegen. Diese Frage stellt sich auch für klassische Webshops.
13 minWieder mal was Neues: Die Selbstbescheinigung des Plattformhändlers
Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden Verkaufsplattformen wie Amazon zeitnah eine Selbstbescheinigung des Unternehmers verlangen, damit die Plattformen den neuen gesetzlichen Anforderungen nachkommen können.
8 min 2Neue Pflichten für Hosting-Anbieter nach der EU-Verordnung über digitale Dienste
Zum 17.02.2024 ist der Digital Services Act (DSA) EU-weit in Kraft getreten. Er bringt neue Pflichten für Hosting-Anbieter mit sich – auch mit Blick auf deren AGB. Wir haben unsere AGB-Muster entsprechend überarbeitet.
5 minHosting: Muster-Informationen zur Moderation von Kundeninhalten
Seit dem 17.02.2024 gilt der Digital Services Act (DSA) EU-weit. Er verpflichtet Hosting-Anbieter zu transparenter Information über Maßnahmen zur Inhaltsmoderation. Mandanten mit Webhosting-Angeboten stellen wir hierfür passende Mustertexte bereit.
5 minNeue Pflichten aus EU-Lieferkettengesetz
Am 14. Dezember 2023 haben sich die EU-Institutionen auf eine neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit geeinigt ("EU-Lieferkettengesetz").
4 minProdukthaftung im Online-Handel
Die Bundesregierung informiert über die Haftung außereuropäischer Anbieter im Online-Handel, bei Verstößen gegen die europäischen Produktsicherheitsstandards.
1 minOLG Hamburg: Hersteller trifft aktive Rückrufpflicht aus Unterlassungstitel
Muss ein Hersteller sein mit unzulässiger Werbung bedrucktes Produkt aufgrund einer ihm zuvor gerichtlich erteilten Unterlassungsverpflichtung zurückrufen, selbst wenn er dieses schon an Dritte ausgeliefert hat? Das OLG Hamburg (Beschluss vom 30.01.2017 – Az.: 3 W 3/17) sagt JA! Sonst droht ein Ordnungsgeld.
3 minPassend zur Grillsaison: Registrierungspflicht von Holzkohle nach der REACH-Verordnung
Auch im Onlinehandel findet Holzkohle mitunter guten Absatz – gerade jetzt im Hochsommer. Eigentlich mutet diese Ware harmlos an. In Bezug auf die Vorgaben der REACH-Verordnung besteht jedoch unter bestimmten Umständen eine Registrierungspflicht für Holzkohle, von der auch Onlineverkäufer betroffen sind.
3 min 1Müssen Händler gefährliche Produkte zurückrufen?
Hersteller sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, vor ihren eigenen Produkten zu warnen und sie ggf. zurückzuzurufen und zurückzunehmen, wenn von ihnen Gefahren ausgehen. Für Händler besteht diese Pflicht nicht in derselben Weise. Unter welchen Umständen aber auch Händler vor gefährlichen Produkten warnen und sie sogar zurückrufen müssen, erläutert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.
5 minNeu: Auswirkungen der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstung auf Online-Händler
Bereits jetzt werden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) durch die Richtlinie 89/686/EWG aus dem Jahre 1989 geregelt (Deutsches Umsetzungsgesetz: 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz). Am 20. 4. 2016 ist die neue europäische PSA-Verordnung in Kraft getreten, die mit einer Übergangszeit von 2 Jahren ab dem 21.4.2018 Anwendung findet. Diese Verordnung muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden, so dass eine einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet ist. Die neue Verordnung thematisiert erstmalig auch die Pflichten der Händler. Wenn Sie wissen wollen, ob und inwieweit Sie durch die neue PSA-Verordnung betroffen sind, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
5 minWerden Grillhandschuhe und Topflappen durch die neue europäische Verordnung über persönliche Schutzausrüstung reguliert?
In der Presse wurde die Regulierung von Grillhandschuhen und Topflappen durch „Brüssel“ kontrovers diskutiert. Dies wurde auch von deutschen Politikern als neuer Beweis der Brüsseler Regulierungswut aufgegriffen. Die deutsche Vertretung der EU-Kommission sah sich deswegen bemüßigt, eine klarstellende Pressemitteilung herauszugeben. Um was geht es und werden Grillhandschuhe und Topflappen durch die neue europäische Verordnung über persönliche Schutzausrüstung wirklich erfasst?
2 minOLG Frankfurt a.M.: Wer ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt ist „Hersteller“ und darf damit auch werben
Wer sich fälschlich als Hersteller eines Produkts bezeichnet, begeht eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG. Insbesondere bei einem aus mehreren Komponenten zusammengesetzten Produkt ist die Grenze zwischen Montage und Herstellung oft fließend. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG ist Hersteller, und damit haftungsrechtlich allein verantwortlich, wer eine Sache unter der Verwendung des eigenen Namens in den Verkehr bringt. In seinem Urteil vom 10.03.2016 hat das OLG Frankfurt a.M. klargestellt, dass der im haftungsrechtlichen Sinne allein Produktverantwortliche auch mit seiner Herstellereigenschaft werben darf (OLG Frankfurt a.M., Urtl. v. 10.03.2016, 6 U 40/15).
2 minDie einzelnen Verfahrensschritte in der Praxis, die zur Leistungserklärung des Herstellers gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) führen
Das überaus komplizierte System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten gemäß der EU-Bauproduktenverordnung überfordert vor allem kleinere und mittlere Betriebe, die Bauprodukte herstellen. Dem Hersteller von Bauprodukten soll daher eine Art Leitfaden an die Hand gegeben werden, welche Entscheidungsschritte in der Praxis bis zur Abgabe einer Leistungserklärung zu beachten sind.
2 minSystem der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
In der EU-Bauproduktenverordnung selber werden die Anforderungen an Bauprodukte nicht geregelt. Die EU-Bauproduktenverordnung verweist auf ein Konformitätsverfahren mit verschiedenen Systemklassen, in das nationale Zertifizierungsstellen unterschiedlich stark eingebunden werden. Im Folgenden werden dieses Konformitätsverfahren und die im Anhang der EU-Bauproduktenverordnung beschriebenen verschiedenen Systemklassen im Rahmen des Konformitätsverfahrens näher erläutert. Näher erklärt wird auch die Rolle der nationalen Zertifzierungsstellen.
5 minAufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die entscheidende Rolle beim Inverkehrbringen von Bauprodukten, die den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen, kommt nicht den Behörden sondern den Wirtschaftsakteuren Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler zu. Das Konformitätsverfahren für Bauprodukte sowie Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die alleine in der Verantwortung der beteiligten Wirtschaftsakteure liegen, sollen sicherstellen, dass Bauprodukte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Die Wirtschaftsakteure tragen daher eine enorme Eigenverantwortlichkeit. Die IT-Recht-Kanzlei will die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler) beraten, welche Aufgaben und Pflichten sie beim Inverkehrbringen von Bauprodukten gemäß der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 zu beachten haben.
11 minDie CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011
Bereits mit der Leistungserklärung gemäß EU-Bauproduktenverordnung erklärt der Hersteller, dass sein Bauprodukt den einschlägigen EU-Vorschriften entspricht. Nach außen wird diese Leistungserklärung mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung verbindlich, die in der Anwendung der EU-Rechtssystematik bereits bekannt ist. Für die verantwortlichen Akteure wie Hersteller und Importeur sind daher die Regeln zur CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenverordnung bedeutsam, die im Folgenden näher erläutert werden sollen.
3 minLeistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die EU-Bauproduktenverordnung hat sich in ihrer Systematik an die allgemeinen EU-Vorschriften zur Konformität und zur CE-Kennzeichnung angenähert. Die Konformität von Bauprodukten mit den EU-Vorschriften wird nicht von den Behörden erklärt sondern die verantwortlichen Akteure in der Wertschöpfungskette, insbesondere der Hersteller erklären eigenverantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Bauprodukte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Diese Konformitätserklärung wird durch die sogenannte Leistungserklärung umgesetzt. Die Leistungserklärung ist daher die zentrale Bestimmung der Bauproduktenverordnung. Es ist daher insbesondere für den Hersteller wichtig zu wissen, was durch die Leistungserklärung geregelt wird und was insbesondere der Hersteller bei der Leistungserklärung zu beachten hat.
6 min 4Einführung in das Thema der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der Europäischen Union. Hersteller, Importeur und Händler müssen sich auf diese Verordnung, die in wichtigen Punkten die alte Rechtslage verändert, einstellen. Um was geht es bei der EU-Bauproduktenverordnung, ab wann und in welchen Ländern gilt die Bauproduktenverordnung, muss die EU-Bauproduktenverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden? Gelten für die Bauproduktenverordnung die allgemeinen EU-Konformitätsregeln und die Regeln zur CE-Kennzeichnung? Gibt es Bauprodukte, die ausschließlich deutschen Vorschriften unterliegen? Hierzu finden Sie im folgenden Antworten.
4 min 1Weitere News zum Thema
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